Vermieter hat bei Auszug per Abnahmeprotokoll vermeintliche Schäden festgestellt und mir als Mieter eine Frist zur  Beseitigung gegeben.Das Abnahmeprotokoll habe ich zur Kenntnis genommen (jedoch nicht unterschrieben); auf die Aufforderung zur Beseitigung der Mängel habe ich nicht reagiert (da meines Erachtens nicht plausibel bzw substanziell)Nach sechs Monaten nach Auszug habe ich die Rückzahlung der Kaution gefordert.Der Vermieter verweist auf die nicht erfolgte Reaktion auf die Fristsetzung der Mängelbeseitigung und stellt fest, dass die selbst erledigte Mängelbeseitigung und den damit einhergehenden Kosten vollständig mit der Kaution verrechnet wird.FRAGE: Darf der Vermieter vollständig, quasi "pauschal" mit der Kaution ohne Nachweis von konkreten Beträgen verrechnen?FRAGE: Greift nicht die kurze Verjährungsfrist (sechs Monate)? Oder gibt  es irgendwelche Hemmnisse?Danke vorab für die Antworten!