wir haben im September eine Wohnung übernommen, in der die Wände nur grundiert waren, sodass wir uns verpflichtet haben die Wände selbst zu tapezieren.
Jetzt müssen wir berufsbedingt umziehen. Die Frage ist in welchen Maße ich Schönheitsreparaturen durchführen muss.
Denn genau genommen war die Wohnung ja nicht renoviert. Oder verstehe ich das falsch.
Gelten grundierte Wände als frisch renoviert?
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