Ist Hundebesuch in der Mietwohnung erlaubt?
Darf man bei sich Zuhause in der Mietwohnung übers Wochenende einen Hund aufnehmen, auch wenn Tierhaltung laut Mietvertrag untersagt ist? Gegen Hundebesuch für 2 Tage darf der Vermieter doch nichts sagen, oder?
10 Antworten
Die Aufnahme eines Hundes bedarf der Genehmigung durch den Vermieter, der normale Besuch hingegen eher nicht!
Wollen Sie sich wegen solcher Lapalien dem Streß mit Mitbewohnern im Haus und dem Vermieter aussetzen - schließlich ist es ja nicht nIhr Hund!?!
Gegen Hundebesuch für 2 Tage darf der Vermieter doch nichts sagen, oder?
Doch, darf er schon! Woher soll er wissen, dass es bei 2 Tagen bleibt und nicht irgendwann jede Woche 2 Tage sind?
Wenn Du auf Streit aus bist, ignorierst Du das Verbot und fragst Deinen Vermieter nicht.
Wenn Hundehaltungsverbot einfach so im Mietvertrag steht, fragst du am besten den Vermieter, ob Ausnahmen, also z. B. solche Wochenendbesuche erlaubt sind.
Wenn das Verbot eigens vor Beginn des Mietverhältnisses ausgesprochen wurde und vielleicht auch erklärt wurde, warum keine Hunde zugelassen sind, wäre das Übergehen ein Abmahnungsgrund, auch wenn es nur zwei Tage sind.
Du siehst es genau richtig. Da kann keiner etwas gegen sagen.
Korrekt, solange das nicht zu Gewohnheit wird oder berechtigte Interessen (z.B. Tierhaarallergie anderer Mieter) dagegen sprechen.
Nein, weil wenn das einreisst, ist es sehr schwierig die ggf. unbedingt notwendige Grenze noch zu ziehen.
Aber: Vermieter fragen!
Ein generelles Hundehaltungsverbot ist mittlerweile im Gesetz so verankert, das der Vermieter dieses nicht mehr in den Mietvertrag reinschreiben darf, denn Hunde gehören laut richterliche Aussage zum normalen Leben vieler Menschen und somit muß dem Mieter die normale Nutzung der Wohnung zugesagt werden, wozu auch Hundehaltung gehören kann.
Der Vermieter kann ausdrückliche Gründe für die Nichthundehaltung vorbringen und wenn der Vermieter schon gegen Hundehaltung ist, so wird er sicherlich Gründe finden, leider.
Was den Besuch von Hunden angeht und auch übers We denke ich nicht das er das verbieten darf, zu 100% wissen tue ich es nicht, aber es wäre eine zeitlich begrenzte Zeit in der Du den Hund ja haben dürftest.
Im Haus meiner Eltern war bei dem Vorbesitzer auch Hundehaltung untersagt, aber meine Eltern hatten meinen Bruder zu Besuch mit seinem Hund und das für eine ganze Woche, da wurde nichts gegen gesagt.
Wie das allerdings gesetztlich geregelt ist, dazu bin ich überfragt ergo sind das hier nur Vermutungen.
Aber wenn sich ein Vermieter oder auch Mitmieter wegen Hundebesuch über 1 Wochenende aufregt, so würde ich die Leute für übertrieben kleinlich halten.
Mir ist es persönlich erst einmal egal was andere machen insofern ich dadurch nicht in großen Umfang gestört werde. Hundegebell gehört für mich zu keiner Störung.
Kindergeschrei finde ich extrem nervig, aber Kinder schreien nun einmal auch, ergo würde ich auch dagegen nichts sagen.