Ist Hundebesuch in der Mietwohnung erlaubt?

10 Antworten

Die Aufnahme eines Hundes bedarf der Genehmigung durch den Vermieter, der normale Besuch hingegen eher nicht!

Wollen Sie sich wegen solcher Lapalien dem Streß mit Mitbewohnern im Haus und dem Vermieter aussetzen - schließlich ist es ja nicht nIhr Hund!?!

Nein.   Selbstverständlich darfst du Besuch empfangen, der seinen Hund mitbringt. Aber ein Hund ohne seinen Menschen ist kein Besuch. Wenn du übers Wochenende einen Hund aufnehmen möchtest, dann muss der Vermieter dem zustimmen. Da wärest du eh auf der sicheren Seite, denn wenn du einen Stinkstiefel als Vermieter hast oder sich andere Mieter beschweren, hast du schneller eine Abmahnung an der Backe als du piep sagen kannst. Willst du das - wegen eines Hundes, der dir nicht gehört?

Erfahrungsgemäß artet sowas leider in Selbstverständlichkeit aus. Kommt ein Mieter einmal damit durch, ist der Hund bald nicht nur das eine Wochenende "zu Besuch".  Was nicht unbedint am Mieter liegen muss, sondern am Hundehalter.

Gegen Hundebesuch für 2 Tage darf der Vermieter doch nichts sagen, oder?

Doch, darf er schon! Woher soll er wissen, dass es bei 2 Tagen bleibt und nicht irgendwann jede Woche 2 Tage sind?

Wenn Du auf Streit aus bist, ignorierst Du das Verbot und fragst Deinen Vermieter nicht.

Wenn Hundehaltungsverbot einfach so im Mietvertrag steht, fragst du am besten den Vermieter, ob Ausnahmen, also z. B. solche Wochenendbesuche erlaubt sind.

Wenn das Verbot eigens vor Beginn des Mietverhältnisses ausgesprochen wurde und vielleicht auch erklärt wurde, warum keine Hunde zugelassen sind, wäre das Übergehen ein Abmahnungsgrund, auch wenn es nur zwei Tage sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Du siehst es genau richtig. Da kann keiner etwas gegen sagen.

Korrekt, solange das nicht zu Gewohnheit wird oder berechtigte Interessen (z.B. Tierhaarallergie anderer Mieter) dagegen sprechen.



bwhoch2  19.07.2017, 16:08

Nein, weil wenn das einreisst, ist es sehr schwierig die ggf. unbedingt notwendige Grenze noch zu ziehen.

Aber: Vermieter fragen!