Unser Vater hat der Tochter seiner Lebensgefährtin eine Gefälligkeitsmiete (Bruttomiete) eingeräumt, die wollen wir sechs Geschwister, als seine Erben, jetzt ändern, denn sie liegt drastisch unter dem Mietspiegel und erlaubt weder Rücklagen zu bilden, noch das Haus als Anlageobjekt zu verkaufen. Normal wären in Hamburgs "Speckgürtel" 800-1200 € Kaltmiete für ein solches Haus, sie hingegen zahlt nach einer dubiosen Vertragsänderung kurz vor seinem Tod, 400 € inklusive Nebenkosten, die sie unbegrenzt in die Höhe treiben könnte, denn es handelt sich, laut nachträglich mit Schreibmaschine geschriebener Randbemerkung im Vertrag, um eine Bruttomiete. Wir vermuten, sie hat den Vertrag zusammen mit ihrer Mutter getürkt, denn unser Vater war immer sehr vorsichtig mit Verträgen. In der Zeit, als dieser geänderte Vertrag wirksam wurde, lag er mit einem Schlaganfall im Krankenhaus und ihre Mutter übernahm die Geschäfte. Jedenfalls ist die Tochter nicht zu überreden auszuziehen, denn so günstig findet sie nichts wieder und ihre Freunde wohnen ja auch so nah. Mittlerweile plünderte die Mutter die Konten unseres Vaters, denn sie wußte, dass sie nicht im Testament bedacht war, doch das ist ein anderer Fall. Können wir die Änderungen anfechten und die Einhaltung des Original Mietvertrages durchsetzen?