Sachmängelhaftung Elektronikhändler?

Folgender Sachverhalt liegt vor. Kauf eines Notebooks bei einem großen Elektronikmarkt. 4-5 Monate nach Kauf Reklamation eines Verarbeitungsfehlers (optischer Mangel), Lautsprecher rauschen und W-Lan funktioniert nicht einwandfrei. Bei dem optischen Mangel wird gesagt, dass man hier gar nichts machen könne, da man dies unverzüglich nach dem Kauf hätte bemängeln müssen. Notebook wird daraufhin vom Händler an den Hersteller geschickt, um die anderen Mängel beheben zu lassen. Das W-Lan Modul wird ausgetauscht, bei den Boxen wird von den Hersteller-Technikern kein Fehler gefunden und deshalb auch nichts gemacht. Ich hole das Notebook drei Wochen später ab, um es zwei Wochen später wieder wegzubringen. Ich reklamiere wieder den optischen Mangel, die Lautsprecher und den W-Lan Empfang. Der Händler schreibt erst jetzt in das Anschreiben an den Hersteller den optischen Mangel mit rein und auch die anderen Mängel. Notebook wird wieder eingeschickt. Nochmal drei Wochen vergehen. Ich hole das Notebook wieder beim Händler, der übrigens 15 Km entfernt sitzt von meinem Wohnort, ab. Diesmal wurde ein Driverupdate gemacht und ein neues Topcover kam auf das Laptop, weil die Techniker anscheinend dachten, dass dieses ein vibrieren und rauschen der Lautsprecher auslösten. Sonst wurde nichts gemacht. Ich bringe es eine Woche später mit immer noch allen Mängeln zurück und möchte, da zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, vom Kauf zurücktreten und mache auch meine Aufwendungen geltend (Benzinkosten). Die Händler bleiben Ihrer Linie treu und kommen mir keinen Schritt entgegen. Das Notebook soll nochmal eingeschickt werden. Die Mängel könnten nur HP Techniker bestätigen. Der Händler könne das nicht. Auf meine Frage, ob ich denn dann, wenn die Fehler danach immer noch da sind, vom Kauf zurücktreten kann, sagt der Händler, dass das unwahrscheinlich sei. Es müsste drei mal das selbe Teil im Notebook repariert oder ausgetauscht werden, um das Wahlrecht auszulösen, womit ich vom Kauf zurücktreten könnte. Dann merkt er noch an, dass ja z.B. bei den Lautsprechern beim ersten Mal gar nichts gefunden wurde und das bei denen jetzt dann sowieso erst der zweite Versuch wäre. Und beim W-Lan-Problem wurde eben nur das W-Lan Modul getauscht und beim zweiten Mal nur ein Driverupdate gemacht. Nach den Vorstellungen des Händlers müsste dieses einschicken, abholen-Spiel also ewig so weitergehen, bevor ich irgendwelche Rechte habe. Ich bin eigentlich nicht so ganz auf den Kopf gefallen und kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das so möchte. Ich denke, dass ich auch einen optischen Mangel (Verarbeitungsfehler) noch nach 4-5 Monaten reklamieren kann und die anderen Mängel auch schon jetzt ausreichend sind, um vom Kauf zurückzutreten. Leider läuft man bei dem Händler aber gegen Wände - null Verständnis, kein Entgegenkommen.

Wie beurteilt ihr das rechtlich und was soll/kann ich noch tun?

Notebook, Elektronik, Sachmangel, BGB, Mangel, Nachbesserung, Reklamation, Sachmängelhaftung
Nachbarschaftsstreit - üble Nachrede?

Hallo, ich habe unbeabsichtigt wohl vor kurzem einen Nachbarschaftstreit ausgelöst. Kurz zur Vorgeschichte: Vor unserem Haus parken öfter unbekannte Autos in der Weise, dass sie den ganzen Gehweg als Parkplatz benutzen, kein Vorbeikommen mehr. Demletzt war das wieder der Fall. Ich habe auch mitbekommen, wie sich eine Frau mit Kinderwagen darüber aufgeregt hat und habe mich spontan dazu entschlossen diesem einen Autofahrer mal eins auszuwischen (ich bin aber mit nichten so einer, der das ständig macht) und habe online die Polizei daraufhingewiesen, da wir hier kein 24-Stunden Ordnungsamt haben. Eine Stunde später kam dann tatsächlich die Polizei, womit ich gar nicht gerechnet hatte, um meine Bescherde zu überprüfen. Als die Polizei schon wieder wegfahren wollte, kamen unsere Nachbarn aus dem Haus und es stellte sich heraus, dass das Auto ihrem Besuch gehörte. Dieser Besuch fuhr das Auto dann auch direkt weg, bekommt aber trotzdem noch ein Knöllchen. Die Polizei hat den Nachbarn dann wohl indirekt gesagt, dass es eine Online Anzeige gegeben hat und ob es denn Nachbarschaftsstreit gäbe, es wurde dann wohl auch auf unser Haus verwiesen. Seit dem Tag danach ist unser Nachbar, der noch nie gut auf uns zu sprechen war, so schlimm. Er wirft mir vor, dass ich ganz genau gewusst hätte, dass das Auto von seinem Besuch war, meint, dass auf dem Gehweh eh keiner geht (krasse Lüge), dass das Auto da ganz normal stand und und und. Außerdem will er jetzt im ganzen Dorf rumerzählen, was ich gemacht habe, dass man sowas doch in der Nachbarschaft nicht macht etc. Ich habe auch schon mehrmals mitbekommen, dass er anderen Leuten seine Version der Stroy erzählt hat, also, dass ich das gewusst habe und damit einen Nachbarschaftsstreit provoziert habe und dass er sowas seit 80 Jahren nicht erlebt hat und kaum wohnen wir hier (seit 4 Jahren) kommt sowas. Er hat mir gedroht, dass ich das noch bereuen werde und hat mich als frechen "Pänz" bezeichnet. Ich ignorier ihn seitdem, er geht verbal aber fast jeden Tag auf mich los, wenn er mich sieht. Gestern quatschte er sogar einen Handwerker an, der zu uns kam und hat mich vor ihm schlecht gemacht, meinte, dass er aufpassen soll, wie er parkt, weil ich ja derjenige bin, der immer die Polizei ruft. Er hat ihm dann die herzzerreißende Story erzählt, dass sein Besuch jetzt wegen mir ein Knöllchen bekommt und dass man sowas in der Nachbarschaft doch nicht mache und das mit den 80 Jahren ohne Nachbarschaftsstreit. Das war echt zum fremdschämen! Ich habe schon Tausend mal gesagt, dass ich nicht wusste, dass das Auto von dem Besuch war, aber das wird ignoriert.

Nun meine Frage: Zuerst wars mir ja noch egal, was der erzählt, aber dass jetzt auch noch unser Besuch angelabert wird, ist zu viel. Was kann man dagegen tun? Ist das üble Nachrede? Verleumdung? Wie gesagt, ich werde bei allen Leuten nun als Schürer eines Nachbarschaftsstreits und als moralischer Unmensch dargestellt, der seine Nachbarn anzeigt.

Nachbarschaft, Nachbarschaftsstreit, Strafrecht, Verleumdung, ueble-nachrede
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