Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand meine Frage beantworten. Folgender Fall:

Zum 01.06. diesen Jahres bin ich in meine aktuelle Wohnung eingezogen. Bei Vertragsunterzeichnung, ca. 2 Wochen vorher, wurden einige vorhandene Mängel, wie z.B. Fliese im Flur gebrochen, Dehnungsfuge im Flur ausgebrochen etc., im Vertrag vermerkt. Hierbei wurde mir zugesichert, dass die Dehnungsfuge noch vor meinem Einzug erneuert werden würde. Hierfür behielt der Vermieter einen Wohnungsschlüssel ein. Diesen sollte ich zum 01.06. wieder ausgehändigt bekommen.

Trotz mehrfacher Nachfrage, telefonisch und schriftlich, ist bis heute weder die Fuge repariert, noch habe ich meinen Wohnungsschlüssel zurück bekommen.

Zudem fielen kurz nach dem Einzug weitere Mängel, wie z.B. tropfende Toilette, mit Unrat vollgestelltes Kellerabteil (aufgerissene Zementsäcke, alte Fenster und Türen, Basaltsteine usw.), auf. Eine Nutzung der Toilette ist jeweils nur mit sofortigem Nachwischen des Bodens möglich. Das Kellerabteil ist überhaupt nicht nutzbar.

Nun überlege ich, die Miete zu kürzen. Leider bin ich mir nicht sicher, in welcher Höhe ich dies tun kann.

Gruss