Ist Abmahnung gerechtfertigt?

Hallo liebe Community,

am 10.07., während meines Urlaubs, erhielt ich per Einschreiben gegen Rückschein folgenden Brief von meinem Arbeitgeber:

"Abmahnung

Sehr geehrter Herr...

hiermit mahnen wir Sie ab, weil Sie am Samstag, den 06.07.2019 gegen 11.30 Uhr von Herr ...(Chef) dabei gesehen wurden, wie Sie Ihrer privaten Reste von Lackverdünner in dem Hausmüllcontainer der Firma ...... entsorgt haben. Dieses fand ohne Rücksprache und ohne Gehnehmigung der Geschäftsleitung statt.

Zunächst ist es Ihnen nicht gestattet ohne vorherige Rücksprach Ihren privaten Abfall in den Behältnissen der Firma .... zu entsorgen. Für den Fall, dass Sie dieses möchten, haben Sie sich zuvor das OK der Geschäftsleitung einzuholen.

Des Weiteren ist die Entsorgung von hochentzündlichen und umweltgefährdenden Lackverdünnungen im Hausmüll rechtlich nicht erlaubt und somit auch verboten. Bei Abfällen dieser handelt es sich um Sondermüll, der bei einer entsprechenden Stelle abzugeben ist.

Sollten Sie zukünftig nochmals, ein derartiges Fehlverhalten an den Tag legen müssen Sie mit weitreichenderen arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis zu einer Kündigung rechnen.

Mit freundlichen Grüßen"

Ich bin Kraftfahrer bei einem Recyclingunternehmen. Nachdem ich Anfang des Jahres meinen Chef nach eine Lohnerhöhung gefragt habe, versucht er mich loszuwerden!

Alle Kollegen entsorgen ihren Müll unsortiert über den Hausmüllcontainer der Firma. An dem besagten Tag wollte ich zum ersten mal etwas in diesen Container werfen. Mein Chef und der Betriebsleiter sahen mich dabei und sprachen mich darauf an, so dass ich "meinen Müll" wieder aus dem Container in den Kofferraum meines Pkw tat. Im übrigen war die Dose mit dem Lackverdünner restentleert und sauber!

Wie gesagt, hatte ich in dieser Zeit Urlaub. Mein Betriebsleiter beorderte mich telefonisch am 10.07. in die Firma, um einiges mit mir zu besprechen...es wurde mit keinem Wort die Abmahnung erwähnt. Diese habe ich dann am gleichen Tag per Post erhalten, nachdem ich wieder zu Hause war.

In einem persönlichen Gespräch erläuterte ich meinem Vorgesetzten nochmals den Hergang und, dass ich "meinen Müll" wieder mit nach Hause genommen habe. Da waren die beiden Herren auch anwesend und haben das gesehen. Ich wurde sogar noch gefragt: Was machst Du denn jetzt? Ich nehme meinen Müll wieder mit nach Hause war meine Antwort!

Ich denke, dass hier das im Vorfeld stattgefundene Gespräch genügt hat und eine Abmahnung, wenn diese überhaupt rechtens ist, übertrieben ist...

Für Antworten, wie und ob ich dagegen vorgehen soll, wäre ich euch sehr dankbar!

Arbeit, Recht, Abmahnung, Arbeitsrecht
Vermieter stellt Forderungen nach erfolgter Wohnungsübergabe ohne Beanstandungen?

Hallo zusammen,

wir (2 Personen) haben unsere Wohnung zum 31.10.2015 gekündigt. An diesem Tag fand auch die Wohnungsübergabe statt. Als Protokoll wurden nur die Zählerstände notiert, ansonsten lief alles problemlos ab.

Ende Februar 2016 haben wir dann den Vermieter mit der Bitte angeschrieben, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Gleichzeitig forderten wir den Vermieter auf, da bei der Wohnungsübergabe keine Beanstandungen vorgebracht wurden, die seinerzeit geleistete Kaution, zumindest erstmal einen Teilbetrag an uns zurückzuzahlen. Da wir ohne Antwort geblieben sind, schrieben wir den Vermieter Mitte März nochmals an. Eine Woche später wurde uns dann die Hälfte der hinterlegten Mietkaution auf unser Konto überwiesen. Die NK-Abrechnung haben wir mit den entsprechenden Unterlagen heute per Post erhalten.

Der Vermieter führt nun in seinem Anschreiben aus, dass im Rahmen unseres Auszuges Gegenstände beschädigt wurden, die er uns in Rechnung stellt bzw. von der Rest-Kaution in Abzug bringt.

Hierbei sollte es sich um folgende Beschädigungen handeln: 1. eine beschädigte Treppenstufe aus Naturstein (hier wurde seitens des Vermieters ein Angebot über die Reparatur beigefügt) Höhe: 184,93 € 2. Blume nebst Vase im Treppenhaus; Höhe: 40,00 € 3. Steckdosen im Schlafzimmer seien nicht richtig verdrahtet (während unserer Mietzeit hatten wir eigene Steckdosen eingebaut und bei Auszug wieder zurückgebaut) 4. Badezimmerbeleuchtung wurde überprüft; Halogentrafo defekt Zu 3. und 4. wurde eine Rechnung einer Elektrotechnik-Firma über 49,84 € beigefügt.

Bei der Wohnungsübergabe, die fast 5 Monate zurückliegt, wurden keine Mängel beanstandet und auch in der Zwischenzeit wurde seitens des Vermieters nichts bemängelt. Heute nun, mit der "Schlussabrechnung" werden uns Reparaturkosten für Mängel in Abzug gebracht, von denen wir erstens gar nichts wussten und zweitens uns eine Nachbesserung nicht ermöglicht wurde! Im Übrigen wurde die Wohnung bereits ab 01.11.2015 neu vermietet.

Kann der Vermieter uns die von ihm genannten Mängel bzw. deren Beseitigung jetzt einfach so von der Kaution abziehen?

Für hilfreiche Antworten wären wir sehr dankbar! Vorab schon einmal vielen Dank!

Mietrecht, Kaution, Mangel
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