Hallo,

ich habe bei einen Netzwerkspeicher für einen sehr guten Preis verkauft. In den automatisch von Ebay angefügten Eigenschaften stand eine falsche Speichergröße. In der Artikelbeschreibung habe ich im Lieferumfang nur das Gerät und Stromkabel eingeschlossen, keinen Speicher.

Nun droht der Käufer mir mit den Paragraphen:

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Ich habe ihm angeboten, den Kaufpreis zu erstatten, wenn er die Ware zurückschickt. Er verlangt aber eine Minderung oder ich soll ihm die Differenz zu einem neuen System zahlen.

Was sind als Privatverkäufer meine Pflichten?