Muss ich Artikel zurücknehmen (ebay Kleinanzeigen)?

4 Antworten

Das ist richtig. Der Kunde muss solche Dinge prüfen, wenn du nicht explizit etwas zugesichert hast, ist das kein rechtlicher Mangel.

Rechtlich bist du auf der sicheren Seite. Allerdings wäre es natürlich schon eine nette Geste das Gerät zurückzunehmen, es wird sich bestimmt ein anderer Käufer finden.


diewoelfin0815  17.03.2018, 00:18
...es wird sich bestimmt ein anderer Käufer finden.

...den dann ja wohl am besten der Fehlkäufer selber suchen darf, quasi als kleine selbstverursachte Strafe für sein blauäugiges Vorgehen! Warum soll der Verkäufer jetzt noch mehr Zeit und Geld fressende Arbeit deswegen haben, incl. ggf. möglicher weiterer Differenzen, finanzieller oder sonstiger Art???

Ein Recht auf Rücknahme gibt es nie. Von daher wäre der Ausschluß einer Rücknahme soweiso unnötig gewesen.

Ohne zu wissen, wie der genaue Wortlauf deiner Beschreibung lautete, tippe ich mal, dass es der Käufer versäumt hat, sich über die Nutzungsmöglichkeiten zu informieren, die das Handy mit dem veraltenen Betriebssystem bietet.

Das ist sein Problem.


Hannes445 
Beitragsersteller
 16.03.2018, 23:56

Genau. In der Beschreibung stand genau, welches Handy es ist, daher weiß ich, dass es so um 2010 auf den markt kam. Das hätte er selbst googlen können. Am handy selbst habe ich nie etwas verändert.

Seit neuestem ist es bei Kleinanzeigen so, dass laut EU-Recht ein Zusatz in der Angebotsbeschreibung enthalten sein muss.

Einfach mal danach googlen und nachlesen.

Die meisten schreiben: Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung und Rücknahme. Mit dem Kauf des von mir eingestellten Artikels erklären sie sich damit einverstanden.