Nach Bohren bei zwei Steckdosen im Raum kein Strom mehr?

Hallo Zusammen,

gestern haben wir in der Küche einen Hängeschrank montiert. Dafür haben wir die Schiene mit vier Schrauben befestigt. Als wir das erste Loch mit dem Bohrhammer gebohrt haben ist sofort eine Sicherung im Stromverteilungskasten ( Sicherung für Geschirrspüler Steckdose ) ausgefallen und der FI-Schutzschalter der Wohnungsverteilung hat ausgelöst. Der Bohrhammer war an einer anderen Steckdose in der Küche angeschlossen gewesen. Nachdem ich die Sicherung und den FI-Schalter wieder aktiviert hatte war der Strom überall wieder da, außer an zwei Steckdosen in der Küche ( 1 Einzelsteckdose für den Geschirrspüler, 3er Steckdose ca. 100 cm darüber bei der Wand der Arbeitsplatte.

Jetzt bin ich mir unsicher, ob wir entweder durch das Bohren ein Stromkabel durchtrennt haben oder ob evtl. eine Sicherung einer Zuleitung ausgefallen ist?

Alle Sicherungen inkl. FI-Schalter in der Unterverteilung der Wohnung sind aktiv und scheinen nach Messung des Widerstandes noch zu funktionieren.

Bevor ich die Wand aufstemme bei der Bohrung wollte ich euch fragen, ob diese Sicherung im Zählerschrank noch aktiv ist? Da es mich wundert warum diese auf -0- steht:

Alternativ befürchte ich, dass ggf. eine Phase zur Wohnung kaputt ist, die genau diese eine nicht mehr funktionierende Steckdose bedient.

Was könnte ich noch prüfen oder messen?

Danke euch für die Hilfe.

LG

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Technik, Strom, Sicherung, Technologie
Nach Zuschlag Teilungsversteigerung, Grundbuchzins zahlen?

Hallo Zusammen,

ich habe eine dringliche Frage: Folgender Sachverhalt

  • Eine Wohnung als Eigentum gehört Frau A und Hr. B zu je 1/2
  • Nun wurde die Wohnung im Verfahren der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft vom Amtsgericht ZZ von Hrn C ersteigert.
  • Das höchste Gebot setzte sich zusammen aus Bargebot (275.000 EUR) und bestehenbleibenden Rechten (Grundschuld 200.000 Bank D, 14% Zinsen)

-> Gesamt als 475.000 EUR.

  • Sicherheitsleistung i.h.v. 39.000 EUR wurde einbehalten und gegen das Bargebot aufgerechnet.
  • Nun muss Hr C die Grundschuld i.h.v 200.000 der Bank D ablösen um selbst finanzieren zu können.
  • Das Bargebot beim Amtsgericht ZZ in offener Höhe von 236.000 EUR muss auch zügig beglichen werden, da es mit 4% per Anno verzinst werden muss.

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Fragen:

  • Kann die Bank D den Vollzug der Löschungsbewilligung verhindern oder ablehnen?
  • Wie hoch wird der Betrag wahrscheinlich sein um die Löschungsbewilligung in diesem Fall / Verfahren zu erhalten?
  • Muss bei diesem Zwangsvollstreckungsverfahren auch der 14% Zins auf die Grundschuld bezahlt werden?

Angeblich sind nun neben der Grundschuld von 200.000 EUR der Bank D noch 14% Zinsen pro Jahr zu zahlen i.H. der Grundschuld. Gerechnet ab dem Zeitpunkt der Anordnung der Zwangsvollstreckung zur Aufhebung der Gemeinschaft (vor 14 Monaten).

  • Welche wichtigen Dokumente / Bestätigungen sollte Hr. C von der Bank D bei Begleichung des Betrags der Grundschuld verlangen um sie seiner Bank vorlegen zu können.

Danke euch für die Hilfe

LG

Recht, Grundschuld., Teilungsversteigerung, Zinsen, Wirtschaft und Finanzen
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