Ware wurde bereits von Kunden geöffnet, kann ich ein Nachlass verlangen?

7 Antworten

Eine beschädigte oder geöffnete Verpackung ist kein Sachmangel - man kauft das Produkt und nicht die Verpackung - auch wenn ein Kabel nicht mehr zusammengebunden ist, ist das kein Sachmangel am Kabel selbst.

Daher braucht ein Händler auch keinen Preisnachlaß geben und er darf die Ware auch als Neuware verkaufen - er kann natürlich aus Kulanz einen Preisnachlaß gewähren...

Verhandeln über den Verkaufspreis kannst Du vor Kauf immer.

eigentlich ja


Du kannst in Anbetracht der Tatsache, das die Ware bereits ausgepackt war, somit auch als gebraucht gelten könnte, Mal nachfragen, ob es möglich ist einen Preisnachlass zu bekommen. Jedoch hast du keinen Rechtsanspruch darauf. Das ändert aber nix an dein Recht nachzufragen.

Der Verkäufer kann dir sogar den Verkauf verweigern, aufgrund der Vertragsfreiheit.

Gruß