Renovierte Raucherwohnung verkaufen - Mangel verschwiegen?
Hallo Leute,
ich hätte eine Frage:
Wenn in einer Wohnung stark geraucht wurde, diese dann renoviert wird und anschließend verkauft wird, ist dies ein Umstand, den man dem Käufer mitteilen muss?
Wäre dies für den Fall, dass sich der Rauch später doch wieder bemerkbar macht, ein verschwiegener Mangel?
Ich konnte da im Netz nicht wirklich etwas dazu finden.
Vielen Dank
Christian
3 Antworten
ich finde Rauch zwar auch eklig, aber wenn alles neu gestrichen ist, Teppiche und Möbel entsorgt, dann sollte sich der Gestank auch verziehen.
Zumindest sollte der Käufer die Wohnung ja besichtigen und feststellen ob was riecht. Das wäre ja kein versteckter Mangel.
Na ja, eben: Es kann eben nach einiger Zeit wieder durchriechen, weil der Rauch wohl auch in die Wände einzieht.
Und das ist dann doch wohl: versteckt.
wo siehst du einen Mangel? ich nicht
die Renovierung erfolgte fachmännisch
Sehr geehrter Fragesteller.
Ich beantworte Ihnen ihre Frage gerne wie folgt:
Das kommt darauf an:
Ist (noch) ein Mangel vorhanden (Geruch, Verfärbung) oder wurde der Renovierung nicht ordnungsgemäße (Nikotinsperre) durchgeführt, dann muss dies dem Käufer ungefragt mitgeteilt werden. Wurde allerdings der Mangel vollständig beseitit, so ist die Tatsache dass in der Wohnung geraucht wurde nicht mehr mitteilungspflichtig.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Bitte bewerten Sie noch kurz meine Antwort.
Haben Sie vielen Dank und alles gute!
Haben Sie soweit Dank.
Die Frage wäre hier allerdings noch, ob die Nikotinsperre wirklich reicht, da es sein kann, dass es wieder "durchwandert", wie ich gelesen habe?
Sehr geehrter Fragesteller.
dies müsste dann ein Sachverständiger klären. Wenn die Gefahr besteht dass sich der Mangel trotz Nikotinsperre wieder zeigt, der Schaden also icht endgültig behoben ist, dann müssen Sie den Mangel dem Käufer natürlich mitteilen.
alles gute!
Danke. Die Frage ist für mich, ob der Mangel dann automatisch ausgeschlossen werden kann.