Guten Tag liebe Community, 

folgendes Szenario ergibt sich:

Ware wurde in einem einwandfreiem Zustand ohne Mängel und ohne arglistig verschwiegenen Mängel geliefert. Der Kunde kommt nach 4 Monaten auf mich zu und beschwert sich über einen Mangel an der Ware. Da zu diesem Zeitpunkt noch die Beweislastumkehr gilt (6 Monate nach erhalt der Ware) ist nun die Frage wie man eine einwandfreie Lieferung der Ware beweist.

Folgenden Zusätze zu der Frage:

  • Der Beweis muss vor Gericht anerkannt werden
  • Ist es möglich die Ware über einen Dritten extern prüfen und zertifizieren zu lassen und ist dies gerichtlich anerkannt?
  • Es gilt die eine Gewährleistungsverkürzung von einem Jahr, da die Ware in einem gebrauchten Zustand verkauft wurde

Vielen Dank fürs lesen!

Bitte nur um Auskunft bei 100%igem Verständnis der Frage zu den rechtlichen Begebenheiten.

(Zur Info / es handelt sich um einen gewerblichen Verkauf)

Liebe Grüße