Kündigung nach der probezeit ohne grund erhalten ,was gun und an wen kann ich mich wenden?

Hallo ihr lieben,

Ich war seit dem 08.04 bei tegut im Einzelhandel beschäftigt. Habe einen befristeten Vertrag bis 07.10 bekommen. Die probezeit betrug 2 Monate.

Nach der Probezeit wurde ich gefragt ob ich da länger bleiben möchte und mir mehr Verantwortung vorstellen kann ,wozu ich dann auch zugesagt habe und damit mir eine Rückmeldung gegeben wurde dass meine Leistung die ich da gebracht habe gut war.

Es liefen aber einige Sachen da schief..

Pausen wurden nicht eingehalten , die Schichten sind auch nicht in Ordnung gewesen von spät auf früh und mittelschicht alles in einer woche ,

der chef hat eine Mitarbeiterin gemobbt die psychische Probleme hat in Anwesenheit von anderen Mitarbeitern, manche sind 3 Monate da die noch keinen unterschrieben Vertrag haben ,denen minusstunden zugeschrieben werden obwohl die Arbeiten ..

Ich musste einmal von 14 bis 22:30 Uhr arbeiten obwohl dasss nicht abgesprochen wurde sondern ich musste da bleiben und den laden putzen ,da war ich schon sauer,aber wollte abwarten und auch irgendwo entgegenkommen,..Dies ist 2 mal passiert und ich hab gesetzliche Pause von 1 Stunde nicht gemacht..

Mein Chef ist manipulativ und ein Lügner, auch direkt bei meinen Vertrag hat nichts gestimmt von dem was beim Vorstellungsgespräch ausgemacht wurde zb Gehalt..Meine Ausbildung und Erfahrungen wurden nicht angerechnet obwohl ich alles nachgereicht habe,meinte er ich habe ihm nichts gegeben,

Er hat mir irgwo falsche Hoffnungen gegeben ,er hat mich oft bei etwas eingeladen gehabt Trinken essen ,und ich weißwarum weil ich meine Arbeit gut gemachthabe ,sorgfältig und nicht nur meine sondern auch von den anderen die aufgaben ubernommen aber hab meine eigene nie an andere weitergegeben..

Alle draußen heulen rum ,beschweren sich aber keiner macht den mund auf wenns um Ungerechtigkeit geht..

Gestern habe ich ne Schicht von 14 bis 20:30 gehabt , gegen 19 uhr ruft er extra Mitarbeitern dass die als Zeuge im Büro kommen und mich ins Büro und hat mir die Kündigung eingereicht firstgemäß zum 31.07, unprofessionell nicht mal gesagt dass ich mich hinsetzen um normal es mit mir zu besprechen sondern es kam einfach wie aus dem Nichts. Er hat sich sehr komisch verhalten ,war nervös und kam mir dem Grund dass ich nicht immer die fliege getragen habe Hhaha und dann sagte ja die Leistung hat wat gut ,reicht nicht aus, was überhaupt nicht der falls sein kann , er fragt nach der pobezeit ob ich länger bleibenwill und wollte mir mehr Verantwortung geben ,dass passt doch alles nicht zusammen!! Des sind doch psychospyielchen.

Habe nichts unterschrieben und bin dann da auch direkt gegangen bi nicht bis 20:30 gebliebene habe sofort meine sachen abgegeben.

Im Brief steht auch kein Kündigungsgrund.

An wen kann ich mich da wenden hab ich da ne Möglichkeit wieder zurück zu kommen ? Welche Rechte habe ich?

Ich möchte ihm beweisen dass er das mit mir und den anderen nicht machen kann,es geht mir am meisten darum dass es nicht gerechtfertigt ist und ungerecht ist ,ich will mich da durchsetzen und zeigen dass wir Menschen sind und uns nicht so von ihm und der Firma behandeln lassen.

Arbeit, Kündigung, Mobbing, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Schutz, Arbeitsamt, Kündigungsfrist, Kündigungsfristen, Kündigungsrecht, Kündigungsschutz, Arbeitnehmerrecht
Kündigung durch Arbeitgeber?

Hallo, in meinem letzten Post habe ich bereit schon über die Probleme mit meiner Chefin geredet. Hier nocheinmal alle Punkte aufgezählt: Und zwar arbeite ich auf Minijob-Basis bei einem Frühstücksunternehmen und teile dort Mo-Do Flyer für Probelieferungen aus. Meine Arbeitszeit sowie mein Standort werden über eine App getrackt. 

Nun habe ich folgende Probleme, bei denen ich mir nicht sicher bin ob diese rechtlich in Ordnung wären:

  1. Ich habe keine Urlaubstage, sprich wenn ich frei haben möchte werde ich für diesen Tag nichts bezahlt. Gibt es nicht eigentlich bei jedem Job Anspruch auf Urlaub?
  2. Wenn ich krank bin erwartet meine Chefin dass ich trotzdem dass ich 1 von 3 täglichen Stunden arbeite. Die restlichen 2 Stunden werden mir trotz Krankmeldung auch nicht gezahlt. (War letzte Woche 2 Tage lang zuhause wegen Verdachtsdiagnose einer Blinddarm-Entzündung weil durch Bewegung ein Darmdurchbruch erfolgen kann was tödlich enden kann, musste aber an beiden Tagen trotzdem 1h wegen ihr arbeiten)
  3. Meine Chefin „bombardiert“ mich fast täglich mit Anrufen. Gestern hat sie mich zb. um 21:00 Uhr angerufen obwohl meine Arbeitszeit nur bis 10:00 war. Wenn man nicht ans Handy geht weil man zb. gerade unterwegs/kein Empfang hat ruft sie regelrecht 10-mal hintereinander an und hört nicht auf bis man ran geht. Letztens ist es sogar so weit gekommen dass sie meine Mutter angerufen hatte weil ich keinen Empfang hatte. (Ich bin über 18!) Heute hatte sie ebenfalls meine Mutter angerufen nachdem ich beim ersten Anruf nicht innerhalb von 5min. zurückgerufen hatte und hat sich dort beschwert dass ich gestern um 21:00 nicht ans Telefon sei.
  4. Zum letzten Punkt geht es darum dass sie meinen Gehalt nun kürzen will. Sie meinte, dass ich gestern nur 1h statt 2h gearbeitet hätte. In der Tracking-App sind von mir jedoch 2h erfasst und auf dem Standort Tracking sieht man dass ich 2h lang Flyer austeilen war. Dies glaubt sie mir aber nicht, obwohl es in der App dargestellt wird und hat mir nun am Telefon gesagt dass sie diese eine Stunde vom Gehalt abzieht. Ebenfalls hat sie gesagt dass sie jetzt dadurch meinen Stundenlohn der eh schon Mindestlohn (12,41€) ist noch mehr kürzen wird. weniger als 12,41€ ist doch gar nicht möglich?

Nun kam heute per Email eine Kündigung von meiner Chefin. Diese hat mich nun gekündigt, da ich gestern nicht ans Telefon (außerhalb meiner Arbeitszeit) gegangen bin da ich zu dem Zeitpunkt wegen einer starken Verletzung im Krankenhaus war. In der Kündigung steht:

hiermit kündigen wir das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zum 30.06.2024. Bis zum Ende der Kündigungsfrist ist ein weiterer Einsatz nicht vorgesehen.

Sie müssen daher nicht mehr zur Arbeit erscheinen.

Nun bin ich mir nicht sicher was ich machen soll, da dort ja steht dass ich nicht mehr zur Arbeit erscheinen „muss“. Da die Kündigungsfrist aber ja bis zum 30.6 läuft kann ich mir bis dahin ja nichts neues suchen und bekomme durch diese Freistellung ja auch kein weiteres Gehalt. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten auf sein Arbeitsrecht zu bestehen oder muss ich mich jetzt mit dem fehlenden Gehalt zufriedenstellen?

Kündigung, Gehalt, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Kündigungsschutz
Kann ich meinen Vertrag kündigen?

Hi ich habe vor 2-3 Monaten in einem Fitnesstudio einen Jahresvertrag gemacht und mir ist es nun doch zu teuer, kann ich den Vertrag jetzt nun kündigen ?
VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG 

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag besitzt zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestver- tragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Gewährte Preisreduzierungen auf Grund von Werbe- oder Rabattaktionen gelten ausschließlich für den im Rahmen dieser Maßnahme vorgesehenen Zeitraum, ein Anspruch auf Fortführung dieser Preisreduzierung besteht nicht.

5.2. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.3. Erklärung der Kündigung oder Anzeige einer Aussetzung

5.3.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen und damit nicht wirksam.

5.3.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief oder E-Mail an … GmbH & Co.KG, .. versenden und persönlich zu unterschreiben, sodass eine datenschutzrechtliche Zuordnung jederzeit möglich ist.

5.3.3. Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt bzw. stillgelegt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Die Aussetzungszeit ist erst ab einem Zeitraum von einem Monat möglich.

Kündigung, Recht, Vertrag, Kündigungsrecht, Kündigungsschutz, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Der Nachmieter will uns auf Schadensersatz anklagen kann er das überhaupt?

Hallo zusammen

Mein Freund und ich suchen seit 1 Jahr eine Wohnung. Wir haben im Dezember eine gefunden und haben diesen besichtigt. Dort in der Wohnung wohnt ein paar, dass in eine Loftwohnung ziehen möchte, gerade 1 Stock hinauf.

Die beiden haben in der Wohnung eine Wand eingebaut um das Wohnzimmer zu trennen und haben auch mehrere kleinere Sachen eingebaut plus eine Waschmaschine. Der Nachmieter fragte uns ob wir diese Sachen übernehmen möchten. Und wir haben gesagt das wir miteinander rede. Er möchte für eine selbst eingebaute Wand etwa 400- 500chf . Auch wollte er das wir die Möbel übernehmen. Aufgrund des Preises haben wir gesagt wir möchten nur die Waschmaschine und die Wand.

Dann haben wir mehrmals bis Anfang Januar gefragt ob wir die Wohnung bekommen oder nicht. Er hat gesagt wir müssen uns gedulden und hat nur von seinen Möbeln geredet. Er sagt uns es wäre gut wenn wir die Möbeln nehmen, damit er weniger sachen entsorgen muss um weniger zu zahlen. Den Rest hat ihn nicht interessiert. Da jedoch mein Freund bis am 1. Februar in seiner eigenen Wohnung gekündigt hat, hat er keine Zeit um sich zu "gedulden" weil dann hat er keine Wohnung mehr und lebt auf der Strasse falls die Verwaltung sich anders entscheidet. Am Samstag haben wir eine andere wohnung besichtigt und gleich die Bewerbung geschickt und eine zusage bekommen. Wir haben somit gestern die Wohnung gekündigt. Vom Nachmieter.

Jetzt hat er mir geschrieben und gesagt wir wären hinterfotzig und haben ihm nichts gesagt und er werde uns auf schadensersatz verklagen. Kann er das überhaupt?

Danke

Kündigung, Schadensersatz, Wohnung, Küche, Wand, Recht, Anwalt, Auswahl, ablehnung, Anwaltskosten, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht, Kündigungsschutz, Schaden, Nachmieter, Wohnungsbesichtigung, ablehnen, Anwaltskanzlei, Schuldig, verklagen, Verklagen Anwalt Gericht
Ist das ein Kündigungsgrund als krankenschwester?

ich bin Krankenschwester und arbeite bestimmt schon 5 Jahre auf einer Chirurgie. Ich hab heut ein Patient verlegt auf eine Neurologische Station , bzw. haben mir netterweise die Schüler einer anderen Station geholfen. Ich habe ihnen also die Unterlagen und Besonderheiten genannt, und bat sie, diese bei der neuen Station mit zu übergeben. Sie sagten, das sei kein Problem. Also sind die mit dem Patienten los dahin, woraufhin Mich die Station total sauer anrief und gesagt hat was das bitte ist, das die keine Übergabe von mir bekommen. In unseren Unterlagen stehen die Diagnosen immer drin geschrieben, von der Aufnahme noch. Diese hab ich durchgelesen und da sich nichts geändert hat diesbezüglich, hab ich den Schülern halt gesagt sie sollen das so übergeben. Was bringt das, wenn ich der Station wörtlich sage: Diagnosen stehen in den Unterlagen. Ob ich die nun vorlese oder die sich das durchlesen. die sind aber ausgerastet deswegen und meinten sie werden unsere Leitung anrufen. Ich kannte den Patienten 2 Dienste lang, Diagnosen hatte ich auf meinem Zettelchen nicht stehen weil ich sie sonst auch nur aus dem aufnahmebogen entnommen hätte. Aber aus dem Kopf oder auf meinem Zettelchen von der Übergabe morgens stand das halt nicht. Nur Besonderheiten, wenn irgendwas halt nachts war oder so. Ist das ein kündigungsgrund? Ich meine von anderen Stationen erhalte ich manchmal auch keine Übergabe , und weis wo ich die Diagnosen und alles wichtige aber herkriege. (Unterlagen) . Die Schüler hatten den Patienten wahrscheinlich garnicht übergeben gehabt. Darum ging es der Schwester da sicher auch.

Kündigung, Recht, Krankenhaus, Krankenschwester, Kündigungsschutz, Operation, Patient, Gesundheits-und Krankenpfleger
Welche Möglichkeit - Job / Kündigung?

Hey zusammen,

ich zerbreche mir jetzt schon seit Stunden den Kopf und weiss absolut nicht mehr weiter.

Es geht um folgendes:

Ich arbeite in einem IT - Unternehmen als Grafikdesigner und habe einen befristeten Arbeitsvertrag den ich am 01.08.19 angetreten habe.

Leider hat sich die Situation in der Firma rapide verschlechtert viele wurden gekündigt und die Stimmung ist erdrückend, ich schleppe mich hier nur noch rein - Aber das ist ein anderes Thema.

Mir geht es eher darum, was ich jetzt am besten tun kann um nicht völlig doof dazustehen.

Also wie gesagt ich habe leider bis zum 01.08.2020 einen befristeten Vertrag, mein neuer Vertrag der automatisch ab 01.08.2020 in Kraft tritt habe ich schon bekommen, dieser ist unbefristet.

Hier ein paar Daten:

Momentaner Vertrag:

Laufzeit befristet auf 1 Jahr - 6 Monate Probezeit

Auszug:

„Der Anstellungsvertrag ist, wie unter Ziffer 1 vereinbart, auf die Dauer von 12 Monaten befristet mit einer Probezeitabrede von 6 Monaten abgeschlossen. Während der Probezeit kann der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit gilt für beide Seiten die gesetzliche Kündigungsfrist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. „

Neuer Vertrag

Laufzeit unbefristet gültig ab 01.08.2020ohne Probezeit

Auszug:

„Es gilt für beide Vertragsparteien die gesetzliche Kündigungsfrist. Sollte aufgrund der Betriebszugehörigkeit die gesetzliche Kündigungsfrist diesen Zeitraum übersteigen, so findet diese verlängerte Kündigungsfrist für beide Seiten Anwendung.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Im Falle jeder Kündigung ist der Arbeitgeber berechtigt, den/die Arbeitnehmer/in für die Dauer der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Bezüge und unter Anrechnung bzw. Einbringung der ihm/ihr ggf. noch zustehenden Urlaubs- und sonstiger Freizeitansprüche (z. B. Überstunden) von der Arbeit freizustellen. „

Es ist leider so, dass man jeden Tag hier gekündigt werden kann und es steht auch nicht mehr gut um mich… drum habe ich echt etwas Angst und weiss nicht was ich tun kann um nicht komplett ohne Geld zu sein.

Bin dankbar für jede Hilfe!

Grüße :)

Arbeit, Kündigung, Job, Rechtsanwalt, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, Kündigungsschutz, arbeitsrechtlich
Kündigung Ausbildung was nun?

Hallo, ich wurde heute den 2.April 2020 Schriftlich Fristlos gekündigt. Nun weiss ich nicht mehr weiter bitte helfen?! Ich hatte meine Ausbildung als Industriemechaniker am 1.August 2019 angefangen und wurde am 2.April 2020 fristlos gekündigt. Der Ausbilder wollte mit mir zum Chef und reden, er meinte der Chef wäre zurzeit Sauer, da viele Ausbilder krank gemacht haben wegen dieser ganzen Coronageschichte usw. Als ich am 2.April 2020 am arbeiten war musste ich mit dem Ausbilder zum Chef. Die Kündigung hatte er schon ausgedruckt und auf dem Tisch liegen, der Ausbilder meinte zu mir, dass der Chef sich das überlegen möchte mit der Kündigung usw. jetzt zur Sache wie was geschah und passierte. Die Tage zuvor war ich auf der Toilette knapp 30 minuten der Vorarbeiter kam zu mir hoch und rief mich zu sich runter. Als ich unten mit ihm redete sagte ich ihm, mir ging es nicht gut und hatte Nasenbluten. Die Tücher mit etwas Blut hatte den Vorarbeiter gezeigt, aber trotzdem war er in der Verfassung, dass es ihn nicht interessieren würde und er mir nicht glaubte. Der Vorarbeiter ging zum Ausbilder und sagte, dass ich mehr als 1 Stunde auf dem Klo war, was nicht stimmte und als ich beim Chef war sachte der Chef mir auch warum ich stunden lang auf den Klos gehen würde usw der Arbeit mich verweigere?? Zuvor vor Wochen war ich mit einem Stuhl auf dem Klo da ich rücken Probleme habe und mich abstützen musste. Und am 23.März 2020 war Ich nur eine halbe Stunde aufs Klo und zeigte dem Vorarbeiter die Tücher mit Blut , er glaubte mir nicht. Am 24.März 20 bis zum 27.März 2020 war ich krank und krank geschrieben und am 18.März 2020 bis zum 20.März 2020. Die Atteste hatte ich am 30.März 2020 Bei der Personalabteilung abgeben und davor einmal den Ausbilder Bescheid gegeben hatte das ich krank bin und nicht in der Verfassung bin die Tage zu schreiben usw da bei uns in dem Betrieb es so uns vom Ausbilder gesagt wurde dass wir dem Ausbilder vor Arbeitsbeginn 06:00 bescheid geben sollen das wir krank wären usw. Dies tat ich einmal am 25.März 2020 da ich nicht die Tage in der Verfassung war. Der Chef und Ausbilder meinten das ich nicht rechtzeitig Bescheid gegeben habe usw. Aber war in der Verfassung nicht dies sagte ich auch aber die haben alle mir nicht geglaubt. Wurde gekündigt vom Chef da er meinte würde die Ausbildung nicht ernst nehmen und die Arbeit Verweigern. Wegen der Klo sache. Obwohl ich tausende mal gesgat hatte das es mir nie gut ging . Der Ausbilder gab mir vor Wochen eine Aufgabe da sollte ich an der Fräsmaschine Prüfungsteile fräsen ganz alleine über 50 Teile mehr sogar weiss nicht genau... Aber imemr hin habe gearbeitet und niemals die Arbeit verweigert.

Bild zum Beitrag
Ausbildung, Arbeitsrecht, Rechte, Ausbildungsplatz, Ausbildungsvertrag, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht, Kündigungsschutz, Unrecht, Ausbildung und Studium
Mündliche Jobzusage (befristet), nun doch Absage der Firma wegen Schwangerschaftsabbruch?

Hallo Leute, mein Fall ist etwas komplizierter, daher habe ich noch keine eindeutige Antwort auf meine Situation gefunden.

Ende September wurde mir nach meinem Bewerbungsgespräch eine befristete Arbeitsstelle für 2 Jahre zugesagt. Mir wurde gesagt, dass ich eine schwangere Dame in für zwei Jahre vertreten würde, damit war ich einverstanden. Ich sollte den Job zum 01.11.19 antreten und meinen aktuellen Job habe ich daher schon gekündigt (Ich musste 4 Wochen Kündigungsfrist einhalten, das war ein Problem und ich bin dieses Risiko leider eingegangen).

Letzte Woche sollte ich meinen alten Arbeitsvertrag per EMail schicken, damit mein Arbeitsvertrag daran angepasst wird (Die Gehaltsstufe musste ermittelt werden), das kam mir etwas komisch vor, aber ich wollte unbedingt in die nächsthöhere Stufe eingetragen werden, die mir zusteht, also habe ich es alles per EMail auch so als Scan verschickt.

Zwei Tage später bekam ich den Anruf, dass die Dame ihr Kind verloren hätte und sie den Anspruch auf den Arbeitsplatz hätte und ich nicht mehr dort anfangen dürfe, da es nur diesen einen Arbeitsplatz geben würde. Auch andere Abteilungen hätten angeblich keine Kapazitäten mehr, ich könne mich aber gern irgendwann nochmal bewerben. Der Anruf war sehr unfreundlich und ich habe irgendwie das Gefühl, dass es eher am Inhalt meines alten Arbeitsvertrags liegt (Bin ich zu teuer?).

Was kann ich jetzt tun?

Arbeit, Bewerbung, Arbeitsrecht, Kündigungsschutz
ALG 1 vertragswidriges Verhalten?

Hallo,

es geht um das Arbeitslosengeld 1.

Ich war vom 08.01.-12.01.18 bei einer Leihfirma beschäftigt.

Ich konnte die Arbeit nicht aufnehmen, da ich krank geworden bin, somit hab ich das dem Arbeitgeber mitgeteilt und die AU am 09.01.per Fax zugesendet sowie postialisch das Orginal.

Heißt ich habe gar nicht die Arbeit aufgenommen und bin seit dem ersten Arbeitstag krankgeschrieben, der Arbeitgeber mit dem ich per Mail kommuniziert hatte, hatte mich am 11.01.18 gekündigt. ( Gründe wurden nicht genannt) ich wurde sozusagen tyrannisiert vom Arbeitgeber, ob ich am 15.01 die Arbeit wieder aufnehmen kann und das schon am ersten Tag des Krankentages. Da ich aber so von dem Virus zerstört war hab ich tagsüber geschlafen und konnte somit den Arbeitgeber nicht antworten.

Zitat per Sms vom Arbeitgeber:

Sie sollten zukünftig Ihr Verhalten Gegenüber Ihren Mitmenschen überdenken.Lesen Sie sich dafür einfach all Ihre eigenen Email's/SMS aus der nahen Vergangenheit durch.Ihre Außenwirkung ist leider letztendlich nicht mit der unsrigen arbeitsvertraglich nicht passend.Vor allem in Bezug auf unsere sehr sensiblen Kunden.

jetzt habe ich vom Arbeitsamt erfahren das sie den Bescheid nicht bewilligen können, sie schicken mir ein Schreiben zu das ich ausfüllen soll warum der Arbeitgeber angekreuzt hatte zwecks dem Vertragswidrigen verhalten. Ich muss es also schildern.

Meine Angst ist das ich eine Sperre erhalte.

Ich war krankgeschrieben und hatte am 09.01. dem Arbeitgeber mitgeteilt, das ich ihm am 11.01-12.01 Bescheid gebe ob ich am Montag arbeiten kann und am Donnerstag Abend hatte mich der Arbeitgeber gekündigt per Mail und postalisch.

Ich werde am Montag den Arbeitgeber anrufen und ihn bitten das Vertragswidrige verhalten zu ändern, ansonsten muss ich zum anwalt denn ich denke mit dem Schreiben was ich vom Arbeitsamt erhalte werde ich alleine nicht durchkommen, weil die werden es dann prüfen und meistens scheitert dann der Arbeitnehmer daran.

Das Arbeitsamt hat mir noch die Nummer von dem Recht für soziales gegeben bzw Arbeitsrecht aus Berlin.

was kann ich sonst noch tun?

Mein ein Problem ist das ich den Arbeitsvertrag nicht mehr habe und somit nicht sehen kann, was wirklich kleingedruckt drinsteht. Also fällt der Anwalt erstmal weg.

Bild zum Beitrag
Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, Kündigungsschutz, Leiharbeit
Zu wenig Arbeitsstunden? Weniger als im Vertrag und als durchschnittlich!?

Hallo!

Ist es rechtens das der Arbeitgeber, dass trotz im Arbeitsvertrag festgehaltene monattliche Arbeitsstunden von 169std. dauerhaft unterschritten werden?

Ich habe einen Arbeitsvertrag mit 169std./Monat soll aber nur insgesamt pro Monat ca 135std. bis 155std. arbeiten. Ich brauche aber die 169std./Monat (wie im Vertrag vereinbart )weil ich ja auch von etwas leben muss. Kann ich den Arbeitsvertrag bzw. die Einhaltung der Arbeitsstunden anfechten, kündigen, klagen?

Ich habe dem Chef auch schon mitgeteilt, das ich gerne mehr Stunden hätte, wie es festgelegt ist, dies wurde aber abgelehnt.

Im Vertrag steht zu den 169std./Monat nur:

"Kommt es Kalendermonatsbedingt zu einer Unterschreitung, so ist die Differenz im Jahresdurchschnitt auszugleichen"

Beruf: Gastronomie

Da es in der Gastronomie ja Saisonbedingt ist, ließe sich das prinzipiell ausgleichen, jedoch werden im Sommer immer vier bis sechs ausländische Leiharbeiter eingestellt und wir Vollzeittätige hatte die letzten Jahre schon Mühe im Sommer, die erste Gästehochsaison (Juni,Juli,August) bei uns, auf 169 Stunden zu kommen. Während der zweiten Hochsaison, November/Dezember, Kommen einige auf etwas mehr als 169 Stunden, aber das gleicht die restlichen Monate ja nicht aus.

Ich arbeite bereits seit 7 Jahren in dem Unternehmen un wi haben aktuell unseren dritten Restaurantleiter, da der Geschäftsführer die Restaurantleiter öfter mal die Restaurants tauschen lässt. Mit den ersten beiden Restaurantleiter gab es nie Probleme. Jeder Hat seine Stunden bekommen, oder sogar darüber hinaus. Arbeitszeitkonto ist nicht vorhanden, bzw. wird weder im Arbeitsvertrag, noch in der Betriebsordnung, noch im Tarifvertrag angegeben. Nur mit dem neun Restaurantleiter gibt es Probleme, da dieser keine Stunden zuteilt, wo die letzten Jahre vor Ihm immer welche waren. Als Begründung kriegt man dann: "Es werden noch welche krank." Wie kann man das mit Sicherheit sagen?

Wenn man das anklagt, mehr Stunden verlangt, da diese einem theoretisch zustehen, muss man dann mit der Kündigung rechnen? Kann man sich in einem solchen Fall dagegen währen?

Da hatte ich im Kündigungsschutz mal was von einer bestimmten Anzahl von einer bestimmten Anzahl von Vollzeitkräften und Teilzeitkräften, welche in einem Fakotr dazugerechnet werden gelesen.

Wir sind derzeit 8 Vollzeitbeschäftigte und ca. 6 Teilzeitkräfte mit 25h die Woche, sowie 10 Studenten und Geringverdiener mit bis zu 20h die Woche.

Betriebsrat existiert nicht.

Vielen Dank für ernst gemeinte Ratschläge! :-)

Arbeit, Beruf, Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz, minusstunden, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Kündigungsschutz Schwerbehinderte und Abmahnung wegen Arbeitszeit trotz nicht vorhander Zeitschaltuhr?

Hallo zusammen, meine Kollegin, 55 und Schwerbehindert, hat nun eine zweite Abmahnung innerhalb von 8 Wochen erhalten, da sie Ihre Minusstunden von 9 Stunden, richtig, 9 an der Zahl, nicht wieder abgearbeitet hat. Sie ist schwerbehindert und hat momentan einen kranken Vater im Krankenhaus. Dazu kommt der weite Fahrtweg pro Strecke mit mind. 45 Minuten, im Moment immer wieder Staus, sie selbst hat gerade viele Nachsorgeuntersuchungen aufgrund von 2 Knie Ops und die Minusstunden darf sie lt. Personalcheffin nicht ausgleichen, trotz vorhandenen Urlaubstagen. Eine Zeitschaltuhr gibt es nicht, ihre Arbeitszeiten wurden von wem auch immer notiert, in all unseren Arbeitsverträgen steht nur... 40 Stundenwoche und die Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten. Dazu wurde ihr nun nahe gelegt, ab kommenden Montag von 40 auf 30 Stunden wöchentlich zu gehen, da sie ihre Stunden nicht mehr schafft. Sie schlug erst mal 35 Stunden vor, denn 10 Stunden weniger sind schon eine große Geldeinbuße. Das wurde nicht akzeptiert. Ihre jetzigen 9 Minusstunden werden beim nächsten Gehalt abgezogen. Sie tut mir so leid und ich finde das Verhalten der Personalcheffin so ungerecht. Darf sie überhaupt gekündigt werden? Sind die Abmahnungen rechtens? Ihr Vorgesetzter lobte bei dem Termin sogar ihre fachlichen Kompetenzen und dass er eigentlich zufrieden mit ihr ist. Unglaublich. Ich würde meiner Kollegin gerne zur Seite stehen. Was kann ich ihr empfehlen? Welche Tipps? Für Antworten wäre ich Euch sehr dankbar.

Kündigung, Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Kündigungsschutz
Attest eingeschränkte arbeitsfähigkeit. Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es?

Hallo, kurze Ausschweifung zum Verständnis :)Ich leide seit über einem Jahr unter 'dauerhaften' Fußschmerzen. Zunächst bin ich davon ausgegangen, dass die (pda) Geburt unseres Kindes (vor über einem Jahr) der Auslöser für die 'Ursache' sein könnte. Laut Frauenärztin besteht kein Zusammenhang-da Hormonenspiegel/Bluttest etc. okay ist. Im laufe der Zeit haben sich nun meine Füße sehr 'verändert'. Der Orthopäde bestätigte eine Fußfehlstellung+Fußgewölbe durchbruch/starke Deformität beider Füße. Konservative Therapie Möglichkeiten wurden besprochen-da eine Operation & Co für mich nicht in Frage kommt.Der Arzt hatte mich erstmal für eine Woche krank geschrieben, da ich meinen Urlaub ,so, nicht antreten konnte. Während der Krankschreibung habe ich mir dann den Fuß gebrochen-da Treppensteigen generell Probleme bereitet.Nun wurde ich wegen dem Fußbruch vier Wochen Krankgeschrieben-der Arzt hat ein Attest ausgestellt in dem er Befund+empfehlung ausspricht - beispielsweise meine Tätigkeit auf der Arbeit ebenerdig auszuführen-solange bis der Zustand sich stabilisiert-eine Zeitangabe konnte er nicht geben. Nun das eigentliche Problem: Ich habe einen öffentlichen Arbeitgeber der mehrere Standorte hat-generell werde ich je nach Bedarf flexibel als Springer eingestzt. Mein derzeitiger Standort bietet keine 'ebenerdige Möglichkeit'. Alle Räumlichkeiten werden über Treppen erreicht. Das passt der Fachaufsicht nicht, da sie mich wie weiterhin flexibel einsetzen möchte und zwar so wie sie es will. Notgedrungenerweise wurde ich jetzt an einen anderen Standort zugwiesen wo ich eine ebenerdig Tätigkeit aufnehmen kann-solange bis man sich im klaren ist wie die weitere Zusammenarbeit verläuft bzw. wie man mit diesem Attest verfährt. Im Raum steht sogar Bereichswechsel-wo ich jede zugewiesene Tätigkeit annehmen muss auch wenn dies nicht meinem erlernten Beruf entspricht-für mich eine totale Katastrophe. Im Grunde könnte man mich ohne Probleme in diesem Bereich ebenerdig beschäftigen o. mit einem anderen Mitarbeiter tauschen, was auch nicht unüblich wäre-wäre nicht diese sturre Fachaufsicht.Jetzt hat sich der Chef zum Gespräch eingeschaltet, da er sich sein eigenes Bild machen möchte. Dweiteren kam die Bemerkung, wenn ich aus dem Krankenstand wieder zurückkomme,wäre ich doch dann auch voll einsatzfähig, dass diese Krankschreibung unter anderem mit Fußbruch in Verbindung steht wird mal so ausgeblendet. Ich kann meine Tätigkeit (mit meinen Leiden) aufnehmen eben nur vorerst 'eingeschränkt'.Zu den Fakten:Direktionsrecht ist mir bekannt, gibt es dennoch eine Möglichkeit.Die Springerstelle ist nicht Bestandteil meines Vertrages, ich habe die Tätigkeit mündlich zugewiesen bekommen. Ich bin als Fachkraft festangestellt. Arbeite in Elternzeit . Der Personalrat ist nicht behilflich. Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es? Was muss ich in diesem Gespräch beachten? Ehrlich gesagt habe ich Angst in eine Stolperfalle zu geraten. Über eure Einschätzung/ Hilfe würde ich mich riesig freun

Arbeitsrecht, Rechte, Arzt, Krankmeldung, Kündigungsschutz, Orthopäde, Versetzung, Attest, Persönlichkeitsrecht
fristlose Kündigung eines Festvertrages während der Krankmeldung?

Hallo zusammen....ich bin verzweifelt und hoffe das man mir hier weiter helfen kann:

Ich bin seit ca. 3Jahren bei meinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigit und habe einen unbefristeten Vertrag. Letzte Woche Mittwoch wurde ich nach Feierabend ins Büro meines direkten Vorgesetzten gerufen, wo er bereits mit einer schriftlichen Abmahnung auf mich wartete, dazu muß ich sagen das ich denke das die Abmahnung prinzipiell in Ordnunng ist, hab ich diese auch Gegengezeichnet, das Gespräche zog sich dann auch noch etwas in die länge und endete in einer Meinungsverschiedenheit,allerdings halb so wild, es wurde niemand beleidigt oder sonstiges. Wie es der Zufall dann so wollte, ging es mir am nächsten Tag gesuindheitlich überhaupt nicht gut und ich mußte mich rechtzeitig vor Schichtbeginn telefonisch krankmelden. Die AU wurde zum AG gefaxt und das original per post verschickt. Am selben Abend rief mich dann ein Freund & Arbeitskollege, der im selben Ort wohnt wie ich,an und sagte mir das er vom Chef beauftragt wurde beim mir vorbei zufahren die Kündigung einzuschmeißen und dies zu fotografieren. Die einzige information hiervon bekam ich von meinem kollegen. Als ich den Umschlag dann öffnete sah ich das er mir eine fristlose Kündigung ausgesprochen hatte, vermehrkte allerdings das falls die Kündigung wiedererwartens nicht gültig sein sollte er mich zum 31.12.2016 kündigt. Ist das rechtens? Kannn er während der Krankmeldung überhaupt kündigen? Steht mir eine Abfindung zu? Ich habe mich bei einer Agentur für Arbeitsrecht und Soziales gemeldet, die sagten mir ich sollten einen brief an meinen AG schicken,per Einschreiben, in dem ich ihn drauf hinweise das er das nicht machen kann während der AU, und ich ihm bescheid sagen würde wann ich wieder die Arbeit antrete, auf dieses Schreiben hat er selbst verständlich nicht reagiert. Vielleicht ist es erwähnenswert das ich in den 3jahren 3abmahnung, allerdings für verschiedene Dinge bekommen habe. Wenn er ein Fehlverhalten per Abmahnung gerügt hat, kann er mich einen Tag später doch nicht dafür kündigen oder?

Kündigung, Abfindung, Abmahnung, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, fristlose Kündigung, Krankenschein, Kündigungsschutz, Wiedereinstellung
Schwanger vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages, darf ich einen Ausbildungsvertrag überhaupt unterzeichnen?

Hallo ihr Lieben :) nachdem ich mein Studium abgebrochen hatte entschied ich mich eine Ausbildung zu machen und hatte mich die letztens Monate kräftig beworben. Glücklicherweise wurde ich auch zu mehreren Vorstellungsgesprächen eingeladen, die alle zwischen Januar und Februar stattfinden werden. Seit gestern Abend weiss ich, dass ich im ersten Monat schwanger bin. Ich möchte aber trotzdem zu den Vorstellungsgesprächen gehen und auch für eine Ausbildung zusagen wenn ich eine bekäme. Auch wenn ich dann für Schwangerschaft und Erziehung meine Ausbildung unterbrechen müsste. Mir geht es darum die Stelle sicher zu haben, damit ich direkt wieder einsteigen kann wenn ich wieder arbeiten kann. Denn ich denke mich neu für eine Ausbildung zu bewerben wenn das Kind schon geboren ist würde sich für mich nachteilig auswirken (wer stellt gern eine Mutter mit Kleinkind ein). Der Ausbildungsbeginm wäre ja dann allerdings erst im April... nach ca. einem Monat in der Ausbildung würde man ja dann einen Bauch sehen und ich würde meinen Arbeitgeber auch über meine Schwangerschaft informieren. Dann dürfte er mich per Gesetz ja nicht kündigen. Ich befürchte allerdings dass er ein Recht auf Kündigung hat wenn ich bei Vertragsabschluss schon wusste dass ich schwanger bin. Kann er mir sowas wie vorsetzliche Täuschung vorwerfen? Bzw DARF ich einen Ausbildungsvertrag überhaupt unterzeichnen, wissentlich ich bin schwanger?

Schwangerschaft, Recht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gesetz, Kündigungsschutz
Arbeitgeber Epilepsie verschwiegen - Kündigungsschutz noch gegeben?

Hallo, ich bin seit ca. 12 Jahren in meiner Firma fest angestellt. Ich führe größtenteils nur überwachende Arbeiten am PC aus aber auch Stapler fahren,Krane bedienen,Maschinen reinigen, sowie der Umgang mit Gefahrenstoffen gehören zu meiner Tätigkeit. Durch den Schichtdienst und privaten Stress hat sich bei mir vor ca. 6 Jahren eine leichte Epilepsie eingeschlichen. Nachdem die Krankheit bei mir diagnostiziert wurde ist mir vom Arzt schriftlich empfohlen wurden nicht mehr im Schichtdienst zu arbeiten und untersagt wurden Maschinen zu bedienen, was ich aber ignoriert habe, weil die Anfälle so schwach sind das sie mich kaum beeinträchtigen und nichtmal jemanden auffallen. Ich kann sie sogar unterbrechen wenn ich mich anstrenge. Da die Anfälle sich nun aber häufen und auch in der intensität leicht zugenommen haben, sehe ich mich langsam gezwungen zu handeln, bevor es noch zu einen "richtigen Anfall" kommt. Ich habe noch keine Abmahnung und mache auch sonst keine Fehler die auf die Krankheit zurückzuführen währen. Mein Neurologe würde mir nächsten Monat etwas arbeitsmedizinisches fertig machen, damit ich umgesetzt werde und aus den Schichtdienst raus komme. Da ich damals nach der Diagnose schon eine Liegebescheinigung vom Krankenhaus mit Vermerk "Epilepsie" eingereicht habe wäre es vielleicht blöd zu behaupten, die Krankheit sei JETZT erst aufgetreten, andererseits hab ich Angst das man mich kündigt wenn mein AG erfährt das ich trotz ärztlicher Untersagung 6 Jahre lang meinen Job gemacht habt. Was meint ihr dazu? Hat der Arbeitgeber überhaupt die Möglichkeit der Sache so genau nachzugehen oder muss er sich damit zufrieden geben wenn ich das aktuelle Attest vorlege, wonach ich für Schichtdienst und Maschinenarbeit nicht geeignet bin? Ist der AG überhaupt verpflichtet mich umzusetzen? Und wenn ja was ist wenn mir der neue Posten absolut nicht zusagt, muss er mir dann einen anderen anbieten?

Danke schon mal im vorraus

Arbeitsrecht, Epilepsie, Kündigungsschutz

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kündigungsschutz