100% Kurzarbeit wenn ich zustimme, benötige alternativen und Meinungen?

Hallo,

Ich arbeite bei einem Dienstleister in der Automobilwelt. Die Firma möchte dass ich der Kurzarbeit zustimme und 100 % zuhause bleibe. Es gibt in der Firma keinen Betriebsrat und im Arbeitsvertrag ist dies auch nicht hinterlegt.

Für mich stellt das Einkommen während der 100 %-Kurzarbeit schon vor eine existenzielle Herausforderung.

Während meiner 6-jährigen Betriebszugehörigkeit war ich permanent mit Arbeit ausgelastet, die sich die Firma auch horrend bezahlen lassen hat. Bedeutet sie haben nach Abzug der Arbeitsmittel, Arbeitsplatz etc. welche mir zur Verfügung gestellt wurden mind. 3/5 verdient.

Nun will man dass ich der Kurzarbeit zustimme und dann 100% in Kurzarbeit gehe. Ich habe für die Arbeit eine Zweitwohnung welche ich weiterhin zu der Erstwohnung bezahlen muss.

Die Firma lehnt es ab mir eine Aufstockung zu dem Kurzarbeitergeld einzuräumen, da sie keine „Extrawürste im Unternehmen machen wollen/können“.

Wie lange das so geht mit der Kurzarbeit ist unklar, ich sehe aber eigentlich kein Ende in Sicht. Es wird jedoch an mich appelliert dass ich der Kurzarbeit zustimme, da es dem Unternehmen wohl nicht gut geht. Alternativ könnten Sie mir kündigen.

Was habt ihr für Meinungen? Was kann ich tun? Was kennt ihr noch für Möglichkeiten? Ist es realistisch dass ich eine angemessene Abfindung einklagen könnte?

Hab auch schon überlegt 4 Tage im Monat Urlaub anzubieten um nicht so starke finanzielle Einbussen zu haben. Wie sich das aber rechnet ist mir noch nicht klar. Kennt sich damit jemand aus?

Grüße und Danke für eure Meinungen und Ratschläge

Arbeit, Kündigung, Abfindung, Kurzarbeit, Recht, Arbeitsrecht, Rechte, Kurzarbeitergeld, Ausbildung und Studium
Mietaufhebungsvertrag Abfindung aushandeln, wie gehe ich vor?

Wir wollen aus einem Gentrifizierungs-Viertel wegziehen (Kinder und bedürfniss nach mehr Platz und Natur) und erhoffen uns eine Abfindung ( unsere Kaltmiete würde bei einer Neuvermietung laut Mietspiegel um 200€ steigen). 

Würde der Mieterschutzbund bei einem Beitritt helfen, eine Abfindung auszuhandeln? Auch wenn es keinen Rechts-Anspruch darauf gibt?

Falls Mieterschutzbund nicht hilft, worauf können wir uns berufen? Gibt es Paragraphen die Ausgleichszahlung festlegen/rechtfertigen? Unser Mietvertrag ist fast 15 Jahre alt, das tut vielleicht noch zur Sache. Sie ist ca 70qm2 groß, drei Räume ist (inzwischen) " gute Wohnlage", Szeneviertel, Park ÖPNV-Knotenpunkt 3min zu Fuß, und Bahnhof 8min, Balkon und Hinterhof. Also begehrte Wohnung, gute Ausgangslage für Verhandlungen über eine Ausgleichszahlung.

Wir wohnen bei der Vonovia (vormals Annington), schröpfen also niemanden,der es nicht verdient hätte.

Allerdings bezweifle ich, daß sie uns Kampflos das Geld hinterherschmeißen. Bevor ich mich an der Seite eines Anwalts in die "Schlacht" werfe, möchte ich nur Sichergehen, daß ich zu den Kosten eines Umzugs nicht noch Geld in ein aussichtsloses Projekt stecke.

Unsere Wohnung ist die Einzige im Haus, die nur teilsaniert (unser Vormieter hatte sich geweigert, Vollsanierung zu lassen) ist (undichte Fenster,Schimmel und Wasserschäden, um nur ein paar der Mängel aufzuzählen,die erst die Gagfah, dann die Vonovia jahrelang ignoriert hat, bis der Mietspiegel durch die Decke Schoß) , sie haben also ein gesteigertes Interesse daran,die kürzlich beschlossenen Sanierungsarbeiten durchzuführen.

Abfindung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Ausgleichszahlung, Gentrifizierung
Steuernachzahlung nach Abfindung und krankengeld?

Hallo ihr Lieben,

Ich habe eine ganz wichtige Frage.

Ich habe meinen Steuerbescheid erhalten und soll demnach 2400 EUR nachzahlen. Ich bin total geschockt.

Ich war von 01.01.-30.04. 17 krank geschrieben und habe demnach ab Mitte Februar Krankengeld bezogen. Ca. 4300 Euro. Dann habe ich im April einen Aufhebungsvertrag mit meinem alten Arbeitgeber unterschrieben und eine Abfindung von 11.800 EUR als Entschädigung erhalten. Diese wurde in Zeile 19 bei der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und ist demnach im Bruttolohn enthalten und wurde voll versteuert. Ich habe dies so in der Steuererklärung angegeben in Anlage N. Ich war der Annahme, dass das Finanzamt dann ja den Betrag der Abfindung von meinem Bruttolohn abzieht und mit der Fünftelregelung berechnet. Dies kann ich aus dem Bescheid aber nicht entnehmen. Dort wird der volle Bruttolohn angegeben und es ist keine Rede von der Abfindung. Ich habe durch die Abfindung mehr Gehalt erzielt als im Vorjahr (knapp 8.000 EUR)

Ich habe direkt zum 01.05. Eine neue Arbeitsstelle gehabt und somit keinen Gehaltsausfall erlitten. Schuld an der Aufhebung des Arbeitsplatzes war ich auch nicht (ist im Aufhebungsvertrag auch dokumentiert).

Ich bin echt hilflos und verzweifelt.

Könnt ihr mir bitte helfen und evtleinen Tipp geben wie ich am besten vorgehe ?

Vielen Dank im voraus :)

Abfindung, Steuern, Aufhebungsvertrag, Steuererklärung, Krankengeld, Arbeitgeberwechsel
fristlose Kündigung eines Festvertrages während der Krankmeldung?

Hallo zusammen....ich bin verzweifelt und hoffe das man mir hier weiter helfen kann:

Ich bin seit ca. 3Jahren bei meinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigit und habe einen unbefristeten Vertrag. Letzte Woche Mittwoch wurde ich nach Feierabend ins Büro meines direkten Vorgesetzten gerufen, wo er bereits mit einer schriftlichen Abmahnung auf mich wartete, dazu muß ich sagen das ich denke das die Abmahnung prinzipiell in Ordnunng ist, hab ich diese auch Gegengezeichnet, das Gespräche zog sich dann auch noch etwas in die länge und endete in einer Meinungsverschiedenheit,allerdings halb so wild, es wurde niemand beleidigt oder sonstiges. Wie es der Zufall dann so wollte, ging es mir am nächsten Tag gesuindheitlich überhaupt nicht gut und ich mußte mich rechtzeitig vor Schichtbeginn telefonisch krankmelden. Die AU wurde zum AG gefaxt und das original per post verschickt. Am selben Abend rief mich dann ein Freund & Arbeitskollege, der im selben Ort wohnt wie ich,an und sagte mir das er vom Chef beauftragt wurde beim mir vorbei zufahren die Kündigung einzuschmeißen und dies zu fotografieren. Die einzige information hiervon bekam ich von meinem kollegen. Als ich den Umschlag dann öffnete sah ich das er mir eine fristlose Kündigung ausgesprochen hatte, vermehrkte allerdings das falls die Kündigung wiedererwartens nicht gültig sein sollte er mich zum 31.12.2016 kündigt. Ist das rechtens? Kannn er während der Krankmeldung überhaupt kündigen? Steht mir eine Abfindung zu? Ich habe mich bei einer Agentur für Arbeitsrecht und Soziales gemeldet, die sagten mir ich sollten einen brief an meinen AG schicken,per Einschreiben, in dem ich ihn drauf hinweise das er das nicht machen kann während der AU, und ich ihm bescheid sagen würde wann ich wieder die Arbeit antrete, auf dieses Schreiben hat er selbst verständlich nicht reagiert. Vielleicht ist es erwähnenswert das ich in den 3jahren 3abmahnung, allerdings für verschiedene Dinge bekommen habe. Wenn er ein Fehlverhalten per Abmahnung gerügt hat, kann er mich einen Tag später doch nicht dafür kündigen oder?

Kündigung, Abfindung, Abmahnung, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, fristlose Kündigung, Krankenschein, Kündigungsschutz, Wiedereinstellung
Betriebsbedingte Kündigung Praxis?

Ich bin krankenschwester und diabetesassistentin von Beruf und arbeite seit 5jahren in einer Praxis mit derzeit 1vollzeitkraft und 5teilzeitkräften einschließlich mir. Vor 2jahren wurde eine kollegin gekündigt weil sie mit dem AG ein Verhältnis hatte. Jetzt sind die beiden ein paar und der Chef lebt in Scheidung. Sie soll nun wieder in der Praxis anfangen zu arbeiten,weshalb mir der AG betriebsbedingt gekündigt hat. Er nannte private gründe und die auswirkung auf seinen betrieb.Er sprach am 29.9.die Kündigung mündlich zum 30.11.aus da sie dann am 1.12.beginnen wird. (Sie ist arzthelferin und diabetesberaterin(1stufe höher als assistentin bringt somit abrechnungstechnisch mehr) und wird in vollzeit beschäftigt sein)Wegen Überstunden schlug er mir dann den 31.12.vor weil ich keine Auszahlung der Stunden wünschte. Das Weihnachtsgeld dürfe ich behalten.... Vollständigkeitshalber möchte ich noch betonen dass mir nicht angeboten wurde die Arbeitsstunden aufzustocken.auch wurde eine arzthelferin im August noch eingestellt die sich noch Id probezeit befindet ( beide also die neue und seine Lebensgefährtin sind befreundet) Ist eine mündliche Kündigung in Kleinbetrieben rechtens? Und ab wann gilt sie?Das kündigungsschutzgesetz gilt ja erst ab 10mitarbeitern in vollzeit. Darf ich Abfindung verlangen bzw.welche Möglichkeiten habe ich generell noch?! Frage-Themen Kündigungsschutz auch in kleiner arztpraxis , Neubesetzung einer zuvor betriebsbedingten gekündigten stelle

Kündigung, Abfindung
Mit welcher Auszahlungssumme kann ich von meiner Unfallversicherung rechnen?

Ich hatte heuer am Karfreitag einen Skiunfall. Ich habe die Gutachteruntersuchung noch vor mir. Trotzdem würde mich interessieren, in welchem Größenbereich die Abfindung der Unfallversicherung sein könnte.

Dazu ein paar Informationen:

*MRT Bericht:

MR-Befund re. Knie vom 03.04.2015 I  Isb MR-Befund: Kompressionsfraktur des lateralen Schienbeinkopfes, auch medial Kantenkontusion, der mediale Meniskus bereits teilreseziert, am Oberschenkelkondyl vorbestehende Chondropathie, das VKB ödematös, das dorsolaterale Bündel läsioniert. MR-Befund li. Knie vom 03.04.2015 I  Isb MR-Befund: VKB proximal rupturiert, eventuell refixabel, lateraler Kondyl mit Kontusionszone an typischer Stelle, HKB ist in Ordnung, lateraler Meniskus in Ordnung, medialer Tibiakondyl ebenso kantennahe imprimiert, Chondropathie vorbestehend in der trochlea femoris. Patella gut zentriert, Hyperpression der lateralen Facette.*

OP Bericht: links Kreuzbandriss

Diagnose: Rupt. lig. cruc. ant. gen. sin.; Behandlung: Arthroskopie, VKB-Oirektrekonstruktion, POS-Augmentationsplastik li. Knie AN, Rückenlagerung, sterile Abdeckung des linken Kniegelenkes, anterolateraler Zugang. Laterales Kompartment: in Ordnung. Zentralpfeiler: proximalOesinsertion des VKB mit ausgezeichnet e r Konsistenz, aber gut + Auslockerung, daher Direktrekonstruktion. Die POS-Augmentationen werden eingebracht, auf 13:00 Uhr und auf 15:30 Uhr aus dem Gelenk h e rausgeführt, dadurch sehr gutes Heranführen des VKB an den Ansatz, Direktrekonstruktion, Mikrofrakturierung, knüpfen der Augmentationen über eine Faszienbrücke des Tractus iliotibialis. Mediales Kompartment: Regenerat nach Subtotalresektion de s Meniskus in Ordnung, Chondropathie am Oberschenkelkondyl wird sparsam ausgeglättet. Retropatellär : wird durchgeführt . Chondropathie am Patellafirst , Debridement Spülung , Wundverschluss durch Hautnähte, Verband .

OP Bericht: rechts Schienbeinkopfbruch

Diagnose: 16.03.1971 Fract. impress. cond. lat. tib. dext.i Rupt. men. med. gen. dext.i Behandlung: Arthroskopie, Debridement, Hebung der Impression, Schraubenosteosynthese re. Knie AN, Rückenlagerung, sterile Abdeckung des rechten Kniegelenkes, anterolateraler Zugang. Laterales Kompartment: Impressionsfraktur kantennahe, Visualisierung vom submeniskalen Zugang. Hebung der Impression ins Niveau, Verschraubung des lateralen Kantenfragmentes mit zwei Spongiosaschrauben. Gute Kompression. Zentralpfeiler: in Ordnung. Mediales Kompartment: schuppenförmig resezierte mediale Meniskusruptur mit solidem Regenerat, beginnende Varusgonarthrose. Sparsames Debridement wird durchgeführt. Retropatellär: Chondropathie an der Patellarückfläche - wird sparsam ausgeglättet. Spülung, Wundverschluß durch Hautnähte, Verband. 4 Wochen 15 kg, dann Steigerung auf 30 kg, nach 6 Wochen Vollbelastung.

bzgl. Unfallversicherung führe ich unten weiter an...

Abfindung, Bruch, Knie, Kreuzbandriss, Operation, Unfallversicherung

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