Zulässige Gründe für eine Auflösung des Lehrvertrag?

3 Antworten

https://www.gesetze.ch/sr/220/220_025.htm

Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil- Obligationenrecht) Zweite Abteilung Die einzelnen Vertragsverhältnisse

Zehnter Titel 1 Der Arbeitsvertrag

Zweiter Abschnitt Besondere Einzelarbeitsverträge

A.2 Der Lehrvertrag

III. Beendigung 1. Vorzeitige Auflösung

1 Das Lehrverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden.

2 Aus wichtigen Gründen im Sinne von Artikel 337 kann das Lehrverhältnis namentlich fristlos aufgelöst werden, wenn:

a. der für die Bildung verantwortlichen Fachkraft die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten oder persönlichen Eigenschaften zur Bildung der lernenden Person fehlen;

b. die lernende Person nicht über die für die Bildung unentbehrlichen körperlichen oder geistigen Anlagen verfügt oder gesundheitlich oder sittlich gefährdet ist; die lernende Person und gegebenenfalls deren gesetzliche Vertretung sind vorgängig anzuhören;

c. die Bildung nicht oder nur unter wesentlich veränderten Verhältnissen zu Ende geführt werden kann.


frodobeutlin100  11.05.2020, 14:34

https://gesetzestexte.help.ch/or/artikel.cfm?key=497&art=Der_Arbeitsvertrag

Art. 337

IV. Fristlose Auflösung

1. Voraussetzungen

a. aus wichtigen Gründen

1 Aus wichtigen Gründen kann der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer jederzeit das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen; er muss die fristlose Vertragsauflösung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.

2 Als wichtiger Grund gilt namentlich jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf.

3 Über das Vorhandensein solcher Umstände entscheidet der Richter nach seinem Ermessen, darf aber in keinem Fall die unverschuldete Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung als wichtigen Grund anerkennen.

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wenn du stiehlst oder mutwillig etwas kaputt machst, gibts ne fristlose Kündigung

Bei uns ist es so, dass du zwei Abmahnungen für das selbe Vergehen oder 3 Abmahnungen für unterschiedliche Vergehen brauchst um rauszufliegen

Das ganze zählt nicht für Diebstahl, da fliegen wir auch direkt.


Familiengerd  11.05.2020, 14:33
Bei uns ist es so, dass du zwei Abmahnungen für das selbe Vergehen oder 3 Abmahnungen für unterschiedliche Vergehen brauchst um rauszufliegen

Wenn Du mit "bei uns" Deutschland meinst:

Solche Regelungen gibt es nicht, weder im Ausbildungs- noch im Arbeitsverhältnis!

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floorianschmitz  11.05.2020, 14:41
@Familiengerd

Ich meinte mit "bei uns", wie das in der Firma abläuft.

Das sind auch keine, bei der Firma festgelegten Regeln, das waren nur Erfahrungswerte, da sowas schon häufiger vorgekommen ist bzw. erzählt wurde.

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Familiengerd  11.05.2020, 14:49
@floorianschmitz

Auch "bei euch" darf nicht pauschal bei "zwei Abmahnungen für das selbe Vergehen oder 3 Abmahnungen für unterschiedliche Vergehen" gekündigt werden!

Es kommt alleine auf die Art der Verfehlungen, ihre Auswirkungen und die gesamten weiteren Umstände an, ob eine Kündigung schon nach nur einer Abmahnung oder erst nach mehreren erfolglosen Abmahnungen erlaubt ist.

Da - jedenfalls in Deutschland - der Arbeitgeber nach der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses nur noch fristlos kündigen kann, müssen Verfehlungen schon so gravierend sein oder so häufig auftreten, dass die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten ist.

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floorianschmitz  11.05.2020, 14:55
@Familiengerd

Einem Azubi, der mit mir gleich angefangen, wurden zwei Abmahnungen ausgestellt.

  1. Obwohl er kein Urlaub hatte, ist er nachweislich trotzdem 3 Wochen zuhause geblieben, da seine betriebliche Fachkraft 3 Wochen frei hatte.
  2. Mehrfach krank gewesen und nicht krank gemeldet, sondern einfach zuhause geblieben.

Bei uns in der Firma ist das nicht so, dass Ausbilder und Azubi direkten Kontakt haben. Die Azubis haben eine "Aufsichtsperson", von der sie lernen. Wenn der "Aufsichtsperson" das egal ist, bzw. sich einen Dreck drum schert, kann man halt machen, was man will.

Ich finde das sind beide Gründe um eine Abmahnung auszustellen.

In der Regel gilt aber nach Absprache mit den Ausbildern und deren Chefs, dass es, wenn es keine besonderen Gründe gibt, dass man nach drei Abmahnungen fliegt.

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Familiengerd  11.05.2020, 15:20
@floorianschmitz
In der Regel gilt aber nach Absprache mit den Ausbildern und deren Chefs, dass es, wenn es keine besonderen Gründe gibt, dass man nach drei Abmahnungen fliegt.

Wenn das "bei euch" so gehandhabt wird und Betroffene das hinnehmen - dann ist es eben so; ob das juristisch haltbar wäre, ist dann noch eine andere Frage.

Denn es spielt keine Rolle, welche "Absprache" zwischen Ausbildern und Chefs getroffen wurde. Entscheidend ist, wie ein Gericht eine Kündigung wertet - und da gilt das von mir Gesagte und nicht diese Absprache.

Ich finde das sind beide Gründe um eine Abmahnung auszustellen.

Das ist ja überhaupt nicht die Frage.

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floorianschmitz  11.05.2020, 15:24
@Familiengerd

Bisher wurde das immer so hingenommen, da die Azubis eingesehen haben, dass sie scheiße gebaut haben.

Das stimmt, juristisch standhaft wäre, ist echt die Frage, ist aber ja auch Gott sei Dank nicht unser Problem :)

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