Kündigungsschutz bei Schwangerschaft?
Hallo,
Ich bin 29 Jahre alt und mein Partner und ich wünschen uns nun ein Kind.
Ich bin zur Zeit in meinem dualen Studium aber im September fertig und könnte zum Oktober in meiner Einrichtung, bevor ich von Juli bis September nochmal Uni habe, als Festanstellung weiter machen.
Nun zu meiner Frage: wenn ich mit meiner Einrichtung schon einen Vertrag aufgesetzt habe, dass ich am 1. Oktober dort fest angestellt bin, und nichts von meiner Schwangerschaft erzähle, kann ich dann vor Arbeitsantritt noch gekündigt werden?
Ich arbeite mit psychisch kranken Jugendlichen und bei uns gilt Arbeitsverbot sobald man schwanger ist.
Meine Sorge ist nur, dass ich nicht finanziell abgesichert wäre wenn ich keinen Mutterschutz bekäme, weil ich schwanger werde bevor mein Vertrag beginnt.
Liebe Grüße und danke im voraus!
2 Antworten
Werdenden Müttern und solchen, die gerade entbunden haben, darf der Arbeitgeber auch vor Aufnahme einer vereinbarten Tätigkeit nicht kündigen. Das zwar geschlossene, jedoch noch nicht angetretene Arbeitsverhältnis ist in beiden Fällen besonders geschützt.
kommt darauf an, ob nochmals eine Probezeit vereinbart wird, oder nicht.
Das ist falsch, denn eine Probezeit spielt dafür überhaupt keine Rolle.
Der Kündigungsschutz für Schwangere ist absolut, gilt also auch in einer Probezeit.