Hallo War seit sieben Monaten über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Aus gesundheitlichen Gründen hat die ZA Chefin mir persönlich im Büro einen Aufhebungsvertrag vorgelegt. Ich habe eine Behinderung, ein Schwerbehindertenausweis GdB 70% ist vorhanden. Beide Vertragsparteien ZAF sowie Kundenfirma wurden über meine Krankheit Epilepsie informiert. Wer kennt sich da aus, kommt man nach dieser sechs Monate in Kundigungsschutz? Wieso drängt die ZAF mich den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und kündigt mich nicht fristgerecht mit Kündigungsfrist? Die Arbeit bei der Kunde kann ich oder darf ich nicht weiter ausüben, da eine große Gefahr bei laufenden Maschinen besteht. Und eine passende andere Stelle hat sie nicht, wo ich weiter arbeiten kann. Mit welchen negativen Folgen muss ich rechnen, wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterzeichne? Muss ich mich darauf einlassen. Was erspart sich die ZAF durch den Aufhebungsvertrag? Bin für jede hilfreiche Tipp allen dankbar. Gruß
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