Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall: Ein Arbeitnehmer bekommt einen Arbeitsauftrag, der bis zu Tag X fertiggestellt werden muss. Aufgrund diverser weiterer Anfragen, hat der Arbeitnehmer den Arbeitsauftrag jedoch schlichtweg vergessen.
Nun habe ich gelesen, dass man eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung bekommen kann. Ebenfalls habe ich jedoch gelesen, dass Arbeitsverweigerung eben genau das ist, was das Wort schon aussagt. Nämlich die aktive Verweigerung von vertraglich vereinbarter Arbeit.
Wenn die Arbeit aber nun nicht aktiv verweigert wurde, sondern blöderweise einfach "untergegangen" ist, zählt dass dann auch als Kündigungsgrund? Oder kommt es darauf an, welche Folgen das (pünktliche) nicht-bearbeiten des Auftrags für das Unternehmen hat?
Danke schonmal für eure Antworten.