E-Roller mieten mit ALG II?

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Du darfst Dir von Deinem Leistungsanteil zum Lebensunterhalt prinzipiell jede Beförderungsdienstleistung vom E-Scooter über Bus / Bahn bis Taxi oder gar Fliegzeug "leisten" .

Nur nicht vom Kostenanteil für die KDU ( Miete + Nebenkosten & Heizung ) .

Was soll das Jobcenter denn dagegen haben?

Du darfst grundsätzlich Deinen Regelbedarf so ausgeben, wie Du möchtest. Solange Du davon leben kannst.

Das PayPal-Konto sollte dem Jobcenter bekannt sein.

Du mußt mit deinem Geld wirtschaften, sodaß du auskommst. Wenn dir das mit der Rollermiete gelingt, ist das ok.

Wenn du es dir leisten kannst! Das Amt zahlt kein Mehraufwand