ALG 2 unberechtigte Sperre?

6 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Bei ALG II gibt es keine (8 Wochen) Sperre.

Du kannst eine Versagung bekommen, weil zunächst Vermögen zur Verfügung steht und deswegen - möglicherweise für 2 Monate - keine Bedarf besteht.

Erstens gibt es im SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) vom Jobcenter keine Sperrzeiten, die gibt es nur im SGB - lll, also im ALG - 1 Bezug bei der Agentur für Arbeit, da gibt es nur Sanktionen und zweitens, gibt es auch keine Sanktionen oder Einstellung der Leistungen für 8 Wochen.

Wenn etwas angerechnet werden würde, dann würde das anrechenbare Einkommen zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt angerechnet werden, wenn bei einmaliger Anrechnung der Leistungsanspruch entfallen würde.

Also entweder bekäme man dann über diese 6 Monate hinweg weniger Leistungen ausgezahlt, oder man bekäme für diese 6 Monte gar keine Leistungen mehr und müsste dann wieder einen neuen Antrag stellen, dabei müsste dann aber bei der Berechnung des Bedarfs auch der dann evtl. selber zu zahlende KK - Beitrag berücksichtigt werden.

Wenn Du gegen diese Einstellung der Leistungen keinen fristgerechten Widerspruch eingelegt hast, dann bliebe jetzt nur ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X, diesen kann man stellen, wenn die Frist für den Widerspruch abgelaufen ist, dann kann rückwirkend für min. 1 Jahr geprüft werden.

Dieses min. 1 Jahr beginnt im Jahr bevor der Antrag bei z.B. dem Jobcenter eingegangen ist.

Also angenommen Du würdest den Antrag noch im August 2021 stellen, dann könnte rückwirkend min. bis zum 01.01.2020 geprüft werden.

Musterschreiben zum § 44 SGB - X solltest Du im Internet finden.

Lege gegen das, was Du als "Sperre" bezeichnest, bzw. gegen den entsprechenden Bescheid papierschriftlich Widerpruch ein.

Ich kann mir die "Sperre" derzeit nur so erklären, daß durch den Bausparvertrag Dein Schonvermögen überschritten wurde.

Ansonsten ist eine "Sperre" bei dem Jobcenter nicht bekannten Vermögen des Antragsstellers bzw. der Bedarfsgemeinschaft nicht üblich.

Du solltest die Sache ggf. einem Fachanwalt für Sozialrecht vorlegen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Wenn die Frist abgelaufen ist meist nicht. Ein Vorschlag steht doch im Bescheid, warum wird der nicht umgesetzt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zeig ihnen die Kopie deiner Dokumente in denen du den Bausparvertrag angegeben hast.