Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bräuchte bitte einmal ihren Rat.

Ich wohne seit 2 Monaten mit meinem neuen Partner (nicht miteinander verheiratet) zusammen.

Dieser befindet sich auf Grund einer Kündigung gerade arbeitssuchend.

Seine Ex-Frau und er haben 2 Kinder im Alter von 6 Jahren. Diese hat auch einen neuen Partner und ein gemeinsames Kind. Da beide nicht arbeiten erhalten Sie ALG 2.

Nun gehe ich Teilzeit einer Arbeit nach und habe selbst eine Tochter im Alter von 6 Jahren. Ich verdiene 1610€ brutto also auch nicht wirklich viel. Unterhält bekomme ich nur UCH für sie.

Jetzt bekamen wir einen Brief vom Jobcenter der Gegenseite wo er sein Vermögen, Arbeit etc angeben soll da er ja unterhaltspflichtig den Kindern gegenüber ist. Soweit so gut und ist ja auch korrekt, er kann nur gerade wegen Arbeitslosigkeit nicht zahlen und seine Ex bekommt daher Unterhaltsvorsuss für die Kinder.

Jetzt möchte das Jobcenter von ihr aber dass ich ebenfalls Auskunft über meine finanziellen Einkünfte und Verhältnisse gebe. Ist dies rechtens? Ich bin den Kindern ja nicht unterhaltspflichtig und außerdem auch nicht mit ihm verheiratet. Kann ich die Auskunft ohne Probleme verweigern?

Vielen Dank vorab für ihr Bemühen und ihre Hilfe