Wie gebe ich Heizkosten richtig im ALG II Antrag an?
Bitte um Rat/Hilfe denn
jedes Jahr habe ich das gleich Problem ("seufz")
Das Jobcenter will für meinen ALG II Antrag die Nebenkosten (ohne Heizkosten) UND
die Heizkosten wissen!
Vor ein paar Tagen erst hab ich Nebenkostenabrechnung von meinen Vermieter bekommen. Heiz- und Wasserkosten sind das wie immer zusammengefasst.
In der Auflistung der Abrechnung für die Heizkosten sind Grundkosten je m² und Verbrauchskosten je Einheit aufgelistet.
Kann man anhand dieser Kosten die monatlichen Heizkosten ausrechnen?
Oder würdet Ihr diese Unterlagen alle an das Jobcenter schicken?
7 Antworten
Du kannst doch die Nebenkostenabrechnung als Kopie einreichen. Das JobCenter hat selbst Tabellen, wie die tatsächlichen Kosten der Unterkunft da heraus zu rechnen sind.
Es ist sowieso nicht maßgeblich, was monatlich an Durchschnitt heraus kommt. Auch die Nachzahlung muss ja vom JobCenter übernommen werden.
am Besten Beides!
Leg eine Kopie bei und rechne auch selber
Wasser und Abwasser haben bei den Heizkosten nichts zu suchen, dass sind kalte Nebenkosten, die müssen also extra aufgeführt sein und auch so in deinem Mietvertrag stehen.
Deine BK - Abrechnung möchte das Jobcenter eh in Kopie von dir haben, auch darauf sollten die kalten Nebenkosten und Heizkosten getrennt aufgeführt sein.
Ein evtl. BK - Guthaben wird im Regelfall im Monat nach dem Zufluss mindernd auf deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete angerechnet.
Stimmt, ist bei mir auch so, aber da tauchen kein Kaltwasser und Abwasser in der Heizkostenabrechnung auf, sondern nur Warmwasser - und Heizung, meine Wohnung - und Wasser wird mit Fernwärme geheizt - und erwärmt.
Kaltwasser und Abwasser tauchen dann in den kalten Nebenkosten auf.
Ich an Deiner Stelle würde alle Unterlagen dem Jobcenter einreichen.
Dort wird man sich das Erforderliche schon ausrechnen.
Heiz- und Wasserkosten sind das wie immer zusammengefasst.
Du hast doch dazu die Einzelabrechnung bekommen.
Da sind doch die Kosten separat ausgewiesen.
Einmal die Heizkosten und einmal die Kaltwasserkosten.
In der Auflistung der Abrechnung für die Heizkosten sind Grundkosten je m² und Verbrauchskosten je Einheit aufgelistet.
Das ist ja auch richtig so. Es gibt aber einen Gesamtbetrag für Heizkosten. Den mußt Du für das JC nehmen.
Dann rechne halt die Grundkosten und Verbrauchskosten für Heizung zusammen. Stell die Abrechnung doch mal als Bild oben in deine Frage ein.
Manche Vermieter lassen die Heiz-, Warm- und Kaltwasserkosten von einem Abrechnungsdienstleister machen.