Möchte mit 18 in eine eigene Wohnung, Eltern bekommen vom Jobcenter und 450€ Job?
Hey.
Ich habe da mal eine Frage, Ich möchte, wenn Ich 18 bin mit meinem Freund zusammen ziehen. Gehe derzeit noch in die Schule in die 12te Klasse und würde 18 werden, wenn ich in die 13te Klasse komme. Damit mein Freund nicht alles selber bezahlen muss wollte Ich einen 450€ Job, nach Schulschluss machen. Meine Eltern bekommen allerdings vom Jobcenter, bekomme diese dann immer noch das Geld abgezogen? Bekomme Ich mein volles Geld? Wie läuft das so ab.
5 Antworten
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Solange Du noch bei Deinen Eltern lebst, bist Du Teil deren Bedarfsgemeinschaft und der anrechenbare Teil des Minijobeinkommens würde auf Dein ALG 2 angerechnet.
Du kannst beim Jobcenter einen Auszugsantrag stellen. Chancen auf Bewilligung aber nur, wenn Du ein "Härtefall" bist.
Du solltest Dir einen Job suchen, dessen Verdienst hoch genug ist, um der Bedarfsgemeinschaft zu entfallen. Dann kannst Du Euer Zusammenziehen selber mitfinanzieren.
Welches Einkommen hat denn der Freund?
Falls Du von zu Hause ausziehst, müssen Deine Eltern im ungünstigsten Fall auch umziehen - in eine günstigere und ggf. kleinere Wohnung.
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Du bildest mit deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Trittst du da aus, wird der Betrag gekürzt. Lässt du deinen Eltern das Kindergeld, dann ist der Verlust wohl zu verschmerzen. Ansich steht dir das Kindergeld zu, weil deine Eltern dich nicht mehr vesorgen müssten.
Mache mit deinem Freund unbedingt einen Untermietvertrag und lass dir jeden Monat die Mietzahlung quittieren. Bricht eure Beziehung, kommst du ungeschoren nach Kündigung aus der Wohnung. >> Keinen gemeinsamen Mietvertrag !!!!
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Eben !
Da das Kind unter 25 noch bei den bedürftigen Eltern lebt, ginge die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom durch die Personen im Haushalt.
Ein Kind unter 25 bildet dann mit den Eltern eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) wenn das Kind seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.
Aber auch ab 25 wäre das mit dem KDU - Kopfanteil nicht anders, wenn das Kind dann im Haushalt der Eltern seine eigene BG - bilden würde und unabhängig vom Einkommen der Eltern einen ALG - 2 Anspruch haben würde.
Bei angenommen 3 Personen und 600 € KDU - würde das ein KDU - Kopfanteil von jeweils 200 € ergeben.
Dann würde dem Kind unter 25 und min. 18 derzeit min. noch 357 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zustehen, eigene Einkommen wie z.B. Kindergeld würden dann entsprechend angerechnet.
Würde das Kind dann ausziehen und die Eltern würden dem Kind das Kindergeld nicht nachweislich zukommen lassen, dann würde es entsprechend mindernd auf den Bedarf der Eltern angerechnet.
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Wenn Du nicht mehr im Haushalt der Eltern lebst und dich beim Einwohnermeldeamt anmeldest, dann gehörst Du nicht mehr zur BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern und dann kann auch nichts mehr angerechnet werden.
Deine Eltern müssen deinen Auszug melden und nachweisen und dann steht dir auch dein Kindergeld von derzeit 219 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.
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Nach deinen Angaben wirst du dir keine eigene Wohnung leisten können.
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ist ganz einfach man muss nur arbeiten gehen und genug Geld verdienen, dann kann man sich eine Wohnung leisten.
Ein Mietvertrag würde hier nichts bringen und auch das überlassen des Kindergeldes nicht.
Denn wenn die Eltern das dem Kind nicht nachweislich zukommen lassen, würde es zum Einkommen der Eltern und mindernd auf deren Bedarf angerechnet.