Zahlt Jobcenter die Miete in diesem Fall nicht?

3 Antworten

Muss man dann den unterschied selbst zahlen?

Nur, wenn Du die Wohnung trotzdem nimmst.

Man muss schon einmal zwischen Bruttokaltmiete und nur Kaltmiete bzw. Grundmiete entscheiden.

Denn bei der Bruttokaltmiete sind außer der Grundmiete auch noch kalte Nebenkosten ohne Heizkosten und ggf. Wasser enthalten.

Würde es sich bei den 350 € um die Grundmiete und nicht die Bruttokaltmiete handeln, dann kämen da für die kalten Nebenkosten sicher noch um die 70 € bis 80 € dazu und dann läge die Bruttokaltmiete mit angenommen 420 € schon um die 125 € über der angemessenen Bruttokaltmiete.

Dann käme es auch noch darauf an, ob Du schon eine eigene Wohnung bewohnst und nach dem Umzug im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters bleiben würdest, was Du dann derzeit für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen musst und wie das Jobcenter das mit der angemessenen KDU - handhabt.

Also ob sie darauf bestehen das man sich an die Bruttokaltmiete hält, oder ob es ihnen ausreicht wenn dann die gesamte KDU - dann passt.

Eine Kaltmiete von 350 € ergibt eine Bruttokaltmiete von schätzungsweise 450 €.

Ob Du die Wohnung dennoch anmieten darfst, mußt Du mit dem zuständigen Jobcenter klären.

Sofern kein Härtefall vorliegt, vermute ich, daß das Jobcenter Nein sagt.


Babycoon 
Beitragsersteller
 13.08.2021, 12:18

Jobcenter kann anteilig zahlen. also 80%

DasOrakel  13.08.2021, 12:33
@Babycoon

Ich bezweifle, daß das Jobcenter dem zustimmt.

Das mußt Du jedoch mit denen klären.