Kann eine derzeitige Sanktion als ALGII-Empfänger die Zahlung von der Krankenversicherung beeinträchtigen?
Hallo,
Ein Freund von mir bezieht ALG2 und hat sich gegen einen Vermittlungsvorschlag verwährt. Darauf hin wurde ihm sein Geld gekürzt. Und ich weiß aus den Medien bzw. aus der Vergangenheit, dass es dort schon Fälle gab wo Menschen komplett kein Geld mehr bekommen haben. Seit 2019 gibt es ja nun eine etwas menschlichere Barrikade die eine Sanktion von mehr als 30% des Geldes untersagt.
Da das Jobcenter ja auch neben den Unterhaltungskosten wie Lebensmittel, die Zahlung der Krankenversicherung übernimmt, stelle ich mir die Frage, ob es immer noch möglich ist, bei komplett maximaler Sanktionierung, den Emfänger so zu kürzen, dass er seine Krankenversicherung nicht mehr zahlen kann.
Ich kenne mich da nicht so aus, aber würde es gerne rein aus Interesse wissen. Geht das? Oder sind Sanktionen nur auf das Geld entsprechend angesetzt, die man für Lebensmittel, Miete usw. braucht? Weil in Deutschland ist man ja prinzipiell verpflichtet, krankenversichert zu sein. Es muss also ja garnicht möglich sein, Jemand der hilfebedürftig ist, dennoch fallen zu lassen.
Sorry für den langen Text. Ich hoffe man versteht was ich meine. Kurz gesagt wäre also meine Frage, wie viel 30% nun wirklich bei einem ALG2 Empfänger sind. Und wie das mit der Krankenversicherung zusammenhängt.
7 Antworten
Eine "komplett maximale Saktionierung" sollte es nicht mehr geben. Das heißt nunmehr Leistungsentzug :)
Bei einer Sanktion im Sinne einer Leistungsminderung sollte die KK weiterhin bezahlt werden.
Bei einem Leistungsentzug nicht mehr.
Faustregel: solange man nur 1 Cent mtl. vom Jobcenter bekommt, sollte man auch krankenversichert sein.
Solange man noch Geld bekommt, wird auch der KK - Beitrag weiterhin gezahlt, würde aber irgendwann bei fehlender Mitwirkung die Leistung zumindest vorübergehend voll eingestellt, dann wäre auch der KK - Beitrag betroffen.
Dann könnte und sollte man Lebensmittelgutscheine beantragen, denn dann müsste das Jobcenter auch weiterhin den KK - Beitrag zahlen.
Sanktion und vorläufige Einstellungen der Leistungen wegen fehlender Mitwirkung ist ein sehr großer und wichtiger Unterschied.
Bei fehlender Mitwirkung kann die Leistung bis zum nachholen der Forderung ganz eingestellt werden und dann würde auch kein KK - Beitrag mehr gezahlt.
Dann sollte man auf jeden Fall Lebensmittelgutscheine beantragen, denn dann muss auch der Beitrag weiterhin gezahlt werden.
Was genau zählt denn zu Mitwirkung?
Zum Termin erscheinen? Job Angebot annehmen? Bewerbung schreiben?
Kontoauszüge offenbaren? oder alles davon?
Du hast wahrscheinlich besseres zu tun, aber falls nicht dann würde ich mich über ne kurze Erklärung freuen :)
Ja alles !
Job annehmen nicht zwingend, dieser muss dann auch zumutbar sein, aber sich auf Angebote bewerben, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist und man keinen wichtigen Grund hat sich nicht zu bewerben.
hmm okay, das schließt ja fast alles ein. Auf welche Dinge beziehen sich dann die sog. Sanktionen, von denen immer die Rede ist?
Sorry, falls das eine dumme Frage ist.
Zum Beispiel keine Termine wahrnehmen, ohne das man einen wichtigen Grund dafür hat, oder fehlende Bewerbungsbemühungen bzw. Ablehnung von Stellenangeboten mit Rechtsbehelfsbelehrung, ohne das man dafür einen wichtigen Grund hat.
Kann man alles ganz leicht aus dem Internet erfahren !
Aber das sind doch genau die selben Gründe, die du im Kommentar vorher zur sog. "Mitwirkungsplicht" gezählt hast.
Was genau passiert nun, wenn man keine Bewerbungen schreibt und Jobangebote ablehnt? Sanktion oder "vorläufige Einstellungen der Leistungen wegen fehlender Mitwirkung"?
Ich habe natürlich schon im Internet recherchiert, aber da wird meistens nur von "Sanktion" gesprochen.
Deswegen wende ich mich ja hier an Personen, die eventuell Praxiserfahrung haben :)
Erst Sanktionen, wenn das auf längere Zeit nichts bringt, dann können die Leistungen auch erst einmal ganz eingestellt werden.
Beispiel
Falls man mal geforderte Dokumente nicht einreicht , wird die Zahlung eingestellt
Dann ist man für die Zeit auch nicht krankenversichert
Kann eine derzeitige Sanktion als ALGII-Empfänger die Zahlung von der Krankenversicherung beeinträchtigen?
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Nachdem die Sanktion auf 30% beschränkt ist, hat das keinen Einfluss auf Deine Krankenversicherung.
Wird Leistung mangels Mitwirkung eingestellt, dann schon.
Danke. Was wäre denn "keine Mitwirkung"? Wenn Person X jetzt z.B in Duisburg wohnt, und kriegt eine Stellenvermittlung z.B als etwas was nicht zu ihm passt, oder eine Stelle die z.B in Köln oder Bonn? Aber dennoch sich selber eigenständig bewirbt
oder eine Stelle die z.B in Köln oder Bonn? Aber dennoch sich selber eigenständig bewirbt
Das wären Tatbestände für Sanktionen.
siehe hier
http://www.grundsicherungs-handbuch.de/Handbuch/Mitwirkungspflichten/mitwirkungspflichten.html
Nein da man ab 40% Sanktion Gutscheine beantragen kann und das Jobcenter muss Leuten die Gutscheine bekommen weiter die KK zahlen.
Aber es kann doch gar nicht mehr komplett (vorübergehend) eingestellt werden, da nur noch max. 30% erlaubt sind. Liege ich da falsch?