Kann eine derzeitige Sanktion als ALGII-Empfänger die Zahlung von der Krankenversicherung beeinträchtigen?

7 Antworten

Eine "komplett maximale Saktionierung" sollte es nicht mehr geben. Das heißt nunmehr Leistungsentzug :)

Bei einer Sanktion im Sinne einer Leistungsminderung sollte die KK weiterhin bezahlt werden.

Bei einem Leistungsentzug nicht mehr.

Faustregel: solange man nur 1 Cent mtl. vom Jobcenter bekommt, sollte man auch krankenversichert sein.

Solange man noch Geld bekommt, wird auch der KK - Beitrag weiterhin gezahlt, würde aber irgendwann bei fehlender Mitwirkung die Leistung zumindest vorübergehend voll eingestellt, dann wäre auch der KK - Beitrag betroffen.

Dann könnte und sollte man Lebensmittelgutscheine beantragen, denn dann müsste das Jobcenter auch weiterhin den KK - Beitrag zahlen.


LitoLita6997  16.11.2021, 21:24

Aber es kann doch gar nicht mehr komplett (vorübergehend) eingestellt werden, da nur noch max. 30% erlaubt sind. Liege ich da falsch?

isomatte  16.11.2021, 21:31
@LitoLita6997

Sanktion und vorläufige Einstellungen der Leistungen wegen fehlender Mitwirkung ist ein sehr großer und wichtiger Unterschied.

Bei fehlender Mitwirkung kann die Leistung bis zum nachholen der Forderung ganz eingestellt werden und dann würde auch kein KK - Beitrag mehr gezahlt.

Dann sollte man auf jeden Fall Lebensmittelgutscheine beantragen, denn dann muss auch der Beitrag weiterhin gezahlt werden.

LitoLita6997  16.11.2021, 21:41
@isomatte

Was genau zählt denn zu Mitwirkung?
Zum Termin erscheinen? Job Angebot annehmen? Bewerbung schreiben?
Kontoauszüge offenbaren? oder alles davon?

Du hast wahrscheinlich besseres zu tun, aber falls nicht dann würde ich mich über ne kurze Erklärung freuen :)

isomatte  16.11.2021, 21:55
@LitoLita6997

Ja alles !

Job annehmen nicht zwingend, dieser muss dann auch zumutbar sein, aber sich auf Angebote bewerben, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist und man keinen wichtigen Grund hat sich nicht zu bewerben.

LitoLita6997  16.11.2021, 23:33
@isomatte

hmm okay, das schließt ja fast alles ein. Auf welche Dinge beziehen sich dann die sog. Sanktionen, von denen immer die Rede ist?
Sorry, falls das eine dumme Frage ist.

isomatte  17.11.2021, 11:41
@LitoLita6997

Zum Beispiel keine Termine wahrnehmen, ohne das man einen wichtigen Grund dafür hat, oder fehlende Bewerbungsbemühungen bzw. Ablehnung von Stellenangeboten mit Rechtsbehelfsbelehrung, ohne das man dafür einen wichtigen Grund hat.

Kann man alles ganz leicht aus dem Internet erfahren !

LitoLita6997  17.11.2021, 13:28
@isomatte

Aber das sind doch genau die selben Gründe, die du im Kommentar vorher zur sog. "Mitwirkungsplicht" gezählt hast.
Was genau passiert nun, wenn man keine Bewerbungen schreibt und Jobangebote ablehnt? Sanktion oder "vorläufige Einstellungen der Leistungen wegen fehlender Mitwirkung"?

Ich habe natürlich schon im Internet recherchiert, aber da wird meistens nur von "Sanktion" gesprochen.
Deswegen wende ich mich ja hier an Personen, die eventuell Praxiserfahrung haben :)

isomatte  17.11.2021, 14:46
@LitoLita6997

Erst Sanktionen, wenn das auf längere Zeit nichts bringt, dann können die Leistungen auch erst einmal ganz eingestellt werden.

Beispiel

Falls man mal geforderte Dokumente nicht einreicht , wird die Zahlung eingestellt

Dann ist man für die Zeit auch nicht krankenversichert

Kann eine derzeitige Sanktion als ALGII-Empfänger die Zahlung von der Krankenversicherung beeinträchtigen?

.

Nachdem die Sanktion auf 30% beschränkt ist, hat das keinen Einfluss auf Deine Krankenversicherung.

Wird Leistung mangels Mitwirkung eingestellt, dann schon.


Anonymplease 
Beitragsersteller
 21.08.2021, 16:07

Danke. Was wäre denn "keine Mitwirkung"? Wenn Person X jetzt z.B in Duisburg wohnt, und kriegt eine Stellenvermittlung z.B als etwas was nicht zu ihm passt, oder eine Stelle die z.B in Köln oder Bonn? Aber dennoch sich selber eigenständig bewirbt

Von Experte isomatte bestätigt

Nein da man ab 40% Sanktion Gutscheine beantragen kann und das Jobcenter muss Leuten die Gutscheine bekommen weiter die KK zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.