Habe Jobcenter Anrufe 3 Wochen ignoriert. Womit soll ich rechnen?

12 Antworten

Telefonisch mußt Du nicht erreichbar sein.

Deine ganze Geschichte mit Bewerbung für Ausbildung usw. ist uninteressant, sofern nichts davon schriftlich mit dem Jobcenter vereinbart ist.

Das Jobcenter hat mir vor 2 Monaten Job Angebot geschickt in einer Praxis (an Rezeption) aber ich habe es ignoriert

Das war keine gute Idee von Dir, und Dir droht eine Sanktion i.H.v. 30% der Regelleistung über je 3 Monate, sofern Du für Dein Igonieren keinen wichtigen Grund hattest.

Was ratet ihr mir?

Besser mit dem Jobcenter zu kooperieren und Deinen Mitwirkungspflichten nachzukommen.

Das ist natürlich eine blöde Situation. Nur, die Vogel-Strauß-Taktik, also den Kopf in den Sand stecken und einfach alles ignorieren, bringt nichts, wie deine jetzige Situation zeigt... dir droht jetzt eine Leistungskürzung, damit wirst du dann leben müssen, weil du die Situation selbst verursacht hast. Schreib jetzt auf jeden Fall die Bewerbungen, damit das Jobcenter sieht, dass du bemüht bist. Und ruf möglichst bald dort mal an und melde dich. Vielleicht lassen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter da mit sich reden, wenn sie erkennen, dass du bereit bist, jetzt mitzuwirken. Aber weiter alles ignorieren, wird die Situation nur verschlimmern... viel Erfolg dabei...


Orient24 
Beitragsersteller
 23.08.2021, 09:28

Ausbildung Bewerbung macht jetzt kein Sinn oder? Werde Absage bekommen habe den Vorteil es beim Jobcenter zu zeigen aber sie sehen dass ich mich erst jetzt beworben habe also klar wird abgesagt

Courios  23.08.2021, 09:29
@Orient24

Zum einen kann keiner vorher sagen, ob eine Bewerbung erfolgreich ist oder nicht... nur, wenn sie nicht abgeschickt wird, ist klar, dass sie nicht erfolgreich ist... und du zeigst ja auch guten Willen, selbst wenn eine Absage kommt...

Telefoninsch must du nicht ereichbar sein !

Was nicht geht ist das das jobcenter bestimmt welche ausbildung bez welchen beruf du machen sollst das Grundgesetz sagt das du das alleine entscheidest!

Was du machen musst ist nachweisen das du dich bewirbst!

Dan können sie dir auch keine Leistung kürzten!

Noch ist alles offen für eine Ausbildung dieses jahr ! Ansonsten musst du dich auf fast alles bewerben was die wollen außer auf Ausbildungen die du nicht willst!

Erreichbar musst du nur per post sein und das auch nicht alle 24 stunden es reicht auch wen du alle 2 tage in die polst schaust!

Du must innerhalb von 24 stunden erreichbar sein das geht über den Brief der dir zugestellt wurde, ja die Leistungskürzung ist hier rechtens da du nich deiner Meldepflicht nachgekommen bist, auch solche Sachen wie Praktika Bewerbungen muss man melden.

Du kannst dich jetzt immernoch bewerben. Man kann auch paar Wochen später mit der Ausbildung anfangen. Oder du machst ein FSJ oder Bundesfreiwilligendienst, da suchen sie sehr dringend Leute für ein Jahr, da bekommt man immer was.

Alles ist besser als gar nichts machen. Ohne Leistungen vom Amt oder Arbeit bist du nicht krankenversichert.


MaraMiez  23.08.2021, 09:10

Man bekommt ja nicht gar nichts. Leistungen komplett einstellen dürfen sie nicht, aber sie können sie bis zu 30% kürzen. (Wohlgemerkt: nur den Grundbedarf. Was man an Kosten für Unterkunft bekommt, darf nicht gekürzt werden.)

Orient24 
Beitragsersteller
 23.08.2021, 09:15
@MaraMiez

doch erstmal 30% dann 60% dann ganz also 0. Aber wenn 0 dann endgültig oder nur 3 Monate?

MaraMiez  23.08.2021, 09:19
@Orient24

Damit das passiert, muss man aber wiederholt gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen und schon mehrmals gekürzt worden sein. Und wenn 0, dann gänzlich. Da muss man aber innerhalb von einem Jahr wirklich sehr beharrlich verweigert haben.

Orient24 
Beitragsersteller
 23.08.2021, 09:08

Soll ich mich bewerben nur um denen die Absage zu zeigen? Aber es macht keinen Sinn sich in der letzten Woche August zu melden, klingt nach Verarsché meiner meinerseits?

augsburgchris  23.08.2021, 09:04

Da es eine Krankenversicherungspflicht gibt ist er schon weiter krankenversichert, aber die Krankenkasse wird die ausstehenden Beträge einfordern.

Orient24 
Beitragsersteller
 23.08.2021, 09:09
@augsburgchris

das Jobcenter kann mir doch nicht rausschmeißen nur weil ich telefonisch nicht erreichbar bin?

augsburgchris  23.08.2021, 09:10
@Orient24

Nein sie können aber deine Leistungen auf 0 kürzen.

Erreichbarkeit heißt nicht jeden Anruf zu hören, aber einen Rückruf innerhalb von 24 Stunden kann man durchaus erwarten.