KiZ Nachzahlung Jobcenter?
Hey, ich habe ein Frage..
ich habe anfang des Jahres KiZ beantragt und im Juni bin ich leider dank Corona ins ALG2 gerutscht. ALG1 stand mir nicht zu, da der AG mein Gehalt vom JC bekommen hat und somit keine Arbeitslosenversicherung zahlen „durfte“. Nun zu meiner Frage, heute bekam ich eine Nachzahlung des Kinderzuschlags für den Zeitraum indem ich gearbeitet habe. Kann das JC mir dies anrechnen? Denn das ist ja von einer Zeit indem ich keine Leistungen des Jobcenters bekommen habe.
ich danke euch für eure Hilfe :)
2 Antworten
Dann hast Du doch gleich ein passendes Urteil und kannst das in Kopie zu deinem Widerspruch geben, sollte das Jobcenter die Nachzahlung des Kinderzuschlags als Einkommen mindernd auf den Bedarf anrechnen wollen.
Es bleibt dann auch noch die kostenlose Klage vor dem Sozialgericht.
Während des Leistungsbezuges verringert jeder Geldeingang deine "Bedürftigkeit". Ist der Betrag höher als ein Regelsatz, wird er in 6 gleichen Raten auf deine Leistung angerechnet.
Wenn es kein weiteres anrechnungsfähiges Einkommen gibt, kommt dabei monatlich eine "Versicherungspauschale" von 30 € in Anrechnung
Beim Sozialgeld gilt das Zuflussprinzip. Das Geld verringert deine momentane "Bedürftigkeit"
Du musst diese Zahlungseingang auf jeden Fall angeben.
Das heisst, dass dieser Artikel nicht stimmt? https://www.google.com/amp/s/www.123recht.de/ratgeber/sozialrecht/Nachzahlung-des-Kinderzuschlages-ist-kein-Einkommen-im-Sinne-des-SGB-II-__a157935.html%3Famphtml%3D1
Aber das sind doch Beträge die vor der Arbeitslosigkeit entstanden sind. Ich habe auch bei Google ein Gerichtsurteil gefunden von 2016, indem stand, dass dies nicht Anrechnungsfähig ist?