Ist es eigentlich erlaubt, während einer Maßnahme Urlaub zu machen?
Hallo zusammen,
darf ein ALG-2-Empfänger, der eine 6 monatige Maßnahme vom Jobcenter macht, in dieser Zeit 2 Wochen Urlaub machen?
Ich habe mal gelesen, dass es nicht erlaubt ist, während einer Maßnahme Urlaub zu machen. Ist das richtig?
In dieser Maßnahme geht es u.a. darum, Stellen herauszusuchen und den ALG-2-Empfänger in den Beruf zu integrieren.
6 Antworten
Wenn dann ist es kein Urlaub im eigentlichem Sinn, sondern eine Ortsabwesenheit, die vorher beim SB - schriftlich und im Regelfall nicht früher als 7 Tage vorher beantragt werden müsste.
Erst nach Bewilligung würden dann jährlich bis zu 21 Tage bezahlt.
Das wäre ggf.auch während einer Maßnahme möglich, wenn der Träger dem Jobcenter schriftlich bestätigt, dass das Ziel der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt würde.
Aber am Ende entscheidet das der SB - vom Jobcenter.
Es gibt ja kein Urlaub sondern Ortsabwesenheit. In der Regel wird dir das nicht während einer Maßnahme gestattet.
Prinzipiell kann während einer Maßnahme eine Ortsabwesenheit genehmigt werden, wenn das Ziel der Eingliederung in Arbeit nicht gefährdet ist.
Wenn die Maßnahme aber nur sechs Monate dauert, dürfte es schwierig werden, eine Genehmigung zu bekommen. Sechs Monate an einer Maßnahme teilzunehmen, sollte durchaus zumutbar sein.
Ist das richtig?
Nicht zwingend.
Wenn Maßnahmeträger und Jobcenter zustimmen, dann sollte das kein Problem sein.
:)
Wenn mein Wissensstand noch aktuell ist, muss man bei 2-wöchiger Abwesenheit sowieso beantragen, dass man abwesend sein kann. Wenn nämlich genau in der Zeit in Stellenangebot reinflattert und man dann nicht reagieren kann, dann besteht die Gefahr, dass es Ärger gibt.