Soll mein Kumpel ehrlich sein bei Jobcenter - Gespräch?

Vielleicht etwas viel, aber wichtig alles zu lesen:

Ein Kumpel ist schon länger im Hartz 4 Bezug. Bisher hat er immer bei Gesprächen gesagt, dass er arbeiten will usw.

Wenn ich mit ihm spreche sagt er aber, dass er das macht, damit es keine Konsequenzen für ihn gibt (hat Angst vor Kürzung). Er hat bisher auch alles mitgemacht wie Eurojob und Maßnahmen. Jetzt aber sagt er, dass er in Ruhe gelassen werden will und auch nie Bock dazu hatte und ihn das entsprechend belastet (bei ihm wurde auch Depression diagnostiziert)

Er sagt, er muss sich und keinen anderen was beweisen, ist mit der Situation zufrieden und er war schon immer so, dass er keine Lust auf Arbeit hatte. Schon bereits in seiner Kindheit gabs Probleme als er den Eltern helfen musste zb. Er wäre bei Mindestlohn und Steuerklasse 1 auch finanziell nicht besser gestellt als mit Hartz 4, es fallen für ihn Sicherheiten weg. So musste er z. B. mal 1000+ Nebenkosten nachzahlen. Wurde übernommen. Würde er selbst arbeiten müsste er das abstottern. Er wäre jeden Tag 9 Stunden unterwegs und könnte nicht mehr das tun was ihn psychisch "oben hält" und das ohne jeglichen Nutzen. Für ihn ist Arbeit für ML also eine klare Verschlechterung.

Er war und ist übrigens in Therapie. Seine beiden Psychologen sehen das im Grunde auch so wie er nachdem er geschildert hat wie die Situation wäre.

Fakt ist...er will nicht, er kann auch scheinbar nicht. Er will auch keine Maßnahmen, da sie für ihn nichts bringen und nur unnötig weitere Gelder verschlingen würden. Er möchte auch nicht immer "schauspielern", weil ihn das Versteckspiel belastet mittlerweile und zu ihm auch nicht passt. Er ist sonst immer ehrlich und auch sonst ganz ok. Er ist glücklich wie es ist und erwartet nicht mehr viel vom Leben, was aber für ihn völlig ok ist so.

Soll er das so direkt beim Sachbearbeiter sagen? Oder gibts dann negative Konsequenzen?

Arbeit, Menschen, Recht, Psychologie, Hartz IV, Jobcenter
Zahlt die AOK bei Zahnkronen 75% statt 60% der Kosten bei Sozial Benachteiligen?

Das habe ich gefunden:

Bonusheft: höherer Festzuschuss durch Vorsorge
Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, bekommt einen Bonus auf den Festzuschuss und kann so sparen.
Die Festzuschüsse für Zahnersatz betragen 60 Prozent. Patienten mit lückenlos geführtem Bonusheft können noch weitere Zuschüsse erhalten: Waren gesetzlich Versicherte jedes Jahr beim Zahnarzt und haben dies im Bonusheft dokumentiert, steigen ihre Zuschüsse noch weiter  – für fünf Jahre auf 70 Prozent und für zehn Jahre sogar auf 75 Prozent.
Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr müssen mindestens zweimal jährlich (einmal pro Kalenderhalbjahr) zur Vorsorge, um vom Bonus zu profitieren. Anspruch auf zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr besteht schon ab dem sechsten Geburtstag.
Als Nachweis dient das Bonusheft.
Höherer Festzuschuss für sozial Benachteiligte
Für Versicherte, die ein geringes Einkommen haben, zahlt die AOK den maximalen Festzuschuss, wenn die monatlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen eine bestimmte Grenze nicht übersteigen. Für das Jahr 2021 gilt:
Für Alleinstehende: 1.316,00 Euro
Mit einem Angehörigen 1.809,50 Euro
Für jeden weiteren Angehörigen: 329,00 Euro
Wir helfen Ihnen gerne dabei, die anzurechnenden Beträge zu ermitteln. Den maximalen Festzuschuss erhalten Sie auch, wenn Sie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bekommen. Liegt Ihr Einkommen nur geringfügig über der angegebenen Grenze, können wir ebenfalls einen höheren Festzuschuss leisten. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall Ihre AOK vor Ort und lassen Sie sich über die Kostenbeteiligung beraten.

ist mit maximaler Zuschuss 75% gemeint?

Recht, Zahnersatz, Arbeitslosengeld II, Jobcenter, Krankenkasse, Zahnarzt, Zahnkrone, Wirtschaft und Finanzen
Meint ihr, meine Sachbearbeiterin beim Jobcenter würde sich darauf einlassen (Schule)?

(Langer Text)

Ich (w/24) werde meinen Realschulabschluss (über den zweiten Bildungsweg) in diesem Jahr nicht schaffen, weil ich in Mathe und Englisch auf 5 stehe und so nicht zur Prüfung zugelassen werde. Deswegen werde ich das Schuljahr wiederholen. Allein schon deshalb, damit in meinem Lebenslauf nicht steht, dass ich die Schule nicht mit einem Abschluss beendet hab.

Ich hab mal mit meinem Klassenlehrer gesprochen. Er meinte, dass er mal eine (volljährige) Schülerin in einem mittlere Reife Kurs sitzen hatte, die auch Geld vom Jobcenter bekam, die aber mit Vermittlungsvorschlägen und -versuchen in Ruhe gelassen wurde. Einzige Bedingung: Sie musste dem Jobcenter regelmäßig ihre Abwesenheits- und Notenliste zuschicken.

Meine neue Sachbearbeiterin ist zwar sehr nett, aber sie meinte bei unserem letzten Telefonat auch, dass es vorgesehen ist, meine Hilfsbedürftigkeit zu verringern oder sogar ganz zu beenden. Ich soll auch darüber nachdenken, eine Ausbildung anzufangen, in der ein Hauptschulabschluss reicht, aber das möchte ich absolut nicht. Oberste Priorität hat für mich der Realschulabschluss und bei zwei Fünfen muss ich eine ganze Menge aufholen. Mit Arbeit neben der Schule wäre ich überfordert, worunter meine Noten leiden würden und dann wäre auch dieser Versuch umsonst gewesen.

Und anscheinend ist es ja möglich, nur Schule zu machen, obwohl man ALG II bekommt mit entsprechenden regelmäßigen Nachweisen (siehe zweiter Abschnitt des Textes). Auf elternunabhängiges sowie reines Schülerbafög habe ich leider keinen Anspruch. Deswegen muss ich das eine Schuljahr und die kommenden Monate vor dem neuen Schuljahr noch mit finanzieller Unterstützung des Jobcenters überbrücken, denn ich will und muss mich komplett aufs Lernen konzentrieren, wenn ich den Abschluss mit maximal 1,5 machen will.

Meine aktuelle Eingliederungsvereinbarung läuft noch bis Anfang Juni, dann müsste eine neue aufgesetzt werden. In 2 Wochen hab ich ein weiteres Gespräch mit meiner Vermittlerin. Habt ihr eine Idee, wie ich sie davon überzeugen kann, mich die Schule ohne Job fertig machen zu lassen? Es ist ja nicht so, dass man mich umsonst finanzieren würde. Ich mache ja was, um nächstes Jahr in Ausbildung gehen zu können - nämlich einen möglichst sehr guten Realschulabschluss. Und mit meinen Noten und der Anwesenheitsliste sind sie immer im Bilde, wie gut ich mich in der Schule mache und ob es sich lohnt, mich dafür zu finanzieren.

Außerdem hab ich bei dem Wald- und Wiesenhauptschulabschluss, den ich über ein BVJ an einer Berufsschule gemacht hab, sowieso keine Chancen auf eine Ausbildung. Das Zeugnis mit seinen wenigen Fächern ist mir absolut peinlich. Hier nochmal das Zeugnis:

Fehlstunden: 19

Entschuldigte Fehlstunden: 10

Das ist doch kein klassischer, vernünftiger Hauptschulabschluss. Selbst als ich mich damit mal notgedrungen auf mehrere Ausbildungsstellen zur Verkäuferin beworben hab, bekam ich nie ein Vorstellungsgespräch. Aber ich möchte ja eh Tierpflegerin werden.

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Schule, Zukunft, Ausbildung, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Realschulabschluss, finanzielle-unterstuetzung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Jobcenter u25 ausziehen?

Hey,

Habe echt heftige Probleme Zuhause, es kam 2-3x zur Körperlichen Auseinandersetzung mit Vater/Bruder und von Mutter auch öfter mit Sachen beworfen wurden. Und heftige verbale psychische Unterdrückung. Dazu hab ich mein Führerschein verloren und möchte in die nächste Stadt ziehen die 30km weg ist. Dazu kommt ich werde zuhause verfolgt von Leuten und bedroht.

Also ich führe ein „Jobcenter Tagebuch“ wo ich Situation die Zuhause passiert sind aufgeschrieben und alles was mir eingefallen ist, genau wie meine Kindheit wo meine eltern 10 Jahre Alkoholika waren.

So auf der Website steht ich brauch ein Mietangebot. Wie teuer darf die Wohnung sein?

Muss ich sonst noch irgendwas machen/beachten? Wie stell ich das an? Anrufen beim Jobcenter bevor oder erst wenn ich Mietangebot habe? Bin 22 also wäre u25. Ich bräuchte auch die Erstausstattung..

muss hier unbedingt so schnell es geht raus, zurzeit beziehe ich ALG1 was noch bis Dezember zur Prüfung läuft.

mein Vater verdient mit Bereitschaftsdienst + 450€ Job meiner Mutter 2,2 Netto. Er hat ein Hauskredit indem wir leben der noch ca 5 Jahre läuft. (100.000€) und vielleicht 1 kleinen nebenbbei. U25 steht mir Unterhalt zu, müssen meine Eltern die Miete zahlen? Denke nicht das die das freiwillig machen etc :-( Mein Vater meint um Wohnung zu bezahlen verdienen die zu wenig. Bitte um hilfe

Wohnung, Ausbildung, Recht, Unterhalt, ALG I, ausziehen, Hartz IV, Jobcenter, ausziehen-unter-25
Auszug aus Bedarfsgemeinschaft, danach Kündigung - weiteres Vorgehen?

Guten Abend liebe Community!

Ich habe ein spezielles Anliegen, zu dem ich im Internet keine konkrete Antwort finden konnte.

Folgende Sache:

Meine Mutter bezieht ALG II, ich habe die ganze Zeit mein Abitur gemacht, mich dann allerdings von einem dualen Studium (ich besitze bereits die Fachhochschulreife) verleiten lassen. Nun habe ich mein Abitur mit einem Schnitt von 1,5 abgebrochen (ich weiß, dumme Entscheidung!). Ich habe in der Übergangszeit zum Studium bei dieser Firma ein Arbeitsverhältnis mit guter Vergütung angetreten. Ich bin also zum 01.04.21 ausgezogen in eine eigene Wohnung, da ich mir das leisten kann. Nun habe ich gemerkt, dass der Job eine absolut falsche Interpretation meinerseits war, weswegen ich dort innerhalb der Probezeit gekündigt habe und den Schulbetrieb wieder aufnehmen. Das ist auch alles schon geklärt! Die Frage ist jetzt allerdings folgende: Natürlich kann ich mir nun keine eigene Wohnung mehr leisten. Ich müsste also einen Antrag beim Jobcenter stellen, dass ich ebenfalls ALG II beziehen darf. Das ist ebenfalls kein Problem, wurde abgeklärt. Nun möchte ich allerdings nicht zurück nach Hause ziehen, sondern meine Wohnung, in der ich auch offiziell gemeldet bin, wohnen bleiben. Dazu müsste das Jobcenter allerdings die Miete zahlen. Ich bin 21 Jahre alt. Normalerweise darf man U25 nur mit Zustimmung des Jobcenters (Vorliegen wichtiger Gründe, diese liegen bei mir aber nicht vor) ausziehen. Ich habe diese Zustimmung aber nicht gebraucht, da ich mich ja gänzlich vom Jobcenter abgemeldet habe. Die Frage ist nun: Da ich ja offiziell ausgezogen bin und damit keine Pflichtverletzung beim Jobcenter entstand - muss ich nun wieder zurückziehen, oder darf ich in meiner Wohnung bleiben, trotz dass ich U25 bin, da ich ja offiziell ausziehen durfte und zum anderen bei der Antragstellung, also jetzt, keine Sozialleistungen beziehe. Die Kosten der Wohnung unterbieten im Übrigen bei Weitem den Satz, den das Jobcenter bereit ist zu zahlen. Daran läge es also nicht. Es kommt nur darauf an, ob ich meine Wohnung behalten darf oder trotzdem wieder zurückziehen muss. Im Internet steht zu exakt diesem Sachverhalt nichts. Aktuell warte ich auf Rückruf des Jobcenters, aber ich müsste es zeitnah wissen und auf deren Rückruf ist nicht immer so Verlass. ;-)

Besten Dank für eure zahlreichen Antworten bereits vorab und bleibt alle gesund!

Viele Grüße
Holz123

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Kostenübernahme, Ausbildung und Studium

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