Jobcenter Darlehen für Führerschein Erfolgsaussichten?

Ich bin diesen Monat noch Sozialhilfeempfänger und ab dem 01.04 fange ich an bei einem neuen Arbeitgeber zu arbeiten. Dem Jobcenter habe ich dies schon mitgeteilt und bereits ein Überbrückungsdarlehen für den April genehmigt bekommen, da ich für den April ja keine Leistungen mehr bekomme.

Nun Frage ich mich, ob es sinnvoll wäre noch ein Darlehen für einen Führerschein zu beantragen. Aus meinem Arbeitsvertrag geht hervor, dass ich für meine Tätigkeit eigentlich keinen Führerschein brauche, jedoch findet sich auch zB die Klausel "Der Mitarbeiter ist verpflichtet Geschäftsreisen zu unternehmen" und es ist die Rede davon, dass ich auch an anderen Einsatzorte eingesetzt werden könnte. Auch im Falle einer Erweiterung meiner Aufgaben könnte es dazu kommen, dass ich auf einen Führerschein angewiesen bin.

Denkt ihr das Jobcenter wird eher ablehnen und darauf verweisen, dass ich für die Stelle eigentlich erstmal keinen Führerschein brauche oder könnte es klappen?

Sollte das Darlehen gewährt werden, inwiefern prüft das Jobcenter in so einem Fall, ob ich das Geld für den Führerschein verwende? Müsste ich denen dann Rechnungen schicken? Als ich vor Jahren schonmal arbeitslos war habe ich ein Darlehen für eine Waschmaschine bekommen und musste da nichts nachweisen.

Danke für hilfreiche Antworten.

Arbeit, Finanzen, Recht, Hartz IV, Jobcenter, Recht und Gesetz
Eine Frage zu Hartz4/Heizkosten?

Zur Zeit Beziehe ich Hartz 4. Habe aber wieder einen neuen Job in Aussicht(April). Jedenfalls geht es um die Heizkosten+ Warmwasser für Februar + März. Neben dem normalen Regelsatz und der Miete werden ja auch die Heizkosten übernommen,also man zahlt es ja nicht von diesen 449€. Jedenfalls war es so als ich 2018 im Hartz 4 Bezug war,wurde komplett üernommen vom Amt jeden Monat.Bei mir wird Warmwasser+Heizung monatlich Abgerechnet,also ich lese ab und dann wird vom Vermieter Berechnet und dann zahle ich in Bar an den Vermieter(keine Ahnung ist eben deren Entscheidung).

Ich hatte eine Kopie von der monatlichen Abrechnung an das Amt geschickt und das kam zurück:

" Bezüglich der eingereichten Belege 'Monatsabrechnung Heizkosten' möchten wir Ihnen mitteilen, dass dies so nicht akzeptiert werden kann. Es ist üblich dass monatlich eine Vorrauszahlung wie bei den kalten Betriebskosten gezahlt wird und und am Jahresende bzw. im laufe des Folgejahres hierzu eine Abrechnung erstellt wird,wo die Vorauszahlungen mit den tatsächlichen Verbrauchswerten gegenübergestellt werden. Eine monatliche Prüfung wird nicht Erfolgen aus Zeit- und Kostengründen.Wir möchten Sie bitten, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und den Mietvertrag bezüglich einer Vorauszahlung an Heizkosten zu ergänzen. Dieser ist dann beim Jobcenter einzureichen."

Das kam als Antwort zurück.

ABER... wie ist das wenn ich nur insgesamt ca 3 Monate Hartz 4 Beziehe und bald wieder Arbeiten gehe? Müsste man mir diese Heiz/Wasserkosten nicht gleich Auszahlen? Da es ja nur 3 Monate sind und nicht länger. Wenn ich jetzt längere Zeit im Bezug wäre dann verstehe ich es ja noch.

Können diese Heizkosten auch Rückwirkend ausgezahlt werden? Wenn ich z.b. wieder Arbeiten gehe das ich dann diese 3 Monate Rückwirkend bekomme.

Recht, Heizkosten, Hartz IV, Jobcenter, Warmwasser, Wirtschaft und Finanzen
Zeitung Job angekommen und leider gekündigt?

Hallo meine Lieben

Ich muss gerade meinen Frust heraus lassen.

Ich bekomme seit 2018 Harz4 da ich in Elternzeit war und keine Arbeit hatte weil wir nicht wussten wie es weiter geht mit mir und meinem Kind.

Im Oktober hatte ich Zeitung Job angenommen und habe 200 Euro dazu verdient aber weil es nachts war und meine Mama auf die Kleine nicht mehr aufpassen konnte, musste ich im Dezember leider aufhören.

Ich warte seit Januar auf meine Kündigung und es kam nichts, was ich beim Arbeitsamt einreichen konnte. Die Kündigung hätte mehrmals meinem Vater mitgegeben werden können, aber es kam nie was.

Gerade habe ich angerufen wo die Kündigung bleibt. Die Dame am Telefon meinte, dass sie keine Kündigung von mir bekommen hätte und sie für mich jetzt eine fertig macht. Ich habe gesagt, dass ich sie abholen werde da ich direkt das beim Amt einreichen muss und sie meinte zu mir, dass es mit der Post kommen muss.

Ich habe Ihr ausdrücklich gesagt, dass mir seit 3 Monaten über 200 Euro zum Leben fehlen und ich es langsam geklärt haben muss. Sie meinte, es darf keiner rein wegen Corona.

Was für ein Schwachsinn, sie weiß, dass ich ein Kind zu versorgen habe aber das interessiert da niemanden. Ich bin grad laut geworden weil ich sonst nicht weiter kam, ich lebe schon im Minimum Bereich und dann sowas.

Ich habe mit dem Jobcenter gesprochen, dass ich kündigen musste wegen der Kleinen. Die brauchen die Kündigung um den neuen Hartz4 Bescheid zu machen und dass ich eine Erklärung abgegeben muss, wieso ich da nicht mehr arbeiten konnte.

Mein Vater hat mich so zur Sau gemacht wie ich mich verhalten habe und hätte nicht laut werden dürfen, er rafft nicht dass ich Geld zum Leben brauche und es mir fehlt. Ihm war es peinlich dass ich mit ihr so geredet habe dass ich keinen Tag mehr länger warte auf die Kündigung.

Kündigung, Job, Hartz IV, Zeitung
Ablauf einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Arbeits(un)fähigkeit durch das Jobcenter?

Danke im Voraus für die Beantwortung meiner Frage durch von psychischen Krankheiten Betroffene, Jobcenter-Erfahrene Menschen.

Ich bin derzeit wg "Kündigung aufgrund von Eigenbedarf" wohnungslos und wegen psych. Verfassung arbeitslos. Habe das Bundesland gewechselt, da ich es für meine Gesundheit sinnvoll hielt, den Ort zu verlassen, der mich retraumatisiert und mit Erinnerungen überlebter Gewalt triggert. Ich weiß dass einem überall etwas passieren kann, aber ich hoffte, dass die Angst das Haus zu verlassen mit Änderung des Aufenthaltsorts sich bessert. Wahrscheinlich trägt auch Corona und meine seit über 3 Jahren stattfindende soziale Isolation mit bei.

Ich kann momentan bei meinem einzigen sozialen Kontakt unterkommen; bin sonst sozial und familiär isoliert/alleine. Möchte damit ausdrücken, dass ich mich in einer Extremsituation befinde mit Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit, psychischer Krankheit, regelmäßigen sui**dalen Gedanken und selbstverletzendem Verhalten.
Hab einen Antrag auf Hartz4 gestellt, um finanziell gesichert zu sein und eine Wohnung finden zu können. Meine aktuelle Unterkunft ist vorübergehend bis max. Ende April. Mir wurde nach Telefonat mit einem Sachbearbeiter gesagt, man würde mir einen Gesundheitsfragebogen senden. Darauf soll eine ärztliche Untersuchung zur Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich meiner Arbeitsfähigkeit erstellt werden.

Ich habe große Angst davor und recherchiere seit Stunden, was da auf mich zukommen könnte bei d. Untersuchung. Angst vor rassistischer Benachteiligung,nicht ernst genommen werden, Unterstellung von Faulheit etc. Daher wäre ich sehr dankbar über Antworten.

Wie ist der Ablauf? Welche Fragen werden gestellt? Werden psychische Krankheiten ernstgenommen? Leider wird selbst unter Fachärzt:innen noch viel Ableismus reproduziert, und so könnte mein guter Wille mich selbst vorzubereiten mir im schlimmsten Fall noch negativ ausgelegt werden. Ich habe alle Symptome einer schweren depressiven Episode, aber wenn ich persönlich wo aufkreuzen muss und weiß dass meine existenzielle Sicherheit davon abhängt, setze ich all meine Kraft in die Termineinhaltung. Habe lange im Funktionsmodus gelebt, dafür gar nichts mehr gefühlt, weil dies nötig war um zu funktionieren. Dieser Modus wurde mit Therapie unterbrochen und seitdem bin ich das Gegenteil, weitestgehend bettlägrig, Angst das Haus zu verl.
Wünschte ich könnte einfach etwas weniger Panik haben, ich gehe jetzt schon vom schlimmsten aus. Hoffe mir kann da wer helfen. Vielen Dank!

Psychologie, Hartz IV, Jobcenter, psychische Erkrankung, ärztliches Gutachten, Wohnungslosigkeit
Gehöre ich zu der Bedarfsgemeinschaft oder nicht?

Hallo zusammen,

ich bin 19 Jahre alt, habe eine Vollzeit-Beschäftigung und wohne noch bei meinen Eltern. Meine Eltern beziehen momentan Hatz IV.

Heute haben sie einen Brief vom Jobcenter bekommen, in dem Folgendes aufgefordert wird:

  • All meine Lohnzetteln von Oktober 2021 bis Februar 2022
  • Ausgefüllte Einkommenbescheinigung von meinem Arbeitsgeber

Bevor ich angefangen habe zu arbeiten, habe ich mich im Internet erkundigt und es stand folgendes im Internet:

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nicht

  • Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können,
  • verheiratete Kinder und Kinder, die bereits 25 Jahre alt sind, auch wenn sie mit den Eltern zusammen wohnen,
  • dauernd getrennt lebende (Ehe-)Partner.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II/bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft.html#:~:text=die%20Eltern%20bzw.,des%20Elternteils%20geh%C3%B6rt%20zur%20Bedarfsgemeinschaft.

Dann dachte ich, dass es nichts angerechnet wird, wenn ich arbeiten gehe. Ich habe damals extra beim Jobcenter angerufen und danach gefragt, die Frau meinte, dass es ja auch stimmt und dass es nichts angerechnet wird. Seitdem kam auch nichts vom Jobcenter und ich habe ab Oktober auch keine Leistungen mehr bezogen.

Ich habe vorhin beim Jobcenter angerufen und es wurde mir gesagt, dass in dem obengenannten Gesetz mit "Kinder" Kinder, die unter 15 Jahre alt sind, gemeint ist und dass ich jedoch verpflichtet bin, alle Lohnzetteln vorzulegen und dass mein Einkommen auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird.

Was soll ich tun? Bitte um Hilfe.

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium
Als ALG2 Aufstocker zu meinem Sohn in eine andere Stadt umziehen möglich?

Hallo liebe Community,

ich hätte eine Frage, weiß aber nicht so recht wie ich es euch stellen sollen ... ich hoffe ihr könnt mir helfen und freue mich riesig auf jede Informationen. Die Sache ist die:

ich beziehe momentan ALG2, bin jedoch selbstständig. In meinem hohen Alter würde ich gerne zu meinem Sohn nach Berlin umziehen wollen. Er hingegen hat einen festen Job und würde mich auch aufnehmen. Er hat dafür extra eine neue Wohnung für uns gefunden und wir würden dann den Umzug zeitnah anstreben wollen. Nun das Eigentliche, was ich nicht weiß wie ich es angehen soll:

Ich habe mich im Internet schlau gemacht bzw. ich habe mein zuständigen Jobcenter gefragt und sie meinen ich kann überall hinziehen wo ich will. Ich muss nur mein jetzigen JC abmelden und bei einem neuen JC (in dem Fall in Berlin) neuanmelden. Im Internet aber stand was ich benötige einen Grund zum Umzug und das muss auch irgendwie vom JC genehmigt werden. All das scheint sehr kompliziert zu sein. Wisst ihr wie ich das angehen soll bzw. wart ihr schonmal in dieser Situation und kann mir kurz erklären, wie das richtige Prozedere so abläuft?

Falls ihr mir nicht weiterhelfen könnt, werde ich nochmal mit dem JC beide Städten in Verbindung setzen und danach fragen, aber bis jetzt hat jeder JC was anderes gesagt und bin dadurch bisschen verwirrt und da das hier mein erster Umzug ist, will ich es ganz genau geplant haben, weil ich will letztendlich nicht einfach ohne Geld da stehen in der heutigen Zeit ... :(

Ich hoffe ihr könnt mir bissel Auskunft geben.

VG

Berlin, Umzug, ALG II, Hartz IV, umziehen
Auto gekauft während ALG2 Bezug, was wird nun auf mich zukommen?

Hallo an alle, ich glaube ich hab Mist gemacht. :(

Folgendes, ich habe mir vor 2 Tagen ein Auto gekauft im Wert von 6000€ auf meinen Namen. Dieses Geld war nicht meines, sondern das von meinen Großeltern die den Autokauf stark unterstützen. Diese sind nicht mehr so mobil und meinten sie würden investieren solange ich sie überall hin fahre. Natürlich tue ich das gern! Leider war mein Fehler das Auto auf meinen Namen zu kaufen, somit ist es mein Eigentum... mein Vermögen.

Dies haben Leute herausbekommen und wollen mich nun als sozialbetrüger beim Amt melden. Diese Leute mögen mich nicht und meinen es wäre mein Vermögen gewesen und wollen mir somit eins reinwürgen. Ich habe nun Angst vor Konsequenzen... Ich bin auf das Geld angewiesen.

Wie gesagt das Auto wurde am Freitag erst gekauft und bezahlt.

Die Versicherung möchte Oma gern über meinen Namen aber von ihrem Konto zahlen. Das haben wir alles aber noch nicht eingerichtet. Meine Oma würde mitkommen am Montag zur Versicherung und KFZ Zulassungsstelle. Sie möchte bezahlen damit ich für sie immer abrufbar bin wegen Arzt Termine etc. Das haben wir so geklärt und ich bin gern bereit dazu!

Habt ihr Ratschläge, wie ich nun handeln kann ? Kommt da nun was schlimmes auf mich zu oder reicht es wenn meine Oma dies alles so bestätigt?

Ich habe nichts böses im Sinn gehabt...

MfG und danke für jede Antwort!

Auto, KFZ, Hartz IV
Problem mit ALG2 - Mehrbedarf?

Hi zusammen. Eine relativ wichtige Frage, mit etwas persönlichen Angaben:

Vorab: Ich bin wegen einer psychischen Erkrankung "arbeitsunfähig" beim Jobcenter geschrieben. Also dauerhaft sozusagen. (max- 3 std/Tag arbeiten und so). Ich war zuletzt mehrere Jahre in einer Tagesstätte für psychisch erkrankte. Mache jetzt eine Berufliche Reha und ein Kumpel, der die Reha auch angefangen hat bekommt einen Mehrbedarf von ca. 150€ /Monat. Also schon krass. in dem Gesetzestext steht: bei Erwerbsfähigkeit und Behinderung. Ich hab einen höheren Grad der Behinderung als mein Kumpel. Aber ich glaub keine Erwerbsfähigkeit. Ansonsten unterscheiden wir uns nicht. Der Kumpel war auch in der Tagesstätte. (Hatte aber schon eine Ausbildung fertig).

Zur Frage: Wieso kriegt er einen Mehrbedarf? Ich werde da nochmal nachhaken beim Jobcenter. Und Frage dazu: Kann ich meine Arbeitsunfähigkeit einfach kündigen, damit ich für diesen Mehrbedarf berechtigt bin? Eine frühere Jobcenter-Mitarbeiterin meinte, dass mein diesen "Zustand" bzw. "Status" einfach beenden kann.

Ich finde das irgendwie voll ungerecht (und reg mich allgemein klein wenig über solche sachen auf, weil ungerecht und einem nichts gesagt wird, man nicht aufgeklärt wird). Nach außen machen wir das selbe, nur dass er sich arbeitssuchend gemeldet hat glaub ich, könnte man sagen. Bekommt er nur deshalb einen Mehrbedarf???? Sorry, aber das kann doch echt nicht sein

Danke für hilfreiche Antworten. Einen friedlichen Tag wünsche ich noch

Recht, ALG II, behinderungsgrad, Hartz IV, Jobcenter

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