Jobcenter postanschrift?
Reicht es wenn ich den Jobcenter nur meine neue Postanschrift (bin frisch umgezogen zu meiner Schwester) mitteile oder brauchen die eine Meldebescheinigung
2 Antworten
Grundsätzlich musst Du für das Jobcenter nur in irgendeiner Weise zuverlässig postalisch erreichbar sein.
Machst Du beim Jobcenter jedoch nach deinem erfolgten Umzug Kosten der Unterkunft geltend, musst Du in der Regel einen Mietvertrag ( in Kopie ) vorlegen. Dazu musst Du in der Regel eine Ummeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt ( in Kopie ) vorlegen.
Etwas anderes wäre es, wenn die Unterkunft nur ein Mietverhältnis auf Zeit wäre. Also nur wenige Wochen oder Monate. Dann brauchst Du zwar auch einen Mietvertrag, Rechnungen oder sonstwie seriöse Belege über die Unterkunft und deren Kosten.
Einer An- bzw. Ummeldung beim Einwohnermeldeamt bedarf es hierzu dann jedoch nicht zwingend.
Wenn nach deinem Umzug zu deiner Schwester keine Unterkunftskosten für deine Person anfallen, dann brauchst Du dem Jobcenter nur deine neue Postanschrift mitteilen. Dies geht per einfacher schriftlicher Mitteilung. Eine Veränderungsmitteilung ist nicht zwingend. Bitte nicht per E-Mail.
Hierzu muss nicht dein Name am Briefkasten oder Klingel stehen. Du kannst hier auch eine Anschrift wie folgt angeben ( Beispiel ) :
Max Mustermann
Bei Schwester Mustermann
Dorfstraße 1
00000 Musterstadt
Es ist wichtig, dass Du bei künftigen Schriftverkehr mit dem Jobcenter oder anderen, dann immer diese Postadresse mit dem Anschriftenzusatz ( "Bei Schwester Mustermann" ; also der volle Name deiner Schwester ) angibst.
In der Regel beides.