Hartz 4 wohnen mit den Eltern, Hilfe Wiederspruch Schreiben?

Hallo
Sehr geehrte Community

Ich habe zum ersten Mal Hartz 4 beantragt.

Ich 27 Jahre alt wohne zusammen mit meiner jüngere Schwester (20J) Studentin (kein Einkommen) und mit meiner Mutter (Einkommen) in einer 90qm Mitwohnung.

Die Wohnung gehört meiner Mutter und sie steht auch im Mietvertrag.

Ich beteilige mich mit 300€/Monat an den laufenden kosten.

Während der Bearbeitung der notwendigen Papiere bin ich schon häufiger über die Begriffe:

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und Wohngemeinschaft gestolpert.

Aber ich habe Irgendwas nicht richtig verstanden, das Thema ist auch kompliziert.

Siehe Video: ...

Nach Antragsstellung haben alle im Haushalt lebenden Personen Post vom Job Center bekommen zu Offenlegung ihrer Finanzen. WTF!

Laut Internet Recherche haften Geschwister nicht für andere Geschwister!

Wenn ich bei Google folgendes eingebe:

„Hartz 4 wohnen mit den Eltern“      ->     kommt folgendes Ergebnis:

Bei Hartz 4 bildet eine Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern, wer über 25 beziehungsweise genau 25 Jahre alt ist. ... In diesem Fall kann keine Vermutung für ein gegenseitiges finanzielles Aufkommen bestehen und der Regelsatz des ALG-2-Empfängers bleibt unberührt.“

Das heißt ich würde den vollen Harz 4 Regelsatz bekommen.

Aber …

„Wird eine Haushaltsgemeinschaft durch das Jobcenter festgestellt, können Kürzungen des Regelsatzes eintreten. „

Das wäre für mich nachteilhaft.

Ich muss diesbezüglich einen Widerspruch schreiben und ich benötige dabei Eure Unterstützung damit dieser auch Rechtssicher gegenüber dem Job Center ist.

Ich bitte um Beispiel Formulierungen

https://www.youtube.com/watch?v=yha-jRiko74

Mit freundlichen Grüßen

Flo

Hartz IV, Jobcenter, Widerspruch
Wie Alg2 beantragen?

Hallo,

ich bin gerade am ausfüllen des Alg2 Antrags und mir platzt gleich der Schädel. Ich habe mir mehrere Videos darüber jetzt angesehen, bei der Arge auf der Homepage nachgelesen und kapier es immer noch nicht!

z.B Ich (23) bin in einer Bedarfsgemeinschaft

( oder doch Haushaltsgemeinschaft?) mit Bruder(29) Schwester (30) und Mama(51). Schwester ist depressiv und arbeitslos, ich leider auch.

Mit dem Bruder bin ich zerstritten und deswegen wird man auch nicht gegenseitig für einander einstehen , also bliebe meiner Auffassung nach nur noch die Mama übrig und so müsste ich unter "Ich wohne mit" und "Einkommen" nur sie angeben, weil man ja nur die angeben muss, die für einen einstehen wollen, oder?

Weil ansonsten macht das kein Sinn, mein Bruder wird sich kaum mit mir hinsetzen und seine Daten angeben oder geschweige denn, irgendwas für mich kopieren.

Also ich müsste auf jeden Fall vor Ende des Monats meinen Anspruch geltend machen. Und deswegen habe ich aus zweierlei Grund Sorge.

1. Beim „vereinfachten" Antrag steht ganz oben: „Für Bewilligungsanträge vom .... bis 31.12.2021". Ich habe jetzt deswegen Sorge, dass ich dann evtl. einen neuen Antrag fürs nächste Jahr ausfüllen muss und mein Anspruch für das letzte Jahr, präziser den letzten Monat, erlischt.

Und 2. wenn ich es zeitig nicht mehr schaffen sollte kann ich auch einfach erst nur den Hauptantrag per Email schicken ohne Unterschrift und nacher alle Anlagen nachreichen? Also die Anlagen wo im Hauptantrag grün drunter steht: Wenn dies zutrifft, bitte diese und jene Anlage ausfüllen (zB EK)..

Ich hab wirklich absolut keine Ahnung und brauche Hilfe , ich hab Angst, dass ich nichts kriege oder schlimmer das ich etwas falsch ausfülle und strafrechtlich verfolgt werden könnte. Außerdem, momentan häufen sich meine Krankenkassenbeiträge an und ich hab absolut keine Lust da in eine Schuldenspirale zu tappen.

Außerdem gehe ich mich impfen lassen und hab schon einen Arbeitsplatz in Aussicht, aber die Zeit bis dahin muss ich irgendwie überbrücken, da man ja mindestens 2 mal geimpft sein muss im Abstand von 1 Monat.

Eine letzte Frage noch: Krankenkassenbeiträge fallen zur Mitte des Monats an, würden die somit beide zahlen ? Also wenn ich meinen Bedarf am 31 noch geltend mache vom 15.Nov - 15 Dez, da das ja auch noch im Dezember wäre und gleichzeitig den ab 15. Dez? Es geht ja rückwirkend für den GANZEN Monat. Deshalb die Frage

Also ich bin ziemlich verzweifelt, muss ich ehrlich zugeben, und ala bis zum 23 Lebensjahr meine Familienversicherung endete, war ich ehrlich gesagt ein bisschen zu stolz, als das ich Alg beantrage.

Nun jetzt ist es so, dass ich keine andere Wahl habe als nach langer Depression arbeiten zu gehen, wegen diesen 250 € Krankenkassenbeiträge + Pflegeversicherung die laut der Frau am Telefon pauschal für alle wären, ich habe ihr meine Lage erklärt und sie hat mir vorgeschlagen, dass ich besser Sozialleistungen beantrage....

Gruß

Hartz IV, Jobcenter
Jemanden beim Amt melden?

Guten Tag :)

Ich habe schon vor längerer Zeit mitbekommen dass ein gewisser Herr Hartz IV bezieht aber arbeiten geht. Er hilft beim Bau von Häusern und arbeitet auch als Schausteller oder hilft da eher beim Aufbau und an der Kasse aus, hat damit geprotzt dass er die Miete bezahlt bekommt und beim Haus wo er arbeitet gemeldet ist aber das Haus ist eine Ruine und er wohnt da gar nicht somit bezahlt er ja auch keine Miete. Er lebt bei seiner Freundin ohne das angeben zu haben, eine Freundin hat mich darauf hingewiesen dass das wissen über Betrug und diesen nicht zu melden ebenfalls strafbar ist. Ich habe keine Beweise dafür aber dafür die Dame bei der er lebt, ich habe zwar schon gesehen dass er an dem Haus arbeitet und Unterlagen bezüglich seinem Zuschuss für die Miete etc. habe ich auch gesehen aber das nur gesehen zu haben sind ja keine Beweise.

Ich möchte ganz klar sagen, dass ich im Grunde niemandem etwas böses möchte ABER er mich durch sein Verhalten (worauf ich ungern eingehen möchte) mein Motto von "Leben und leben lassen" vergessen lassen hat.

Meine Fragen:

1. Bei wem muss ich mich melden?

2. Ist die Dame verpflichtet die Beweise zu zeigen?

3. Ist es möglich dass die Dame die von allem weiß ebenfalls dafür belangt wird?

4. Wogegen genau hat er verstoßen? Ich wollte bereits so ein Formular ausfüllen damit ich alles stehen habe wenn ich mich persönlich melde und bloß nichts vergesse aber ich bin nicht sicher gegen welche Gesetze er genau verstoßen hat.

5. Kann man pauschal sagen wie die Strafe ausfallen wird?

Recht, Hartz IV, melden, Straftat
Kann ich das Jobcenter belangen, wenn es keine Möglichkeit gibt zur Beratung für Selbständigkeit für Harz V´ler?

Alle 4 Beratungen beim Jobcenter hinsichtlich Aktivierungs-und Vermittlung in den letzten 2 Jahren waren Leute, die keine Ahnung hatten vom neuen Arbeitsmarkt und neuen Jobs. Ich fragte nicht direkt nach Selbständigkeit, doch Sie merkten, daß ich mich suche und tausend Fragen hatte. Ich fragte, ich möchte Informationen zur Selbständigkeit bekommen. Das war vor einem Jahr. Wegen Covid sagte jemand gibt es nicht Selbständigenberatungen. Ein Jahr später fand ich heraus, es gibt doch eine Frau in einer Einrichtung in der Stadt, aber Sie ist krank und geht in Rente. Sonst gibt es keine Person mehr. Ich komm nicht mehr klar mit dem Abstellgleis und bin interessiert in Networkmarketing und solchen Sachen und melde mich einfach als Selbständiger an und das Jobcenter kürzt sofort Harz V, also alles und nimmt an, ich habe Geld. Kein Gespräch, kein gar nichts. Ihr geht doch auch nicht zum Metzger und der nimmt Euch das Geld weg weil er kein Fleisch hat, Ihr aber welches wollt. Der Vergleich hinkt natürlich ordentlich, aber so fühle ich mich. Im Zuge dessen habe ich auch 10.000 Euro von meinem Restvermögen ausgegeben. Ich war desperat. Ich habe mir Bildung gekauft. Meine Psyche suchte nach Halt. Ich wollte mich definieren. Wer bin ich, was will ich, was interessiert mich. Darf ich nun das anprangern!! Rückwirkend! Sollen Sie mir das Geld zurückzahlen. Sie hatten keine Angebote. Ich bin doch nicht schuld daran, wenn diese Einrichtung etwas vorgibt und dann nicht dem nachkommt. Meine Fallberaterin sagt: Naja, schade. Sie meint es kann sein, dass ich kein Geld sehe jetzt weil ich die richtige Reihenfolge nicht eingehalten habe. Ja, ich weiß, ich war unartig. Ich möchte unbedingt arbeiten, aber der normale Arbeitsmarkt draußen ist es nicht. Weiterhin habe ich einmal sehr negativ auf die Covidimpfung reagiert und möchte dem vorerst durch Homeoffice entgehen. Ich will daß rückwirkend, daß anerkannt wird, daß Sie nicht Ihrem "Soll" entsprochen haben und mir zumindest einiges von meinem Geld wieder erstattet wird. Ich hoffe Ihr seht das Menschliche darin. Ich suche nach Lösungen, daß ich wieder etwas Geld zurückbekomme und auch eine Unterstützung, sodaß ich Zeit habe meine Selbständigkeit aufzubauen. Das Gewerbeamt sagte mir: Richtig gemacht. 1000 Euro kostet es, wenn man seine Selbständigkeit erst angibt wenn man Geld macht und nicht schon zu diesem Zeitpunkt wo man mit der Tätigkeit zur Selbständigkeit anfängt. Im Januar, dem 5. bekomme ich eine Begleitung zur Selbständigkeit.... aber ich denke nicht, daß das Fördergelder sind. Wenn jemand weiß wo und wie ich mich kostenlos informieren kann und Selbständig werden kann mit Förderung oder meine 10000 wieder etwas reinbekommen kann, Bitte!!! Meine Entscheidung zur Anmeldung für Selbständigkeit hat meinem Selbstbewußtsein richtig gut getan und ich wäre krank geworden hätte ich es nicht getan. Jedwede Informationsquelle zu onlinemäßigem Einstieg für Anfänger in die Selbständigkeit wäre klasse. Danke für Eure Hilfe.

Recht, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Aushilfsjob Schweiz Grenzgänger?

Hallo zusammen,

folgendes, leider beziehe ich momentan Hartz 4, hab jedoch einen Aushilfs/Teilzeit job in der Schweiz als Grenzgänger angenommen. Allerdings ohne Festanstellung sondern auf Stundenbasis.

Das zieht aber natürlich auch einen rießigen Behördlichen Rattenschwanz mit sich, als Hauptproblem empfinde ich dass ich nicht weiß wie hoch das monatliche Einkommen sein wird, da es ja einzelne Fälle sind bei denen ich bei Bedarf einspringe, dass kann mal viel im Monat sein aber auch wenig. Je nach Auftragslage eben.

Natürlich wollen Finanzamt und Krankenkasse Werte wissen um mich einstufen zu können, was soll ich denen da sagen ? das könnte zwischen 0 und 4000 € sein (umgerechnet), je nachdem.

Und wie ist dass mit dem Jobcenter? Wenn ich meine Sachbearbeiterin frage läuft das meistens auf ein "das weiß ich auch nicht" hinaus und werde an irgendwelche Abteilungen verwiesen, die mich wiederum irgendwohin verweisen (Passierschein A38 eben).

Da das Aushilfstätigkeiten an Schweizer Schulen sind muss ich natürlich berücksichtigen dass es zu Schulferien auch keine Aufträge gibt.

Und wie soll man Quartalssteuern im Vorraus bezahlen wenn man selbst noch keinen Lohn bekommen hat ? gibt es da Möglichkeiten ?

Wie gesagt, ich will kein Geld vom Amt aber ich habe auch Angst das ich am Monatsende nackt dastehe und Krankenkasse (die natürlich auch teurer wird) sowie Steuern im vorraus fallen ja dann trotzdem an, ich müsste nunmal mindestens Aufträge im Pensum von 20 - 30 % monatlich bekommen um meinen Bedarf zu decken, wenns mehr ist freu ich mich natürlich, wenns weniger wird hab ich ein Poblem.

Falls jemand irgendwie Erfahrung diesbezüglich hat oder sich auskennt würde ich mich freuen.

Job, Schweiz, Recht, Grenzgänger, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Muss man sich Impfen lassen Hartz 4 und gelbe Briefe?

Hallo Leute.

2 Fragen an euch, komme aus NRW :

1te Frage :

Im Jahr arbeite ich 6-7 Monate und den Rest bin ich Arbeitsuchen und bekommen Arbeitslosengeld 2 ( Hartz 4 ).

Ich bekam heute einen Brief mit der Einladung zum Jobcenter in NRW. Dort werde ich für nächste Woche eingeladen wegen Berufliche Situationen. Im Brief steht noch, das ich nur mit 2G in die Gebäude kann, ( 2G = Geimpfte, Genesene ) Ich bin nicht/noch nicht geimpft und auch nicht genesen, hatte auch nie Corona gehabt, Gott sei dank, passe sehr darauf auf.

Was kann man da jetzt machen, muss ich zum Termin, geht ja schlecht, weil ich keine 2G erfülle. Soll ich den Termin mit dem Begründung, dass ich keine 2G habe absagen ohne eine Sanktion 10% ?

Da gibt es doch kein Gesetz, das man Geimpft sein muss um weiterhin Hartz 4 zu bekommen, man bekommt weiterhin wie vorher Hartz 4 auch ohne Impfung, habe ich so im Internet usw. gelesen.

Bitte um Aufklärung, vielleicht hat der eine oder andere Erfahrung damit gehabt.

2te Frage :

Habe seit 1nem Jahr eine neue Sachbearbeiterin vom Jobcenter, und Sie schickt mir jedesmal nur noch die Gelben Briefe, sei es eine Einladung, oder Telefon Termin, oder eine Frage oder wenn die einen Beweis braucht oder einen Dokument braucht usw. Sie schickt für jedes Anliegen nur noch Gelbe Briefe und das macht mir Druck und mittlerweile auch Angst, traue mich nicht mehr in meinem Briefkasten zu schauen, da fällt mein Moral sofort auf 0.

Vorher habe ich noch nie Gelbe Briefe bekommen, immer diese Standard Grauweiße die üblichen Bekommen.

Darf die mir immer Gelbe Briefe senden ? Kann man sich beschweren und bitten damit aufzuhören ? Das macht wirklich nur noch Druck und es macht mich auch sauer und es nervt auch, weil Gelbe Briefe sind in der Regel immer für Negative Sachen gedacht, Negative Infor oder Nachrichten usw.

Danke im voraus für eure Antworten, danke. Liebe Grüße

Faulheit, Hartz IV, Jobcenter, Nordrhein-Westfalen, Schnorrer, Faulheit überwinden, 2G-Regel
Sollten arbeitslose Menschen im Dezember vom Staat ein extra Weihnachtsgeld erhalten?

Der monatliche Regelsatz für Hartz IV Empfängerinnen und Empfänger liegt meinen Informationen nach momentan bei 449 Euro. Dieser Geldbetrag mag ausreichen, um für einen Monat die Kosten für Nahrungsmittel, die monatliche Mobiltelefonrechnung und vielleicht auch noch ein neues Kleidungsteil (z.B. Wintermantel) abzudecken.

Das Weihnachtsfest hat sich in unserer Gesellschaft immer mehr zu einem Konsumfest entwickelt, das heißt es entstehen im Monat Dezember zusätzliche Kosten für Weihnachtsdekorationen (z.B. Tannenbaum) und das eine oder andere Weihnachtsgeschenk für die Liebsten.

Wäre es da nicht sozial und menschlich, wenn man den ärmsten und finanziell benachteiligten Menschen unserer Gesellschaft im Dezember zusätzlich zu der monatlichen Grundsicherung ein extra Weihnachtsgeld in Höhe von z.B. 150 Euro auszahlen würde?

Sollte der deutsche Staat Hartz IV Empfängerinnen und Empfängern jeden Dezember ein extra Weihnachtsgeld auszahlen?

Nein, wer extra Weihnachtsgeld haben will, sollte arbeiten gehen. 66%
Ja, ein extra Weihnachtsgeld (150 €) für Arbeitslose wäre sozial. 17%
Ja, aber das Weihnachtsgeld sollte ein anderer Geldbetrag sein. 11%
Ja und nein, also nur unter bestimmten Voraussetzungen. (Welche?) 6%
Politik, Weihnachten, Recht, Arbeitslosigkeit, Gesellschaft, Hartz IV, Konsum, Soziale Gerechtigkeit, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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