Was könnenwir tun?

Hallo,es war vor paar jaein Erziehung Gutachten womit die Kinder bei uns blieben.

Das Gutachten besagte damals wenn die kinder noch mehr sich zurück entwickeln dann müsste man über stationäre massnahmen nach denken (überlegen).

Vor paar Monaten wollte das Jugendamt gericht einschalten was die aber gelassen haben aufgrund Beschwerde von mir beim Amtsleiter. Der hat mit denen gesprochen und gericht abgelehnt.wir haben jetzt 4 kinder zuhause

Jetzt vor wenigen Wochen wurden unsere 2 kinder im Alter von 9j und 6j in einer tagesgruppe angemeldet da das Jugendamt möchte das die Kinder nachmittags betreut werden nur leider nicht sofort Platz,(Warteliste)

Jetzt wenige Wochen später sagt das Jugendamt das die nur erziehungsstelle wissen als Lösung für unsere 2 kinder für verhalten und 1,5 j zurück in der Entwicklung trotz Hilfe.

Das Jugendamt gab uns Chance wir sollten lösungen vorschlagen was alternative ist für eine erziehungsstelle wo das verhalten und förderung genauso in Ordnung gebracht wird.ich bin zu allen möglichen stunden die haben lösungen vorgeschlagen aber das Jugendamt sagt bringt nichts findet ausreden, sagt es wäre erziehungsstelle mit tagesgruppe gemeint gewesen dabei sagten die vor paar Wochen tagesgruppe wäre gut .Ausserdem das Jugendamt kann nicht einfach eine Gefährdung Einschätzung machen mit Leuten die uns nicht kennen.

Jetzt habe ich Psychologen genommen für die kinder, hab noch mehr therapien beantragt und war zur Vorstellung im kh und die Ärzte haben schriftlich zusammen gefasst das man eine überforderungsdetenzen vermeiden sollte und sonderpädagogische tagesgruppe sinnvoll ist ,Erziehung Beratung stelle und förderschule.ist das schonmal gut für uns sowas in der Hand zu haben?Die wollen ja gericht einschalten mit Prüfung und noch was:was heisst das vom gutachter von 2017:? Sollten die Entwicklung stände weiter rückläufig werden damn wäre eine stationäre massnahme zu überlegen

Recht, Gutachten, Kinder und Erziehung
Lackschaden "Gutachten" vollkommen überzogen?

Hallo alle zusammen,

ich habe letztens bei dem stürmischen Wetter meinen Mietwagen nach der Inspektion meines Autos abgeholt, ausgeräumt und dabei hat der Wind mir die Türe aus der Hand gedrückt. Nun gab es einen Minimalisten Lackschaden am Mietwagen und einen auch sehr kleinen Lackschäden nur an einer Kante eines anderen Kundenautos. Ich habe natürlich dummerweise sofort mein Maleur bei der Werkstatt gemeldet und die haben Fotos aufgenommen und versichert, dass ich mir darum überhaupt keine Sorgen machen brauche und das nicht viel ist. Über einen Monat später bekomme ich einen Anruf, dass der Lackschaden 1500€ laut eines selbst bedienten Softwareprogrammes durch eine sehr junge Frau (Praktikantin?) kosten würde. Wegen Selbstbeteiligung würde ich 1000€ bezahlen müssen. Das kann doch bei einem so minimalen Lackschaden nicht sein? Die ältere Kollegin vor Ort meinte noch vor Ort, an dem Mietwagen selber müsse man eigentlich nichtmal wirklich irgendwas machen.

Was soll ich nun machen? Kann ich einfach mit den Bildern bei unabhängigen Smart Repair nachfragen, was sowas kosten würde und dann ein Gegenangebot einreichen? Eigentlich ist man ja verpflichtet die Summe kleinzuhalten...

Schließlich bin ich nicht gerade reich, so eine Summe tut schon weh.

Da dies ja eigentlich auch kein Autounfall im üblichen Sinne ist, kann ich das auch über meine Haftpflichtversicherung abwickeln?

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Auto, Kfz-Versicherung, Gutachten, Haftpflichtversicherung, Schaden, Auto und Motorrad
Muss ich den Kostenvoranschlag selber bezahlen, bzw. Gutachten, weil mir jemand mit seiner Autotüre gegen meine Fahrertüre geschlagen hat?

Ich saß im Fahrzeug und der Fahrer hob die Hand weil er es auch gemerkt hat. Dann bin ich ausgestiegen. Er sagte er hätte auf den Türgriff geschlagen. Man sah weiter vorne eine Delle. Als ich ihn gebeten hatte die Türe aufzumachen, hat man gesehen dass es genau in die Delle reingeht also ca. 10 cm vor dem Türgriff. Ich sagte ihm ob er mir seine Daten geben kann. Sein Kollege hat dann auf türkisch was gesagt was ich nicht verstand und dass es nicht von ihm ist. Der Fahrer sagte, du kannst Polizei holen. Ich sagte das werde ich jetzt machen.

Er lief dann einfach weg in ein Lokal während ich die Polizei angerufen habe und kam wieder zurück und die beiden sind dann einfach weggefahren. Die Polizei kam dann und hat die Fahrertüre vermessen und ihn angerufen. Ich fuhr dann hinter der Polizei her auf einen Parkplatz und dann hat die Polizei ihn gebeten ihn neben mir auf den Parkplatz zu stellen. Und auch seine Türe war beschädigt. Die Polizei sagte ihm dass seine Türe auch keine Haltepunkte hat und sagte ihm dass es eigentlich Fahrerflucht war, was er gemacht hat und ich wurde als Zeuge vernommen und die Polizei fertigte eine Strafanzeige und sagte mir dass ich mein Geld bekomme.

Frage: Muss ich ein Kostenvoranschlag machen oder Gutachten. Wenn ich Gutachten mache wird das nur bezahlt wenn es über 1000Euro liegt, wo ich mir nicht sicher bin. Wenn ich aber Kostenvoranschlag mache, muss ich das auch selbst bezahlen wenn ich mir den Schaden ausbezahlen lasse. Also ist mir das Geld für den Kostenvoranschlag auf jeden Fall futsch wenn ich das bei werkstatt machen lasse?

Ich müsste mir dann einen Gutachter suchen, der auch Kostenvoranschläge macht oder wie gehe ich vor? Oder muss von der gegnerischen Versicherung einer kommen? Ich wohne bei Ansbach.

Auto, Unfall, Rechtsanwalt, Versicherung, Fahrerflucht, Gutachten, Kostenvoranschlag, Auto und Motorrad
Führerschein Fristverlängerung?

Hey Leute,

Ich schreibe hier zum ersten mal etwas rein. Ich hoffe sehr das Ihr mir helfen könnt.

Mir wurde der Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt für 3 Monate entzogen. In dieser Zeit verlor ich auch meinen Partner und allgemein war es eine etwas schwierigere Zeit für mich aus diesem Grund habe ich mich auch nicht um meinen Führerschein gekümmert. Nun bin ich dabei ihn wieder zu machen.

Ich habe also einen Vorbereitungskurs für meine bevorstehende MPU Prüfung absolviert eine Fristverlängerung beantragt (da ich eben so lange gewartet habe) und einen Termin für meine MPU habe ich bereits auch schon.

Ich musste meine Frist das erste mal verlängern lassen um vier Wochen (Die Zeit habe ich für dien Vorbereitungskurs gebraucht). Das hat aber nicht gereicht weil ich einen MPU Termin dann erst nach 3 Wochen erhalten habe somit musste ich meine Frist erneut verlängern (Mir wurde gesagt das dies allerdings erst geprüft werden muss da es ja schon einmal auf die Jahresfrist verlängert worden ist) Sooooo nun zu meiner eigentlichen Frage.

Ich gehe stark davon aus das die Frist nun noch einmal verlängert wird da mein MPU Termin ja bereits steht.

Was aber ist wenn ich bei der MPU ein negatives Gutachten erhalte Ich denke nicht das die Frist nochmals verlängert werden kann habe auch gehört das dann nur eine Versagung des Antrags in betracht kommt und ich einen neuen Antrag in diesem Falle stellen muss.

Was aber heist das genau ??

Ich danke euch !!!! Liebe Grüße

MPU, Recht, Führerschein, Gutachten, Ordnungsamt, Verlängerung, Frist, abgelaufen, Beantragung
Ärztliches Gutachten vom Arbeitsamt stützt sich auf psychologisches Gutachten vom Arbeitsamt?

Hallo zusammen,

ich habe eine Umschulung gemacht. Diese wurde vom Arbeitsamt abgebrochen. Daraufhin wurde ein psychologisches Gutachten erstellt. Ergebnis: ich sei für 6 Monate arbeitsunfähig. Das sehe ich nicht so. Ich habe dann ein ärtzliches Gutachten gefordert, weil ich mit dem Ergebnis vom psychologischen Gutachten nicht einverstanden bin. Nun wurde mir gesagt, dass sich der ärztliche Dienst, für das Gutachten, auch das psychologische Gutachten heranzieht. Ist das richtig so?

Dann ist die ärztliche Beurteilung ja garnicht neutral. Da ich die Hoffnung habe, dass durch das ärztliche Gutachten belegt werden kann, dass ich nicht arbeitsunfähig bin, wollte ich dies gerne machen lassen.

Der Sachbearbeiter meinte nach der Eröffnung des psychologischen Gutachtens schon, dass das ärztliche Gutachten zu dem gleichen Ergebnis führen würde.

Mein Problem ist, dass ich im Moment von meinem Ersparten leben muss, da mein ALG 1 ausgelaufen ist. Andere Geldleistungen würde ich nicht bekommen. Wenn bei dem ärztlichen Gutachten auch eine Arbeitsunfähigkeit herauskommt, werde ich vom Arbeitsamt abgemeldet. Dann bekomme ich noch nicht mal mehr eine Arbeitsvermittlung und Bewerbungsunterstützung. Da ich keine Ausbildung habe, weil ich mein Studium wegen dem Auslauf der Studienordnung nicht zuende machen konnte, habe ich keine Ausbildung. Im Moment bin ich ziemlich ratlos und warte auf das Ergebnis vom ärztlichen Dienst.

Kann mir evtl. jemand sagen, ob es zwangsläufig dazu kommt, dass das ärztliche Gutachten genauso ausfallen wird wie das psychologische Gutachten?

Muss der ärztliche Dienst nicht auch Unterlagen von meinem Hausarzt anfordern und von meiner Pychotherapeutin?

Kann es dann nicht so sein, dass ich vom ärztlichen Dienst als arbeitsfähig erachtet werde?

Mein Problem ist, dass ich gerne Bewerbungsunterstützung und Arbeitsvermittlung bekommen möchte. Der Grund ist, dass ich mich noch nie aktiv um eine Arbeitsstelle beworben habe und auch noch nie nach keiner Stelle gesucht habe

Meine erste und einzige Arbeitsstelle die ich je hatte, hatte ich 20 Jahre lang. Diese habe ich durch einen Anruf in dem Betrieb bekommen. Ich habe auch noch nie ein Anschreiben für eine Bewerbung geschrieben. Ein richtiges Vorstellungsgespräch hatte ich auch noch nie.

Viele Grüße

Sandra

Recht, Arbeitsamt, Gutachten, Ausbildung und Studium
Wer zahlt ein Privatgutachten?

Hallo zusammen,

Nach einer Schadensmeldung bzgl Stockflecken an der Wand, die nach starkem Regen auftraten, schickte mir meine Hausverwaltung direkt einen Sachverständigen.

Schon bei der Meldung am Telefon, zu dem Zeitpunkt lagen der HV nichtmal Bilder vor, sagte die Dame "Ja meistens liegt es eh am Mieter, sind Sie sicher, dass wir jemanden schicken sollen?"

Da ich immer richtig Lüfte/Heize und Allergiker bin, habe ich natürlich darauf bestanden.

Nun, der "Sachverständige" der HV hat hier einige Messungen durchgeführt und natürlich (wahrscheinlich schon lange vorm Betreten der Wohnung) stand für Ihn fest, es sei meine Schuld.

19,5°C hielt er im Schlafzimmer für "viel zu kalt" ich soll dauerhaft auf 20-22° aufheizen und zudem 6 mal täglich 20 Min Lüften, am besten quer durch die Wohnung.

Die HV möchte jetzt natürlich dass ich den Sachverständigen bezahle, den sie beauftragt hat und hat mir die Rechnung zu kommen lassen, die an die HV adressiert ist.

Allerdings habe ich mit niemandem einen Vertrag oder Zahlungsvereinbarung im Vorfeld. Mir wurde vorher nicht mal mitgeteilt, wer hier überhaupt kommt und was gemacht werden soll,obwohl ich dies erfragt habe. Es hieß "jemand schaut sich das an, um Baumängel auszuschließen". Beweise dass keine vor liegen existieren allerdings nicht und es wurde auch nicht danach gesucht (zb Kältebrücken, Funktion der Heizung, Dämmung, etc)

Ich habe dem Protokoll und der Rechnung mittlerweile 2 mal widersprochen, jedoch lässt die HV nicht locker. Da mir alles sehr voreingenommen erscheint und ich nicht glaube, dass es zulässig bzw noch als normal zählt, 6 mal tägl. 20 min Lüften und dauerhaft 22 Grad vom Mieter zu verlangen, akzeptiere ich eigtl nicht mal die Vorgehensweise, hier aufgrund einer einfachen Schadensmeldung zu der ich laut MietVertr. verpflichtet bin Streit mit dem Mieter anzuzetteln und anstatt den Schaden zu beheben unnötige Kosten zu verursachen, nur um dem Mieter die Schuld ans Bein zu nageln...

Kann die HV die Rechnung IHRES Werkvertrags einfach so auf mich umleiten? Ist das rechtens?

Ich kann schließlich auch nicht meine nächste Heizkostenrechnung an die HV senden...

Die Schadensmeldung liegt nun 3 Monate zurück und ich muss immernoch mit den Flecken leben...

Danke im Voraus.

Schimmel, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Vertrag, feuchte wände, Gutachten, Sachverständiger, werkvertrag, zahlungspflicht

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