Wenn in einem Brief vom Amtsgericht steht, dass ein psychiatrischer Gutachter kommen will, um festzustellen, ob noch eine psychische Krankheit bei einem...?
....vorliegt. Was passiert dann da? Will und kann er das überhaupt im Gespräch herausfinden, oder geht es darum, dass man im Gespräch sagt, ob man noch Symptome hat? Danke.
4 Antworten
Er stellt Fragen die muss man beantworten und dann kann er Schlüsse daraus ziehen ob eine Erkrankung vorliegt oder nicht
Falls ja wird nochmal getestet welche
Er muss ein Gutachten machen. Dazu wird er Einsicht in die Krankheitsunterlagen nehmen. Dazu gehört aber auch, dass er den Betroffen in seiner Umgebung besucht, und sich mit ihm unterhält. Es wird ja sicherlich jemand beim Amtsgericht einen Antrag auf Betreuung gestellt haben, mit Diagnosen oder Vorwürfen, warum eine betreuung notwendig ist. Der gutachter wird das in einem persönlichen gespräch überprüfen, wobei er u.a. die Sichtweise des Betroffenen erfragt. Aufgrund der Unterlagen und des gesprächs mit dem betroffenen wird er sich dann ein gesamtbild machen.
Wenn du sagst, du hättest keine Symptome, leidest du eventuell am typischen Symptom einer geisteskrankheit, der mangelnden krankheitseinsicht. das würde dann für eine Betreuung sprechen
zeigst du dich da gegen zumindestens teilweise einsichtig und willst freiwillig Hilfestellung haben, so spricht das eher gegen eine Betreuung.
Der gesetzliche Betreuer soll ja eigentlich nur eine Hilfe sein; insofern ist ein Betreuer oft von vorteil: Schwierig wird es oft dann, wenn der betroffene nicht mit geld umgehen kann, und der betreuer das geld einteilt.
Es gab übrigens mal einen Postboten, der ist jahrelang unerkannt Oberarzt in einer psychiatrischen Klinik gewesen. Der hat auch psychiatrische Gutachten erstellt.
Es gibt auch eindeutige Hinweise, die über die Körpersprache ausgedrückt werde. Und natürlich sucht er das Gespräch um Hinweise zu finden oder eben auch nicht.
Der wird sich vermutlich selbst ein Bild machen wollen.