Führerschein Fristverlängerung?
Hey Leute,
Ich schreibe hier zum ersten mal etwas rein. Ich hoffe sehr das Ihr mir helfen könnt.
Mir wurde der Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt für 3 Monate entzogen. In dieser Zeit verlor ich auch meinen Partner und allgemein war es eine etwas schwierigere Zeit für mich aus diesem Grund habe ich mich auch nicht um meinen Führerschein gekümmert. Nun bin ich dabei ihn wieder zu machen.
Ich habe also einen Vorbereitungskurs für meine bevorstehende MPU Prüfung absolviert eine Fristverlängerung beantragt (da ich eben so lange gewartet habe) und einen Termin für meine MPU habe ich bereits auch schon.
Ich musste meine Frist das erste mal verlängern lassen um vier Wochen (Die Zeit habe ich für dien Vorbereitungskurs gebraucht). Das hat aber nicht gereicht weil ich einen MPU Termin dann erst nach 3 Wochen erhalten habe somit musste ich meine Frist erneut verlängern (Mir wurde gesagt das dies allerdings erst geprüft werden muss da es ja schon einmal auf die Jahresfrist verlängert worden ist) Sooooo nun zu meiner eigentlichen Frage.
Ich gehe stark davon aus das die Frist nun noch einmal verlängert wird da mein MPU Termin ja bereits steht.
Was aber ist wenn ich bei der MPU ein negatives Gutachten erhalte Ich denke nicht das die Frist nochmals verlängert werden kann habe auch gehört das dann nur eine Versagung des Antrags in betracht kommt und ich einen neuen Antrag in diesem Falle stellen muss.
Was aber heist das genau ??
Ich danke euch !!!! Liebe Grüße
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hallo,
Sollte die Behörde deine Frist nochmals verlängern, was ich generell nicht als Problem sehe, da du nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis bist, solltest du im Falle eines negativen Gutachtens deinen Antrag auf Wiedererteilung zurückziehen. Somit erhältst du keinen Versagungs,- oder Ablehnungsbescheid und es wird auch nicht in deinem FAER eingetragen.
Wenn du dich anschließend gerüstet genug fühlst, um erneut zur MPU anzutreten, kannst du erneut einen Antrag auf Wiedererteilung deiner Fahrerlaubnis stellen.
Liebe Grüße
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dir wurde ja der Führerschein von der Behörde entzogen. Um diesen wieder zu erlangen müsstest du dich an die Behörde gewendet haben, um einen Antrag auf Wiedererteilung bzw. Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt haben, woraufhin du die Auflage der MPU bekommen hast.
Nun hast du bis Datum xy Zeit, deine MPU zu absolvieren, ggfs. Auch mit Fristverlängerung. Sollte dein Gutachten negativ ausfallen, solltest du den gestellten Antrag zurückziehen und erneut stellen, wenn du die Aspekte, welche im Gutachten aufgeführt werden, aufgearbeitet hast.
Anschließend gehst du dann wieder zur Behörde und stellst erneut einen Antrag, dann wirst du wieder die Aufforderung einer MPU bekommen.
Lässt du die Frist jedoch verstreichen, in der du ein positives Gutachten einreichen sollst, wird dein Antrag kostenpflichtig abgelehnt und es folgt ein Eintrag in deinem Fahreignungsregister. Auch dann musst du wie oben beschrieben erneut einen Antrag stellen.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Liebe Grüße
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hey, jetzt hab ich es verstanden. Vielen lieben Dank für die ausführliche Erklärung und die Zeit die Sie investiert haben um mir zu helfen finde das total lieb ! Ich danke Ihnen und bleiben Sie gesund!!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Sehr gerne, ich selbst habe auch eine Weile gebraucht, um durch die ganze Materie durchzusteigen.
Das selbe wünsche ich Dir/Ihnen auch, viel Erfolg für die MPU!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Eine kurze Frage hätte ich allerdings noch was genau heißt wiedererteilung beantragen ? Ich gehe zum Führerschein stelle und dann verlängern sie die Frist ja doch wieder oder wie verhält sich das genau nach abgelaufener Frist und negativem Gutachten?