Moin,

ich befinde mich aktuell in einer Situation, in der ich mit dem Schaden der meinem Auto versucht wurde, mit einem Gutachten zum Anwalt gegangen bin und dieser mir mitgeteilt hat, dass die Gegenversicherung wissen möchte, in welchem Verhältnis Ich zum Auto stehe (wie in der Frage oben erwähnt).

In wie weit muss ich darüber Auskunft machen und ehrlich sein?

Wenn es ich sich um eine Finanzierung handelt und ich es aber als komplettes Eigentum darstelle, ohne finanzierung oder leasing, wollen die das dann nachgewiesen haben? Und wenn ja, in wie fern soll der Nachweis stattfinden?

Würde mich über eine detaillierte Antwort freuen.