Ärztliches Gutachten vom Arbeitsamt stützt sich auf psychologisches Gutachten vom Arbeitsamt?
Hallo zusammen,
ich habe eine Umschulung gemacht. Diese wurde vom Arbeitsamt abgebrochen. Daraufhin wurde ein psychologisches Gutachten erstellt. Ergebnis: ich sei für 6 Monate arbeitsunfähig. Das sehe ich nicht so. Ich habe dann ein ärtzliches Gutachten gefordert, weil ich mit dem Ergebnis vom psychologischen Gutachten nicht einverstanden bin. Nun wurde mir gesagt, dass sich der ärztliche Dienst, für das Gutachten, auch das psychologische Gutachten heranzieht. Ist das richtig so?
Dann ist die ärztliche Beurteilung ja garnicht neutral. Da ich die Hoffnung habe, dass durch das ärztliche Gutachten belegt werden kann, dass ich nicht arbeitsunfähig bin, wollte ich dies gerne machen lassen.
Der Sachbearbeiter meinte nach der Eröffnung des psychologischen Gutachtens schon, dass das ärztliche Gutachten zu dem gleichen Ergebnis führen würde.
Mein Problem ist, dass ich im Moment von meinem Ersparten leben muss, da mein ALG 1 ausgelaufen ist. Andere Geldleistungen würde ich nicht bekommen. Wenn bei dem ärztlichen Gutachten auch eine Arbeitsunfähigkeit herauskommt, werde ich vom Arbeitsamt abgemeldet. Dann bekomme ich noch nicht mal mehr eine Arbeitsvermittlung und Bewerbungsunterstützung. Da ich keine Ausbildung habe, weil ich mein Studium wegen dem Auslauf der Studienordnung nicht zuende machen konnte, habe ich keine Ausbildung. Im Moment bin ich ziemlich ratlos und warte auf das Ergebnis vom ärztlichen Dienst.
Kann mir evtl. jemand sagen, ob es zwangsläufig dazu kommt, dass das ärztliche Gutachten genauso ausfallen wird wie das psychologische Gutachten?
Muss der ärztliche Dienst nicht auch Unterlagen von meinem Hausarzt anfordern und von meiner Pychotherapeutin?
Kann es dann nicht so sein, dass ich vom ärztlichen Dienst als arbeitsfähig erachtet werde?
Mein Problem ist, dass ich gerne Bewerbungsunterstützung und Arbeitsvermittlung bekommen möchte. Der Grund ist, dass ich mich noch nie aktiv um eine Arbeitsstelle beworben habe und auch noch nie nach keiner Stelle gesucht habe
Meine erste und einzige Arbeitsstelle die ich je hatte, hatte ich 20 Jahre lang. Diese habe ich durch einen Anruf in dem Betrieb bekommen. Ich habe auch noch nie ein Anschreiben für eine Bewerbung geschrieben. Ein richtiges Vorstellungsgespräch hatte ich auch noch nie.
Viele Grüße
Sandra
3 Antworten
Welche Umschulung hast du denn gemacht, und mit welcher Begründung wurde die abgebrochen ?
Das Arbeitsamt hat das Gutachten in Auftrag gegeben und den Gutachter ausgesucht ? Na, dann ist zu vermuten, dass der gutachter das vom Arbeitsamt gewünschte Ergebniss zu papier gebracht hat. Du kannst aber Widersprucheinlegen, und ein zweites gutachten einfordern. Zur Not musst du vor das Sozialgericht.
Nein, zwangsläufig fallen ärztliche Gutachten nicht so aus wie psychologische Gutachten. Wer hat denn das psychologische Gutachten erstellt ? Ein Psychologe oder ein Arzt mit Weiterbildung zum Psychotherapeuten ? Wobei mir nicht klar ist, wieso nicht direkt ein ärztliches Gutachten eingefordert wurde.
okay, ich habe selbst eine Umschulung gemacht zum Industriekaufmann mit praktikum. ich habe dort auch krankheitsbedingt viel gefehlt. Da ich aber gute Noten geschrieben habe während der Umschulung ist das nicht gekündigt worden.
Ein Gutachten vom Psychologen kannst du ablehnen, und ein fachärztliches Gutachten einfordern. Hast du offensichtlich gemacht. Wenn das ärztliche Gutachten negativ für dich ausfällt, kannst du Widerspruch einlegen.Wird dem nicht stattgegeben, so kannst du vorm Sozialgericht klagen. Das geht formlos und ohne Rechtsanwalt. Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass die Gutachten mal so oder so ausfallen. Problematisch ist auch, dass eine Klage wohl 1-2 Jahre dauert.
Steht dir im Falle der Arbeits bzw. Erwerbsunfähigkeit nicht eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu ?
Ich bin nicht krank. Ich habe Lernschwierigkeiten und Prufungsangst. Außerdem lerne ich ganz anders als durch die Umdchulungsform vorgegeben war. Die Mitarbeiter am Standort haben Äußerungen getroffen, bei denen man sich veräppelt vorgekommen ist. Das Praktikum war schlecht. Keine vernünftige Einarbeitung. Ich saß 6 bis 8 Stunden nur an meinem Platz und wurde nicht beschäftigt. Ich habe jeden Tag nach Aufgaben gefragt aber daraufhin keine Aufgabe bekommen, ... . Das konnte ich nach 3 1/ 2 Monaten nicht mehr ertragen. Es war sehr anstrengend für mich nur darumzusitzen. Ich finde so eine Reaktion vom Amt nicht ok, da der Sachbearbeiter auch davon wusste.
Das psychologische Gutachten ist ja schon geschrieben worden.
Ich bin echt ratlos wie das weitergehen soll.
Ok. Danke! Ich habe dem Sachbearbeiter schon mehrmals mitgeteilt, dass ich nicht arbeitsunfähig bin und keine Depressionen habe. Meine Therapeutin hat mir heute auch noch gesagt, dass ich stabil bin, sie nicht sieht, dass ich Arbeitsunfähig bin und ich auch keine Depressionen habe. Das war rein situationsbedingt durch das Praktikum. Kann ich das dem Sachbearbeiter nochmal schreiben? Bin mir da unsicher. Auf meine Mail von gestern hat er nicht reagiert. Da hatte ich ihm mitgeteilt, dass ich mich arbeitsunfähig bin und dass ich keine Depressionen habe.
Vielleicht wirkt es mehr, wenn ich Bezug auf die Äußerung meiner Therapeutin nehme. Ich weiß nur nicht, ob ich dem Sachbearbeiter nun noch eine Mail schreiben kann. Es ist ja dich nervig.
Offensichtlich wollen die dich loswerden, deshalb befürchte ich, dass deine Schreiben nicht wirklich interessieren.
Und wenn du Widerspruch einlegst und klagst, dann kann es 1,5 Jahre dauern bis zu einem Ergebniss. Damit ist dir wahrscheinlich auch nicht geholfen.
Vielen Dank, dass du mir sooft antwortest. Warum sollen die mich loswerden wollen? Meine Therapeutin hat mir gestern im Gespräch nochmal mitgeteilt, dass ich stabil bin und arbeitsfähig. Dies habe ich heute dem Sachbearbeiter nochmal geschrieben. Aber wieder keine Antwort.
Das Amt bezieht sich nur auf das psychologische Gutachten. Die Arbeitsunfähigkeit stimmt aber nicht. Irgendwie muss man das doch beweisen können.
Ja, 1,5 Jahre auf ein Urteil vom Gericht zu warten bringt nichts. Also muss ich das allein hinkriegen. Fragt sich nur noch wie!
Wenn die dich nicht loswerden wollen, was ist denn deine Meinung für dereN Verhalten ?
Mir wurde gesagt, dass ich dann über die Integrationsabteilung vom Arbeitsamt eine erneute Umschulung machen könnte. Deswegen denke ich, dass es nicht so ist, dass die mich loswerden wollen. Nur ich will diese Umschulung nicht von vorne machen. Diese Ignoranz, nur weil ich angeblich arbeitsunfähig bin, stört mich sehr.
Das war eine Umschulung zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel.
Grund des Abbruchs war unentschuldigtes Fehlen im Praktikum. Hatte eine Abmahnung vom Träger bekommen. Am nächsten Tag kam sofort der Abbruch. Das Praktikum war schlecht, für mich nicht zu ertragen. Zuerst hatte ich mit Krankmeldung gefehlt. Dann unentschuldigt, weil ich nicht in den Krankengeldbezug wollte.
Das Gutachten wurde vom Amt in Auftrag gegeben. Der Gutachter vom Amt sollte eine andere Person sein. Diese Person kam aber nicht infrage, da ich auf meinen Wunsch hin, im letzten Jahr, einige Gespräche mit dieser Person über Probleme in der Umschulung gesprochen hatte. Beide Personen sind Psychologen.
Nun wurde in dem Gutachten auch das eingebracht, was ich mit der Person hinsichtlich der Umschulung besprochen hatte. Ist das erlaubt?
Der theoretische Teil der Umschulung hat doch nichts mit dem Praktikum zutun, oder?
Da das psychologische Gutachten mit einer Arbeitsunfähigkeit geendet hat, habe ich noch ein ärztliches Gutachten angefordert. Der Sachbearbeiter meinte aber, dass dieses Gutachten genauso enden wird.
Nun erfuhr ich im Nachhinein, dass der ärztliche Dienst, dass psychologische Gutachten bei der Bewertung mit einbezieht. Dann ist das ärztliche Gutachten aber nicht mehr neutral. Das finde ich unfair. Darf das so sein?
Viele Grüße
Sandra
Du kannst selbstverständlich deinen Psychotherapeuten dazu auffordern, ein Gutachten an die Agentur für Arbeit zu schicken.
Das habe ich ja nachträglich schon machen lassen. Dies wurde aber vom Arbeitsamt nicht akzeptiert.
Wenn du meinst, dass das Gutachten nicht richtig ist, kannst du dann natürlich gegen vorgehen. Ich weiß nicht ob es direkt zum sozialgericht geht. Du solltest mit einem Anwalt reden
Danke für deinen Ratschlag. Ich muss erstmal das ärztliche Gutachten abwarten. Das psychologische Gutachten ist mit einer Arbeitsunfähigkeit von 6 Monaten beendet worden.
Kann denn trotz des psychologischen Gutachtens bei dem ärztlichen Gutachten eine arbeitsfähigkeit herauskommen?
Viele Grüße
Sandra
Du musst nicht zu nem Amtsarzt für nen Gutachten gehen, geh einfach selber zu nem Psychater und lass dir eins erstellen, man kann auch Einsprüche erheben, aber in welchen Fällen und wie genau weiß ich nicht.
Hallo ewigsuzu,
danke für deine Antwort. Ich habe mir von meiner Psychotherapeutin eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass ich nicht arbeitsunfähig bin.
Leider wird diese nicht akzeptiert.
Für das psychologische Gutachten hatte ich meine Psychtherapeutin geben eine Stellungsnahme zu schreiben. Diese hat sie dann meinem Sachbearbeiter zugeschickt. Ich hatte sie darum gebeten, dass sie auch die Symptomatik in die Stellungnahme reinschreibt. Sie hat leider etwas reingeschrieben, was nicht stimmt. Sie schrieb, dass ich aufgrund von einer Depression Schlafstörungen hätte, also Einschlaf- und Durchschlafschwierigkeiten. Zu der Auffassung ist sie gekommen, dass ich ihr erzählt habe, dass ich immer lange wach bin und morgens nicht aus dem Bett komme. Tatsächlich ist es aber so, dass ich sehr gut einschlafen kann und auch immer durchschlafe, sich aber meine Schlafdauer verlängert hat.
Ich weiß nicht, was ich da machen soll, damit man mir beim Arbeitsamt glaubt.
Zu einem anderen Psychologen gehen? Es dauert immer sehr lange, bis man einen Termin bekommt.
Viele Grüße
Sandra
Ich weiß nicht was ich machen soll. Ich habe Sorge, dass das ärztliche Gutachten auch so ausgehen wird.