Jobcenter Gutachten rückgängig?
Guten Tag,
ich habe vor ein paar Monaten ein psychologisches Gutachten beim Jobcenter gemacht um Arbeitsunfähig gemeldet zu werden. Leider wurde mir nicht gesagt das ich den Träger wechseln muss und Anträge bei der Stadt machen soll um von der Stadt Geld zu bekommen. Meine Frage ist, kann man so ein Psychologisches Gutachten rückgängig machen oder ein neues machen? Oder irgendwie durch Umwege das Gutachten verfallen lassen? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Liebe Grüße
5 Antworten
Rede mal mit der Krankenkasse den die könnten dich zb zu einem Arbeitsmediziner schicken der unabhängig ist!
Im Moment musst du dein Geld beim Sozialamt bekommen bzw da Beantragen!
Die untersuchung durch das amt sind oft nicht wirklich neutral im amt Alleine deswegen sollte man sich wo anderes untersuchen lassen ! Auch gibt es Gesundheitsämter die Gefälligkeits gutachten erstellen !
Deswegen der Arbeitsmediziner!
Wenn sich deine Gesundheitszustand geändert hat, dann ist natürlich ein neues Gutachten denkbar.
Allerdings sind die Kapazitäten für psychologische Gutachten in der Agentur für Arbeit der sehr knapp. Das ist auch keine Gefälligkeit, das geht nicht darum was dir gerade so in den Sinn kommt.
Mit einem guten Gutachten sind deine Arbeitsmöglichkeiten klar beschrieben. Daraus erfolgen natürlich Konsequenzen.
Hier ist u.a. der mögliche Trägerwechsel gemeint = daß durch das Gutachten das Jobcenter ggf. nicht mehr zuständig ist.
Man kann sich nicht einfach per Gutachten "arbeitsunfähig melden" und dann vom Jobcenter munter weiter Flocken kassieren.
Sofern durch das Gutachten Teilerwerbsfähigkeit attestiert wird, schränkt das als Konsequenz die Vermittlungsmöglichkeiten der Person ein. Das Jobcenter bleibt in dem Fall zuständig.
Das dürfte schwierig werden.
Wozu willst du das? Außer der Stelle, von der du dein Geld bekommst, ändert sich Nichts. Abgesehen davon, dass dich das Jobcenter nicht mehr mit Arbeitsvorschlägen nervt.
Willst du wieder arbeitsfähig sein? Oder bist du nur zu bequem, einen Antrag auszufüllen?
Ich kann nicht nachvollziehen, wo da das Problem für dich ist. Wenn du tatsächlich nicht arbeiten kannst, hast du beim JobCenter Nichts verloren.
Nein, man kann so ein Gutachten nicht rückgängig machen. Man kann höchstens ein neues bzw. ein Gegengutachten dazu beauftragen, muß dann aber die Kosten zunächst selber tragen.
Du scheinst durch das aktuelle Gutachten als voll erwerbsgemindert zu gelten. Dadurch hättest Du keinen Anspruch auf Leistungen des Jobcenters, sondern müßtest Erwerbsminderungsrente bzw. (ergänzende) Sozialhilfe bei der Stadt beantragen.
Die Erwerbsminderungsrente ist natürlich bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.
Du solltest Dich mit einem Fachanwalt für Sozialrecht in Verbindung setzen. Der kann Dir erklären, wie Du zu einem Gegengutachten kommst und wie dieses finanziert wird.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Sei Dir aber der Tatsache bewußt, daß ein neues Gutachten nicht unbedingt anders ausfällt.
Weißt du zufällig wie teuer so eine neues Gutachten ist?
Ich weiß lediglich, daß 'mein' Jobcenter für derartige Gutachten je ca. 500 € gezahlt hat. Kenntnisstand aus ca. 2010. Billiger wird's nicht geworden sein, und privat beauftragte Gutachten sind mutmaßlichn teurer. Aber nur mutmaßlich.
Du solltest einen Anwaltstermin machen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Soweit mir bekannt, gibt es die Möglichkeit, ein Gutachten über Prozeßkostenhilfe zu finanzieren.
Genaueres hierzu sollte der Anwalt wissen.
Nein, das kann man nicht einfach löschen. Man kann ein neues Gutachten beauftragen und hoffen, dass es ein anderes Ergebnis gibt
Pass auf die Kosten auf. Womöglich ist das nicht durch die Kranken- oder Rentenversicherung gedeckt
Gut zu wissen, ich werde mal nachfragen, es muss ja irgendwie möglich sein ein neues Gutachten zu machen denn ich sehe mich als Arbeitsfähig
Gibst DU das GA in Auftrag hast DU die vollen Kosten des GA zu tragen.
In wie fern Konsequenzen?