Jobcenter Gutachten rückgängig?

5 Antworten

Rede mal mit der Krankenkasse den die könnten dich zb zu einem Arbeitsmediziner schicken der unabhängig ist!

Im Moment musst du dein Geld beim Sozialamt bekommen bzw da Beantragen!

Die untersuchung durch das amt sind oft nicht wirklich neutral im amt Alleine deswegen sollte man sich wo anderes untersuchen lassen ! Auch gibt es Gesundheitsämter die Gefälligkeits gutachten erstellen !

Deswegen der Arbeitsmediziner!

Wenn sich deine Gesundheitszustand geändert hat, dann ist natürlich ein neues Gutachten denkbar.

Allerdings sind die Kapazitäten für psychologische Gutachten in der Agentur für Arbeit der sehr knapp. Das ist auch keine Gefälligkeit, das geht nicht darum was dir gerade so in den Sinn kommt.

Mit einem guten Gutachten sind deine Arbeitsmöglichkeiten klar beschrieben. Daraus erfolgen natürlich Konsequenzen.


secretname00 
Beitragsersteller
 11.04.2021, 11:59

In wie fern Konsequenzen?

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Agamemnon712  11.04.2021, 12:09
@secretname00

Hier ist u.a. der mögliche Trägerwechsel gemeint = daß durch das Gutachten das Jobcenter ggf. nicht mehr zuständig ist.

Man kann sich nicht einfach per Gutachten "arbeitsunfähig melden" und dann vom Jobcenter munter weiter Flocken kassieren.

Sofern durch das Gutachten Teilerwerbsfähigkeit attestiert wird, schränkt das als Konsequenz die Vermittlungsmöglichkeiten der Person ein. Das Jobcenter bleibt in dem Fall zuständig.

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Das dürfte schwierig werden.

Wozu willst du das? Außer der Stelle, von der du dein Geld bekommst, ändert sich Nichts. Abgesehen davon, dass dich das Jobcenter nicht mehr mit Arbeitsvorschlägen nervt.

Willst du wieder arbeitsfähig sein? Oder bist du nur zu bequem, einen Antrag auszufüllen?

Ich kann nicht nachvollziehen, wo da das Problem für dich ist. Wenn du tatsächlich nicht arbeiten kannst, hast du beim JobCenter Nichts verloren.

Nein, man kann so ein Gutachten nicht rückgängig machen. Man kann höchstens ein neues bzw. ein Gegengutachten dazu beauftragen, muß dann aber die Kosten zunächst selber tragen.

Du scheinst durch das aktuelle Gutachten als voll erwerbsgemindert zu gelten. Dadurch hättest Du keinen Anspruch auf Leistungen des Jobcenters, sondern müßtest Erwerbsminderungsrente bzw. (ergänzende) Sozialhilfe bei der Stadt beantragen.

Die Erwerbsminderungsrente ist natürlich bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.

Du solltest Dich mit einem Fachanwalt für Sozialrecht in Verbindung setzen. Der kann Dir erklären, wie Du zu einem Gegengutachten kommst und wie dieses finanziert wird.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Sei Dir aber der Tatsache bewußt, daß ein neues Gutachten nicht unbedingt anders ausfällt.


secretname00 
Beitragsersteller
 11.04.2021, 11:59

Weißt du zufällig wie teuer so eine neues Gutachten ist?

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Agamemnon712  11.04.2021, 12:02
@secretname00

Ich weiß lediglich, daß 'mein' Jobcenter für derartige Gutachten je ca. 500 € gezahlt hat. Kenntnisstand aus ca. 2010. Billiger wird's nicht geworden sein, und privat beauftragte Gutachten sind mutmaßlichn teurer. Aber nur mutmaßlich.

Du solltest einen Anwaltstermin machen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Soweit mir bekannt, gibt es die Möglichkeit, ein Gutachten über Prozeßkostenhilfe zu finanzieren.

Genaueres hierzu sollte der Anwalt wissen.

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Nein, das kann man nicht einfach löschen. Man kann ein neues Gutachten beauftragen und hoffen, dass es ein anderes Ergebnis gibt


secretname00 
Beitragsersteller
 11.04.2021, 11:43

Vielen Dank! Dann werde ich das tun

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brennspiritus  11.04.2021, 11:44
@secretname00

Pass auf die Kosten auf. Womöglich ist das nicht durch die Kranken- oder Rentenversicherung gedeckt

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secretname00 
Beitragsersteller
 11.04.2021, 11:48
@brennspiritus

Gut zu wissen, ich werde mal nachfragen, es muss ja irgendwie möglich sein ein neues Gutachten zu machen denn ich sehe mich als Arbeitsfähig

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LouPing  16.07.2021, 17:53
@secretname00

Gibst DU das GA in Auftrag hast DU die vollen Kosten des GA zu tragen.

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