darf die Polizei einem Beschuldigten Begutachten?

4 Antworten

Polizisten schreiben Protokolle bzw Niederschriften und keine Gutachten.

In diesen Protokollen geht es nicht um die Wahrnehmung eines Vorganges, bei dem die Polizei nicht dabei gewesen ist. Sondern es geht um das Aufschreiben von Tatsachen, was Zeugen beobachtet haben, oder was man vorfindet am Tatort.

Wenn es Anhaltspunkte gibt, die keine Tatsachen sind, sollte dies deutlich hervorgehoben werden.

Der Richter entscheidet.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Ich würde noch etwas an deinen Deutschkenntnissen arbeiten.

Polizeibeamte dürfen und müssen im Rahmen ihrer Dienstvorschriften und des jeweils bundeslandesspezifischen Polizeigesetzes konkrete Wahrnehmungen schriftlich festhalten. Das mag unter Umständen für Laien Charakterzüge eines Gutachtens aufweisen. Zumeist stützt sich ein Gutachter dann auch auf diese Niederschriften, wenn dieser sein Gutachten erstellt.
Es können aber Angaben der Polizeibeamte durchaus bei Gericht entscheidende Wirkung haben, weil sie halt in der Wahrnehmung spezieller Dinge besonders geschult sind, so das nicht in allen Fällen ein Gutachter erforderlich ist.

Was verstehst du unter "begutachten"? Ein Gutachten erstellt höchstens ein Arzt, ob jemand haftfähig ist, oder evtl. in eine Psychiatrie muss.

Nein, ein Polizist ist kein Gutachter.