Frist für verkehrsmedizinisches Gutachten verpasst, was tun?

2 Antworten

Dir ist scheinbar nicht ganz klar, in was du dich da gerade hineinreitest. Du wusstest laut vorherigen Fragen, dass die Frist abläuft.

Wenn du das Gutachten verweigerst, was du ja im Grunde durch die Weigerung der Datenweitergabe an den Gutachter getan hast, kann die Führerscheinstelle nicht nur deine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auch von Fahrzeugen feststellen.

Dir kann das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge und Tiere untersagt werden, d.h. du darfst nichtmal ein Fahrrad, Mofa oder E-Scooter fahren. Hierfür gibt es auch keine 15-jährige Tilgungsfrist, das Verbot gilt der Form halber bis zu deinem 99. Lebensjahr oder bis du ein positives Gutachten einreichst. Jeder zukünftige Gutachter sieht dann allerdings auch die Feststellung der Nichteignung in deiner Akte.

Wenn es sich bei dem Schreiben um die Anhörung zum geplanten Entzug handelt, kannst du noch etwas retten, indem du freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtest, dann bleibt deine Fahreignung einfach weiterhin ungeklärt. Wenn es bereits der Verwaltungsakt ist, kannst du nur noch Widerspruch und ggf Klage einlegen, mit der Begründung, dass die Frist noch nicht abgelaufen war, und hoffen, dass diese Argumentation angemommen wird.

Reden kann man mit denen auf jeden Fall; ob es was bringt, kann keiner wissen.