Gutachten, wer muss bezahlen?
Hallo zusammen,
Mein Vater und ich sind als Fahrer für unser Auto eingetragen, ich als Fahrzeughalter und mein Vater noch mit als zweit Fahrer.
Er hatte vor einigen Monaten einen Unfall bei dem nicht klar wurde wer Schuld ist, er ist damals einfach zum Gutachten gegangen in der Hoffnung die Gegenversicherung zahlt es.
Jetzt ist da aber nichts bei raus gekommen und ich bekomme vom Anwalt einen Brief das ich das zahlen soll auf meinem Namen.
Kann ich das anfechten bzw. einfach dort sagen das die das auf meinen Vaters Namen senden sollen?
5 Antworten
Du bist der Halter, nicht Papa, also bist Du der Anspruchsteller, nicht Papa als Fahrer.
Wenn die gegnerische Versicherung Deine Schaden nicht bezahlt, muss eben die Vollkasko her.
Gutachten bestellen und einfach nicht bezahlen halte auch ich für fies. Bezahle, möglichst schnell, denn jeder Tag kostet unnötig.
Tipp:
Papa von der Fahrerliste runterstreichen lassen und von der Beitrags-Ersparnis den Gutachter bezahlen. Oder Mutter einbinden, wenn Vater weiterhin zopfig ist und nicht bezahlt.
Wenn rausgekommen ist, das dein Vater schuld war an dem Unfall, dann bezahlt ihr bzw eure Versicherung auch das Gutachten.
Sollte rausgekomme sein, das ihr nicht schufk seit, dann bezahlt das die gegnerische Versicherung
Wer den Gutachter beauftragt hat, ist auch für die Zahlung der Kosten verantwortlich.
Teile der Versicherung mit, dass du das Gutachten nicht in Auftrag gegeben hast, dazu die Anschrift des Auftraggebers und fertig.
Dein Vater kann das auch einfach so bezahlen, selbst wenn die Rechnung auf dich ausgestellt ist.
Und üblicherweise zahlt der, der den Auftrag vergibt.
Wenn das so einfach wäre dann würde ich die Frage nicht stellen.
Ich gehe davon aus das mein Vater das nicht zahlt.
Also kann ich da anrufen und sagen das ich damit nichts zu tun habe?
Oder heißt es hier, du bist Fahrzeughalter Pech gehabt.
Natürlich kannst du da anrufen und denen sagen, dass sie sich an den Auftraggeber wenden sollen.
er ist damals einfach zum Gutachten gegangen
Damit hat dein Vater den Gutachter beauftragt. Somit braucht die gegnerische Versicherung dieses nicht übernhemen.
Dein Vater muss dieses Gutachten bezahlen.
Nicht so ganz, wenn Papa Anspruchsteller ist, darf er seine Forderung ja auch durchsetzen. Auch notwendige Gutachterkosten.
Stimmt nicht ganz. Du hast bei klarer Sachlage unnötige Kosten zu vermeiden. da gehört auch dann ein "unnötiger " Gutachter dazu.
Die Lage war eben nicht klar, sonst hätte die gegnerische Versicherung ja den Schaden und auch das Gutachten bezahlt, bzw. geschrieben, warum solche Kosten unnötig waren.
Weil Papa ein Gutachten ausgelöst hat, gegen den Wunsch vom Halter.
Ja, du hast das Gutachten nicht in Auftrag gegeben. Das war dein Vater und der hat ja auch diesen Vertrag unterschrieben.
Ich versteh nicht wieso man meine Frage nicht beantwortet.
Ich hab dich gar nichts gemacht.
Denkst du ich kann als Student kurz 580 herzaubern.
Mein Vater wird das auch nicht zahlen, was soll ich jetzt machen?