Nutzung Landwirtschaftsfläche?

2 Antworten

Natürlich darfst Du diese Fläche auch als Garten nutzen. Du kannst daraus auch eine Obstplantage machen oder Spargel anbauen oder aufforsten. Du kannst diese Fläche auch gemeinsam mit Deinem bebauten Grundstück einzäunen, wenn die als Landwirtschaftsfläche ausgewiesene Fläche Dir gehört. Du kannst dann beim Kataster -und Vermessungsamt auch eine Nutzungsänderung der Fläche beantragen, welche dann automatisch vom Katasteramt auch zum Grundbuchamt weitergeleitet wird und im Bestandsverzeichnis Deines Grundbuches die Fläche anders bezeichnet wird.Du kannst sogar beantragen, dieses Flurstück mit dem bebauten Flurstück als ein Flurstück zusammen zu legen.Das kostet aber alles Geld. Ob Du das möchtest, hängt von Deiner Entscheidung ab. Nur ein Gebäude mit Grundplatte und Fundament, welches einen Bauantrag erfordert, kannst Du darauf nicht so einfach bauen. Dazu ist zur Sicherheit beim Bauamt der Gemeinde nachzufragen bzw. in die Bauordnung des Landes zu schauen oder eine Bauvoranfrage an das Bauordnungsamt des Landkreises zu richten. Bei uns in Brandenburg dürftest Du sogar ( lt. Brandenburger Bauordnung ) eine massive Garage unter 50 m² Grundfläche ohne Bauantrag darauf errichten. Aber das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Du kannst aber problemlos ein Gartenhaus ( wie z.B. vom Baumarkt ) darauf errichten und einen Swimmingteich oder Swimmingpool anlegen ( ev. Schachterlaubnis einholen )oder ein Gewächshaus darauf stellen. Das alles kannst Du mit dieser Fläche machen.

Wenn sich Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden nicht melden kannst Du das machen. Eine Gartenhütte weckt jedoch evtl. schlafende Hunde


Rayko80 
Fragesteller
 11.07.2012, 21:07

Danke für die Antwort , der Schuppen steht schon länger drauf , hatten die Vorbesitzer schon gebaut , bisher Kamm mal noch keine beschwerten

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