Eröffnungsbilanz aufstellen? Was muss rein?

Hallo!

Ich habe per 01.01. eine Kapitalgesellschaft gegründet und soll jetzt an das Finanzamt eine Eröffnungsbilanz schicken. Bitte keine wenig hilfreichen Tipps, a la "scuh dir nen Steuerberater"!!! Das mach ich noch, aber im Moment habe ich keine Zeit dafür und eine EB aufzustellen ist ja eigentlich nicht so kompliziert...

Die Frage die sich mir jedoch hier stellt (und die hoffentlich jemand beantworten kann), ist welche Posten ich hierdrin aufführen muss? Da es sich um eine komplette Neugründung handelt und alle Einkäufe erst nach dem 01.01. erfolgt sind ist zum Start quasi NICHTS vorhanden. Keine Möbel, kein Warenbestand, keine Forderungen, N I X.

Was muss ich also neben meinem Stammkapital also noch mit aufnehmen? Wie sieht es mit Gebühren für den HR-Eintrag, die Notarkosten und die Gewerbeanmeldegebühr aus? Muss ich das schon in der EB berücksichtigen? Eventuell schon als Rückstellung? Oder kommt sowas in die allererste Eröffnungsbilanz nicht herein? 1.Gewerbeanmeldung war zusammen mit der Gebührenzahlung bereits Ende Dezember. 2.Die Leistung des Notars ebenso, aber die Rechnung hierfür erst im Januar. 3.Der HR-Eintrag und die Gebührenrechnung erfolgten dagegen beide erst im Januar.

4.Sollte eine der 3 oben genannten Posten mit reinfließen müsste ich demensprächend auch ein Darlehen und einen Darlehensvertrag darüber mit Datum 01.01. aufsetzen, da die Gesellschaft ja bei Null startet, oder?

Vielen Dank für die Hilfe zu meinen oben genannten Punkten! Für die genaueste Antwort gibts dann auch die "hilfreichste Antwort"! :-)

Buchhaltung, Steuern, Bilanz, Finanzamt, Rechnungswesen, Unternehmen
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