Ich: Hammergrundstück/Hinterlieger. Habe ein Geh- und Fahrrecht über das vordere Grundstück (im Grundbuch eingetragen, außer 3 m Breite nicht näher spezifiziert). Wenn ich Besuch bekomme, der etwas ausladen muss, muss ich das Befahren des vorderen Grundstücks durch den Besuch (normaler PKW) im Vorfeld beim Vorderlieger anmelden? Und wenn der Besuch über Nacht bleibt, kann er dann sein Auto auf MEINEM Grundstück stehen lassen, oder muss er wieder runter? (Er fährt wohlgemerkt primär nicht zum Parken, sondern zum Ausladen dorthin.) Wie ist es mit gehbehindertem Besuch? (Alle “normalen“ Besucher, die nichts ausladen müssen, parken eh immer draußen...) Mein Vorderlieger behauptet, das dürfte ich alles nur mit seiner Zustimmung. Ist im Jahr höchstens 5 x vorgekommen...
Grunddienstbarkeit - darf mein Besuch nach dem Ausladen bei mir parken?
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