Nachbarin schlägt meinen Hund?
Hallo, ich habe eine neue Nachbarin, die wohl oder übel über mein gemietetes Grundstück(beides Mietwohnungen/Reihenhäuser) hinterm Haus raus gehen muss. Würde auch hinter dem Grundstück eslber möglich sein, da da aber kein fester Weg ist es nun so. Nun habe ich 2 kleine Hunde und sie eine Katze. Als ich heute arbeiten war ist wohl einer meiner kleinen Hunde hinter der Katze hinterher gerannt und durch den Zaun auf ihr Grundstück. Mein Sohn (14) hörte das jaulen meines Hundes und lief raus und sah, dass unser Hund versuchte durch den Zaun zurück zu kommen und sie mit einer Unkrautbürste auf unseren Hund einschlug. Muss ich dass hinnehmen ?Muss ich ihr einen Durchgang über mein gemietetes Grundstück erlauben. Unsere Vermieterin möchte keinen Ärger und hält sich diesbezüglich raus, ich sollte doch versuchen mit ihr klar zukommen.Jedoch versucht die Nachbarin auf alle wege Stress zu machen, auch bei den parken vorm Haus geht es los, die Nachbarn gegenüber haben mich bereits nach dem Parkspielchen von ihr gefragt, was das soll. Am liebsten würde ich ihr den Durchgang über mein Grundstück verbieten. Auf der anderen Hausseite kann sie auch nicht raus gehen, da diese Nachbarin von der Vermieterin erlaub bekommen hat diese Seite zu schließen.Die Reihenhäuser sind ein 4 Reihenhaus, dies zur Info. Was kann ich machen, da ich nun meine Hunde keine Minute mehr allein im Garten lassen kann. Außerdem lässt die Nachbarin auch provokativ die Gartentür offen, sodass die Hunde auf die Strasse laufen können.
15 Antworten
Also das sie deinen Hund schlägt geht mal gar nicht, solltest überlegen ob du sie nicht deswegen Anzeigst. Eventuell den Hund Tierärztlich untersuchen lassen und ihr die Kosten aufbrummen. Will jetzt aber nich aufhetzen. Ist es dein gemietetes Grundstück? oder zahlt sie auch dafür? wenn nur Du dafür bezahlst, hat sie eben pech gehabt. Wenn beide dafür bezahlen müsst ihr ein Lösung suchen, und wenn ihr einen Zaun spannen müsst. Wegen der Gartentüre könntest da nochmals mit der Vermieterin reden das eben die Türe geschlossen werden sollte? Die Vermieterin sollte sich doch mal einmischen damit eben kein Nachbarschaftskrieg kommt.
Ich darf nun meine Seite nicht schließen, da eine Seite offen bleiben müsste. Steht das so im Vertrag oder gibt es da ein Gesetz dazu? Kenn mich da weniger aus,,,sorry
Schlag sie auch ......
Nein Quatsch , zeig die Quälerin an und lass sie nicht mehr auf dein Grundstück .
Du musst auf jeden Fall dafür sorgen, dass der Hund nicht dahinlaufen kann. Er könnte sie ja auch angreifen und sie verteidigt sich nur. Ich denke das sie es so sagen würde um sich bei dir zu rechtfertigen.
Hallo, dass weiss ich selber, dass er das nicht darf, jedoch hat sie mir gerade selber gesagt sie hätte ihn hinterm Garten bei sich reingeholt um ihn zu uns rüber zugeben. Mein Sohn sagt dagegen sie hätte ihn mit der Drahtbürste geschlagen. Somit ist Aussage gegen Aussage, mein Hund ist ein Kleinyorki, die zur Info angreifen.
Zumindest mal richtig hart die meinung sagen!! und anzeigen... abchecken ob sich der hund was getan hat...
Das Einprügeln auf den Hunde ist freilich nicht hinzunehmen! Ich hätte meinen verletzten Hund genommen und eine Anzeige aufgegeben. (zwecks Beweisen)
Für das Grundstück zahle ich nur selber, bisher gab es auch nie Probleme deswegen. Die andere Nachbarin vom reihenhaus hat ihre Seite zugemacht, sie will ihre ruhe haben und keine fremden Leute die über ihr Grundstück laufen. Deswegen hatte ich bereits auch mit der Vermieterin gesprochen, dass das so nicht geht. Ich darf nun meine Seite nicht schließen, da eine Seite offen bleiben müsste. Daher habe ich auch ein Türchen eingebaut, was natürlich für die gestresste nachbarin ein Dorn im Auge ist und sie es einfach offen läßt. Eigentlich habe ich erst Stress seit dem diese nachbarin eingezogen ist.