Auf meinem Grundstück ist während meiner Abwesenheit nach einem Grenzstein zu meinem Nachbarn gebuddelt worden. 3 Tage später, wieder in Abwesenheit, wurde das zuvor gebuddelte Loch zugeschüttet. Ich kann nachvollziehen, dass eine Grundstückseinmessung notwendig ist und hätte selbstverständlich auch das Betreten meines Grundstücks erlaubt. IST DAS BETRETEN MEINES GRUNDSTÜCKS NICHT HAUSFRIEDENSBRUCH NACH § 123 STGB???