Nun ich versuche die Situation so kurz wie möglich zu Schildern: wir besitzen ein Mittelhaus mit einem kleinen Garten. Dieses Grenzt an einen kleinen Weg (ich nenne ihn jetzt mal Schulweg). Wir haben von unserer Gartenterrasse aus einen kleinen Weg hinüber bis zu dem anderen ende unseres Rasens zur Schulstrasse (aber immernoch auf unserem Grundstück) machen lassen. Wir wollen natürlich unseren Garten einzäunen, da wir einen kleinen Hund haben. Und wir "Dürfen" laut der Gemeinde kein Gartentor machen, da wir "nicht das recht hätten von unserem Rasen/Grundstück aus die Schulstrasse zu betreten". Jedoch finde ich dies eine frechheit. Gibt es nicht ein "Pflichtgesetz" das man ein Gartentor haben muss? In einer Notfallsituation muss man doch sicherlich einen Fluchtweg ( in diesem fall ein Gartentor) haben! wenn jemand von euch eine Seite kennt die eine solche Pflicht vorschreibt kennt, dann bitte mitteilen! Ich suche schon lange aber wurde bis jetzt noch nicht fündig. Vielen dank für jede Antwort! :D