Ich habe auf meinem grundstück meine fundamente gesetzt nun sagt der nachbar zu mir das mein garagenfundament unterirdisch 1-2 cm auf seinem grundtück ist. jetzt soll ich das bis auf frostschutztiefe abtragen, weil er seine steine für einen zaun setzten will und behauptet sie würden sonst nicht in einer flucht sein. wer ist im recht?