Vor 25 Jahren erlaubte ich meinem Grundstücksnachbarn nach dessen mehrfachem bitten,seine Garage direkt auf der Zaungrenze zu errichten.Dort entfernte ich meinen Zaun.Er versprach die Garage stets zu steichen,um von meinem Grundstück einen akzeptablen Anblick zu erzielen.Gemacht hat er ganichts.Daraufhin pflanzte ich direkt an die Garagenwand vor Jahren dornenlose Brombeeren mit hervorragender Ernte.Alle Vereinbarungen wurden nur mündlich getroffen.Das Grundstück des Nachbarn wurde jetzt auf dessen Tochter übertragen.Diese will die Garage komplett abreißen und dort an der selben Slelle eine neue bauen.Kann ich das ablehnen,wäre nicht eine neue Einverständiserklärung von mir erforderlich.Ich würde dann auf den gesetzlichen Mindestabstand bestehen.Ich wohne in Leipzig.
Mein Nachbar möchte seine Garage nach 25 Jahren auf meiner Zaungrenze erneuern.kann ich das ablehnen
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